Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

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    • Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo und vorab vielen lieben Dank für jede Rückmeldung!

      Ich, 43, weiblich und ALG-I-Anspruch beendet könnte wirklich Rat/Hilfe gebrauchen...
      Ich bin seit einem Jahr arbeitslos, suche permanent, möchte jedoch wirklich gerne einen Job haben, der a) nicht über Zeitarbeit läuft und b) nicht in einem Callcenter ist (hatte ich schon, kann ich nervlich nicht mehr).
      Jetzt ist mein Anspruch beendet und somit steht bei mir Hartz 4 an. Ich bin alles andere als glücklich und fühle mich persönlich höchst mies, unfähig und klein & mickrig dabei. Aber das nur am Rande.
      Ich habe eine relativ kleine eigene Wohnung, in der ich ich allerdings kaum aufhalte, sondern bei meinem Freund. Dieser arbeitet, die Wohnung ist nicht schön, aber jedenfalls groß genug für zwei. Aus diversen Gründen (gebrannte Kinder scheuen das Feuer) sind wir bisher nicht zusammengezogen (auch deshalb, weil kein Geld für einen Umzug vorhanden ist), obwohl ich ich vorwiegend bei meinem Freund aufhalte (zumal ich mir seit ALG-I weder die Herumfahrerei leisten kann, noch die Heizkosten oder den Telefonanschluß in meiner alten Wohnung).

      Soviel zu den äußeren Umständen.
      Da ich also mich in einer Beziehung befinde:
      1) würde das jobcenter meinen Umzug finanzieren (da dadurch ja zukünftig keine eigenen Miet- u. Nebenkosten für mich übernommen werden bräuchten)
      2) wie funktioniert das beim Beantragen von Hartz 4 - kann sein Einkommen von Anfang an mit einberechnet werden, bzw. spielt es eine Rolle, wie lange wir ein Paar sind, oder wie lange ich mich schon hier mit & bei ihm aufhalte?
      3) Wie sieht es mit Miet- u. Nebenkosten aus, können die nur geltend gemacht werden, wenn ich mit im Mietvertrag stehe bzw. kann das über einen Untermietvertrag geregelt werden?

      Fragen über Fragen. Ich finde das Ganze hochkompliziert und für mich und mein Selbstwertgefühl total unangenehm. Nein, mit Eitelkeiten hat das eigentlich wenig zu tun. Eher damit, daß ich nichts und niemandem zur Last fallen will... und mein Freund nicht gerade Fan des Zusammenziehens ist (läuft unter Bindungsängste trotz Liebe).
      Danke vorab!!!
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo morehippie,

      schön, dass du zu uns gefunden hast. Ein herzliches Willkommen!

      Vielleicht findest du hier schon einige Infos, die weiterhelfen?
      Scheidung und finanzielle Not - was nun?

      Zu deinem Umzugswunsch: Du kannst - auch bei ALG II)-Bezug - ziehen, wohin du willst. Allderings werden die Umzugskosten von der ARGE nur bei 'wichtigem Grund' (z.B. wegen Arbeitsaufnahme) bezahlt.

      Zur Frage 2: Dein LG würde dann zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn Ihr gegenseitig füreinander 'einsteht' (so hat es der Gesetzgeber formuliert). Wenn das nicht der Fall ist, seid Ihr lediglich eine Haushaltsgemeinschaft (dein LG muss dann nicht mit seinem Verdienst deinen Lebensunterhalt mitbestreiten).

      Indizien für das gemeinsame 'Füreinandereinstehen' sind z.B. gemeinsame Konten, gemeinsam abgeschlossene Versicherungen usw. Die Finanzen sollten wirklich streng getrennt sein.

      Zu Frage 3: Selbstverständlich übernimmt die ARGE deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft (wenn ihr nur zu zweit seid, die Hälfte), vorausgesetzt, die KdU sind im zulässigen Bereich. Das ist in jeder Stadt anders.

