Brauche Eure Hilfe wegen der Düsseldorfer Tabelle

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    • Brauche Eure Hilfe wegen der Düsseldorfer Tabelle

      Hallo!
      Ich hoffe Ihr könnt mir bitte helfen.

      Ich verdiene netto 2.285,00€ (Durchschnitt der letzten 12 Monate inklusive Urlaubs und Weihnachtsgeld).

      1. Kind aus erster Ehe 19 Jahre Schule
      2. Kind aus erster Ehe 18 Jahre Schule

      3.Kind aus jetziger Ehe 3,5 Jahre
      4.Kind aus jetziger ehe 1 Monate


      Fragen:

      Zählt das reine Nettoeinkommen oder kann muß man was abziehen?

      Wie ist das bei der Tabelle, da rutscht man ja hoch oder runter bei entsprechenden Unterhaltspflichtigen.
      Ich verstehe das irgendwie nicht. SORRY!
      Meine jetzige Frau bekommt nur 300€ Elterngeld. Zählt sie dann bei der Tabelle auch als Unterhaltsberechtigt?
      Habe ich dann nun 4 oder 5 Unterhaltsberechtigte?
      Und in welcher Spalte muß ich nun schauen!

      Sorry für die vielen Fragen!
      Viele Grüße!
      Mino


      Ach ja wie ist das mit dem Kindergeld. Muß ich bei der DT anteilmäßig das Kindergeld wie berücksichtigen?


      PS: Habe mit Ex keinen Kontakt, daher weiß ich nicht was sie verdient. Weiß nur daß sie 400€ oder Halbtagsjob und nebenbei Selbständig

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    • RE: Brauche Eure Hilfe wegen der Düsseldorfer Tabelle

      Hallo Mino,

      Ich verdiene netto 2.285,00€ (Durchschnitt der letzten 12 Monate inklusive Urlaubs und Weihnachtsgeld).


      hinzuzurechnenist noch eine evtl.Steuerrückerstattung.

      Das Ergebnis wird dann bereinigt minus (berufsbedingte Aufwendungen,
      ehebedingte Schuldzinsen,freiwillige Altersvorsorge).

      Bei 4 Unterhaltspflichtigen wird mindesten 1 Stufe abgestuft(also weniger
      Einkommen).

      Vom Betrag lt.DT ist für jedes Kind (das bei der KM wohnt das hälftige
      Kindergeld abzuziehen,das Ergibt dann den Zahlbetrag.

      PS: Habe mit Ex keinen Kontakt, daher weiß ich nicht was sie verdient. Weiß nur daß sie 400€ oder Halbtagsjob und nebenbei Selbständig



      Wenn sie kein Großverdiener ist,spielt dies beim KU keine Rolle.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Brauche Eure Hilfe wegen der Düsseldorfer Tabelle

      Hallo Excalibur ,

      Sorry, du hast natürlich recht.

      Das ist das schöne an einen seriösen Forum, wenn der Schreibende
      Fehler macht(oder einfach was übersieht),bekommt er Feedback von anderen und lernt daraus.

      Also Mino:

      Deine EX muss auch ihr Einkommen offen legen und der zu zahlende Unterhalt ist von dir und deiner EX im Verhältnis zu eurem Einkommen
      aufzuteilen.Ihr beide müsst alles tun um den Barunterhalt leisten zu
      können.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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