Hallo,
ich hatte mich als Vater an mein zuständiges Jugendamt gewandt, um mir den Unterhalt für meine Kinder ausrechnen zu lassen. Es besteht gemeinsames Sorgerecht und die Kinder leben hauptsächlich bei der Mutter.
Dieses wurde mir abgelehnt. Originaltext:
"Der Gesetzgeber hat das Jugendamt ausschließlich zur Unterstützung für das Kind bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, also den Elternteil der allein für das Kind zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt, beauftragt.
Eine Unterhaltsneuberechnung durch das Kreisjugendamt kann daher grundsätzlich nur im Interesse und im Auftrag des Kindes oder dessen gesetzlichen Vertreters vorgenommen werden, jedoch nicht im Auftrag des unterhaltspflichtigen Elternteils."
Unterlagen zum gemeinsamen Sorgerecht hatte ich nicht beigelegt, weil ich davon ausgegangen bin, dass ältere Unterlagen noch vorhanden sein müßten.
Ist diese Ablehnung richtig?
Jules
ich hatte mich als Vater an mein zuständiges Jugendamt gewandt, um mir den Unterhalt für meine Kinder ausrechnen zu lassen. Es besteht gemeinsames Sorgerecht und die Kinder leben hauptsächlich bei der Mutter.
Dieses wurde mir abgelehnt. Originaltext:
"Der Gesetzgeber hat das Jugendamt ausschließlich zur Unterstützung für das Kind bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, also den Elternteil der allein für das Kind zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt, beauftragt.
Eine Unterhaltsneuberechnung durch das Kreisjugendamt kann daher grundsätzlich nur im Interesse und im Auftrag des Kindes oder dessen gesetzlichen Vertreters vorgenommen werden, jedoch nicht im Auftrag des unterhaltspflichtigen Elternteils."
Unterlagen zum gemeinsamen Sorgerecht hatte ich nicht beigelegt, weil ich davon ausgegangen bin, dass ältere Unterlagen noch vorhanden sein müßten.
Ist diese Ablehnung richtig?
Jules