      Es kann entweder ein Untermietvertrag abgeschlossen werden oder aber eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Wohnung mit Teilung der Kosten.

      Spätestens nach 1 Jahr des Zusammenlebens oder wenn gemeinsame Kinder versorgt werden, wird eine Einstehensgemeinschaft = Bedarfsgemeinschaft unterstellt.

      Ich hoffe, ich konnte fürs Erste helfen.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo Susanne,
      herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!

      Ja... genau diese Umzugskosten sind ja der Punkt, denn leider befinden sich die Wohnungen "nur" 10km auseinander und "noch viel mehr" leider habe ich immer noch keinen Job in Aussicht.
      Hatte gehofft, daß unter den von mir geschilderten Bedingungen evtl. doch sogar der Umzug finanziert würde, damit dieser möglich wird.
      Aber ich werde mich mit dem link befassen, vielleicht findet sich ja dort noch etwas Hilfreiches dazu.

      Nein, keinerlei gemeinsame Finanzen. Ich bin nur als zusätzliche Fahrerin bei seiner KFZ-Versicherung mit angegeben und soll mit in seine Haftpflichtversicherung, sobald ich offiziell hier wohne (fall ich z.B. die Wohnung unter seiner per Waschmaschine flute) - kann das als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt werden, auch wenn er der Versicherungsnehmer ist?

      Okay, wenn ich Dich richtig verstehe, würde die Arge also für 1J. die Hälfte der KdU bis zum für 1 Person vorgesehenen Limit für mich übernehmen?

      Möchte nur sichergehen, daß ich nichts mißverstanden habe,
      lieben Dank nochmals!
      Grüße und Dir einen stressfreien Tag :)
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo morehippie,

      unter dem Link wirst du speziell zu Umzugskosten nichts finden. Es fehlt einfach der wichtige Grund. Wenn du zur Begründung so eine Art 'Familienzusammenführung' anführst, spricht das wieder für eine Bedarfsgemeinschaft. Die Folge wäre halt, dass alle Verdienste zusammengelegt werden.

      Die gemeinsamen Versicherungen sehe ich schon sehr kritisch. Das macht man nur mit Leuten, mit denen man sehr eng verbandelt ist. Die Haftpflichtversicherung nimmt dich auch nur auf, wenn du als Lebensgefährtin auftrittst.

      Nein, wenn Ihr als Haushaltsgemeinschaft anerkannt werdet - für max. 1 Jahr - dann gibt es nicht nur die halben Kosten für die Wohnung, sondern natürlich auch den Regelsatz für den Lebensunterhalt.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo,

      ich möchte hier nochmal deutlich hervorheben was Susanne schon aufgezeigt hat.

      Wenn ihr ein Paar seid, wird euch die ARGE spätestens nach einem Jahr so auch behandeln. D.h. dein Freund muss aus seinem Einkommen für dich aufkommen, sofern er das kann natürlich. D.h. es könnte dazu führen daszu du nach einem Jahr keinen Anspruch auf ALG II mehr hast, weil dein Freund ausreichend verdient.

      Im SGB XII geht man davon aus, das Leute die länger als 1 Jahr zusammenleben eine eheähnliche Gemeinschaft sind. Eine gesetzliche Vermutung nennt man das.
      Du musst nach einem Jahr beweisen, dass es so nicht wäre. Und du hast heute schon einige Indizien (gemeinsame Versicherung) dafür aufgezeigt, dass die für ein Paar sprechen.
      Dies sollte euch beiden bewusst sein.

      Und selbst wenn ihr keine Paar seid. In vielen Fällen zahlt die ARGE einfach nicht und lässt es auf eine Klage ankommen.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo zusammen,

      ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber wenn ein Themenstarter einen Beitrag postet, in dem klar hervorgeht, dass sie einen Freund hat den man als Lebensgefährten verstehen kann und dann Tipps bekommt, wie man das vor der ARGE so "drehen" kann, dass sie zumindest ein Jahr nichts merken und solange noch Gelder fließen, die wir alle aus Steuern finanzieren, dann finde ich das grenzwertig.

