Anrechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

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    • Anrechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

      Hallo zusammen!

      Ich bin mir zur Zeit nicht mehr sicher, wie mit Fahrtkosten umgegangen wird. Grundsätzlich werden diese vom Einkommen bereinigt, das ist mir klar, auch, wie das dann berechnet wird.

      Es ist nun so, dass der KV noch immer bei der gleichen Firma wie zu Ehezeiten arbeitet, aber durch Umzug zur neuen Partnerin eine weitaus größere Entfernung zur Arbeitsstelle geschaffen hat (vorher 2 km, jetzt 45 km). Grundsätzlich hätte sie auch fahren können, ihr Arbeitsplatz liegt 5 km weiter hinter dem neuen Wohnort.

      Wie argumentiert man nun bezüglich der Fahrtkosten? Mir ist schon klar, dass er die Kosten auch hat, aber weil er sie selber verursacht hat, würde ich sagen, man teilt sich den Weg, dh er bekommt quasi 25 km angerechnet (1/2 der Entfernung der beiden Arbeitsplätze). Oder muss man sie ganz oder kann man sie gar gar nicht berücksichtigen?

      Viele Grüße
    • RE: Anrechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

      Hallo Dumpi,

      worum gehts denn konkret? Ehegattenunterhalt? Kindesunterhalt? Steht eine Neuberechnung an?
      Oder gar eine Abänderungsklage des Ex, der die höheren Fahrtkosten geltend machen will?
      Gibt es einen Titel?
      Usw.

      Mit solchen konkreten Angaben könnte man eher auch eine konkretere Antwort geben.

      Deine Überlegungen zu den Fahrtkosten lesen sich wie ein Vergleichsvorschlag. Nur so machen sie wirklich Sinn. Und wenn sich dein Ex wirklich darauf einlässt, kann das außergerichtlich in Form eines Vergleichs ja gemacht werden.

      Ansonsten bin ich schon der Meinung, dass auch der UH-Pflichtige noch die Möglichkeiten zu freien Lebensentscheidungen haben sollte, auch wenn etwa der Ehegatten-UH davon tangiert wäre. Und dazu gehört auch das Zusammenziehen mit der neuen Partnerin. Du solltest dir keine Meinung darüber anmaßen, was sie stattdessen anderes hätte machen können. finde ich.

      Gruß

      Kurt
    • RE: Anrechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

      Hallo,

      Wie argumentiert man nun bezüglich der Fahrtkosten? Mir ist schon klar, dass er die Kosten auch hat, aber weil er sie selber verursacht hat, würde ich sagen, man teilt sich den Weg, dh er bekommt quasi 25 km angerechnet (1/2 der Entfernung der beiden Arbeitsplätze). Oder muss man sie ganz oder kann man sie gar gar nicht berücksichtigen?


      In der Tat gibt es Urteile, welche die erhöhten Fahrtkosten, die durch den Umzug des Unterhaltspflichtigen zu seiner neuen Lebensgefährtin entstehen, nicht einkommensmindernd berücksichtigen.

      Es gibt aber auch andere Urteile, die sie berücksichtigen.

      Der Zufall will es, dass dein OLG hierzu eine in deinem Sinn günstige Entscheidungen hat. Also argumentiere damit.

      OLG Hamm FamRZ 2001, 46
      Jedenfall bei grösseren Entfernungen (hier 27 km einf. Strecke) ist die Kilosmeterpauschale von 0,42 DM auf 0,35 zu reduzieren ....
      Trotz gesteigerter Unterhaltspflicht ist es dem Schu. nicht verwehrt sich auf erhöhte Fahrtkosten zu berufen, die als Folge eines Umzuges zum neuen Lebenspartner entstanden sind; denn auf Dauer kann nicht in die Lebensplanung des Pflichtigen eingegriffen werden (Bestätigung von BGH, NJW RR 1995, 129; Hamm, FamRZ 96, 631).


      Das OLG Hamm hat aber auch strenge Maßstäbe in den LL.

      10.2.2 Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKWNutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,10 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: Anrechnung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

      Hallo Kurt, ich maße mir nichts an, das was ich schrieb war einfach eine Erläuterung der momentanen Situation und die Aussage, dass die neue Lebenspartnerin mobil ist :)

      Wiir regeln alles ohne Gericht und Anwälte unter uns, wir haben schon die Mindesbetragserhöhung zum 01.01.2010 nicht mitgemacht und da jetzt ein Kind 12 Jahre alt wird, wird das Thema einfach wieder etwas aktueller und ich suchte Argumentationshilfen.

      Vielen Dank an Tartarus, die Richtlinien des OLG Hamm kenne ich natürlich, mir gings halt darum, was mit der "mutwillig" geschaffenen Entfernung ist.

      VG