      Entweder man ist eine Lebensgemeinschaft oder nicht. Aber die Finanzen zu trennen, damit der Staat noch zalht finde ich nicht ok. Wenn man sich als Paar selbst helfen kann, sollte das auch so sein, wenn nicht, springt der Staat ja eh wieder ein.

      Und noch was: Ich bin auch schon ein paar Mal umgezogen, mir hat auch keiner Umzugskosten bezahlt. Insbesondere wenn man über einen längeren Zeitraum zwei Wohnungen hat und nicht Hals über Kopf raus muss, kann man Stück für Stück umziehen und sicher hat man Freunde oder Kollegen, die mithelfen wenn man sie bittet. Da braucht man sicher keine bezahlten Umzugshelfer oder großes Gerät.

      Vielleicht tut ich Dir ja auch Unrecht, dann entschuldige ich mich dafür, dass ich Deinen Text falsch verstanden habe.

      Gruß
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo Süsstück,

      eine bloße Erklärung der rechtlichen Gegebenheiten ist noch lange keine Anleitung zum Betrug. Die wird von mir auch niemand hier bekommen.

      Wäre morehippie zum Jobcenter gegangen, hätte sie dort exakt die gleichen 'Auskünfte bekommen.

      Susanne
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Also, mal abgesehen davon, daß ich noch nie zuvor arbeitslos war und durchaus der Meinung bin, daß ich nach mehr als 20 Jahren Beruflseben (verbunden mit den üblichen Abgaben für die Arbeitslosenversicherung) schweren Herzens tatsächlich die Unterstützung dieses Staates in Anspruch nehmen darf, ärgere ich mich maßlos über Äußerungen, die ich persönlich auch zu Zeiten meiner Berufstätigkeit als vorsichtiges Unterstellen/Befürchten von Schmarotzertum aufgefasst hätte, selbst wenn sie über jemand anderen getätigt würden.
      Zum Thema selbst: ein Rechenbeispiel...
      1150,- Euro netto (ja, ein gängiges Gehalt heutzutage, nicht nur für Menschen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können).
      und demgegenüber Kosten für Miete, NK und Strom von 530,- Euro (Großstadt Ruhrgebiet, Wohnungsqualität unterer Durchschnitt im ungepflegten Nachkriegsbau), ca. 150,- Euro für Telefon, TV, KFZ-, Haftpflicht- u. Rechtsschutzversicherung. Teil-Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Spritkosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz - klar, da ist es doch total einfach das Überleben zweier Menschen zu finanzieren.
      Ich habe während der unfreiwilligen Dauer des ALG I-Bezugs (stolze 725,-€) meine (die jetzt aufzugebende) Wohnung sowie sämtliche zugehörige Kosten getragen und sicherlich alles andere als ein Leben wie die sprichwörtliche Made im Speck geführt.
      Auch der berufstätige Verdiener, der sich sehr schwer damit tut, eine für ihn sehr vorsichtig locker gehandhabte und betrachtete sog. Beziehung zur Bedarfsgemeinschaft werden zu lassen, lebt schon ohne mich (bzw. finanzielle Belastungen durch mein Dasein) ein aus finanzieller Sicht eher dürftiges Leben. "Freundschaftsdienste", wie z.B. mich mit als Fahrerin seines Autos mit anzugeben (alleine schon deshalb, um sich selbst das Leben zu vereinfachen), bzw. mich dann netterweise mit in die Haftpflicht aufnehmen zu lassen, ändern nichts daran, daß diese Beziehung noch weit entfernt von "füreinander einstehen" entfernt ist.
      Und nochmal, wenn ich selbst fast nichts habe, dann kann ich noch so sehr wollen... und trotzdem ist es mir nicht möglich, davon jemandem etwas abzugeben.
      Das alles hilft vielleicht klarzumachen, daß ich keinerlei Interesse habe, irgendwen oder -was "abzuzocken".
      Nicht jedermanns Leben verläuft jahrzehntelang gradlinig (Ausbildung, Berufsleben, dauerhafte Ehe bzw. Vergleichbares, zwei - halbwegs gute - Einkommen sowie permanente und "sichere" Jobs) und es ist verflixt bitter, sich sehr unfreiwillig am untersten Ende der Fahnenstange wiederzufinden.
      Ein Umzug kostet definitiv Geld - es gibt Menschen die (aus welchen Gründen auch immer) weder über "als Umzugshelfer einsetzbare Freunde" , noch über einen Transporter verfügen und nichtmal Geld für die Spritkosten haben. Und es macht keine Freude, sein Elend offen zu legen.
      Tatsächlich wollte ich Auskünfte - die ich dank Susanne - hier grundlegend bekommen habe und ich wäre sehr glücklich, wenn ich mich in einer Situation befände, in der ich weder diese Auskünfte bräuchte, noch mich überhaupt mit diesen (meinen) Fragen befassen müsste.
      Danke nochmals für jegliche Info und Hilfestellung!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von morehippie ()

    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Hallo morehippie,

      so, nun ist das klargestellt. Dein LG hat ebenfalls wenig Einkommen und möchte keine Bedarfsgemeinschaft mit dir. Das übersetze ich mal so, dass er mit seinem wenigen Einkommen nicht für dich einstehen will. Dann solltet ihr das aber auch so praktizieren.

      Es nutzt nichts, sich darüber aufzuregen. Der Gesetzgeber hat es so verfügt. Eure Gemeinsamkeiten deuten auf mehr als eine lose Verbindung hin.

      Habt ihr mal konkret durchgerechnet, ob es nicht genau so gut wäre, von Anfang an als BG aufzutreten? Es kommt letztlich auf den Verdienst des LG an. Ihr könnt das ja mal durchrechnen. Einkommen minus Freibeträge (bei 1000 Euro Verdienst sind das 220 Euro) minus seine Hälfte der Kosten der Unterkunft minus Regelsatz 328 Euro (90 % von 364 Euro) Was dann noch übrig ist, würde überhaupt für dich in Frage kommen.

      Bei sofortiger BG wäre auch die Frage der Umzugskosten neu zu stellen. Dann handelt es sich um eine Familienzusammenführung (egal ob nur Zusammenzug, Verlobung oder Heirat).

      Bei euch wäre auch zu prüfen, ob ihr vielleicht einen Wohngeldanspruch habt (der würde den ALG 2-Anspruch dann ausschließen).

      Den Hinweis auf deine jahrelangen Beitragszahlungen verstehe ich schon. Du musst aber unbedingt Arbeitslosengeld 1 und 2 unterscheiden. Alg 1 wird aus Beiträgen finanziert und ist eine Versicherungsleistung. Du könntest Vermögen haben, im Lotto gewinnen oder sonstwas. Die Versicherungsleistung stünde dir auf jeden Fall zu.

      Anders ist es mit dem Alg 2. Das ist der Ersatz für die frühere Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe. Beide waren - wie das Alg 2 - an die Bedürftigkeit gebunden. Und da wurden und werden ganz enge Grenzen gesetzt.

      Zum Schluss noch ein Tipp: Warum gehst du nicht einfach zum Jobcenter und erkundigst dich nach all diesen Dingen (vor allen Dingen Umzugskosten)?

      Ich wünsch dir viel Glück und ganz schnell Erfolg bei der Arbeitsuche!

      Gruß
      Susanne
    • RE: Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit arbeitendem Menschen

      Als dieses Thema bei mir einmal aktuell war, habe ich mich erkundigt.

      Das Amt rechnet die Miete, 2 Sätze für erwachsene Hartz IV zusammen. Übersteigt sein Einkommen diese Summe, dann gibt es nichts. Liegt das Einkommen drunter, dann wird zugezahlt.
      Das ist nun aber 3Jahre her. Vielleicht wurde die Regel inzwischen geändert.

      Lg HMP