Berechnung Unterhalt durch Jugendamt für Vater

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    • Berechnung Unterhalt durch Jugendamt für Vater

      Hallo,

      ich hatte mich als Vater an mein zuständiges Jugendamt gewandt, um mir den Unterhalt für meine Kinder ausrechnen zu lassen. Es besteht gemeinsames Sorgerecht und die Kinder leben hauptsächlich bei der Mutter.

      Dieses wurde mir abgelehnt. Originaltext:

      "Der Gesetzgeber hat das Jugendamt ausschließlich zur Unterstützung für das Kind bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, also den Elternteil der allein für das Kind zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt, beauftragt.
      Eine Unterhaltsneuberechnung durch das Kreisjugendamt kann daher grundsätzlich nur im Interesse und im Auftrag des Kindes oder dessen gesetzlichen Vertreters vorgenommen werden, jedoch nicht im Auftrag des unterhaltspflichtigen Elternteils."

      Unterlagen zum gemeinsamen Sorgerecht hatte ich nicht beigelegt, weil ich davon ausgegangen bin, dass ältere Unterlagen noch vorhanden sein müßten.

      Ist diese Ablehnung richtig?

      Jules
    • RE: Berechnung Unterhalt durch Jugendamt für Vater

      Hallo Jules,

      Das Jugendamt vertritt nur das Kind, würde es in deinem Auftrag den
      Unterhalt ausrechnen dann würde es dich vertreten.

      Den Unterhalt kannst du auf der DT ablesen.

      Dein durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate? + Steuererstattung
      geteilt durch 12 ?

      Wie alt ist das Kind?gibt es noch andere Kinder denen du Unterhalt
      schuldest?

      Was Zahlst du zur Zeit? was wird gefordert?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • RE: Berechnung Unterhalt durch Jugendamt für Vater

      Hallo edy,

      ob ich mich nun an das Jugendamt wende oder die Mutter der Kinder, die Höhe des zu zahlenden Unterhalts bleibt gleich. Für mich vertritt immer das Jugendamt das Kind. Habe mich in der Zwischenzeit in den rechtlichen Regelungen bzw. Kommentaren umgeschaut und es scheint die richtige Auskunft gewesen zu sein.

      Da ich mich zur Zeit noch in der Wohlverhaltsphase einer Insolvenz befinde, möchte ich eine Berechnung. Deshalb werde ich auch zu einem Anwalt gehen und ihn das ausrechnen lassen. Selbst habe ich mir das schon ausgerechnet. Es entsteht kein sehr hoher "Mehrunterhalt". Gezahlt habe ich Leistungen in Höhe des Unterhaltsvorschusses und diese dem Alter entsprechend angepasst, um Schulden gegenüber dem Jugendamt zur vermeiden.

      Der Mutter habe ich die Erhöhung noch nicht mitgeteilt. Sie kann deshalb nichts fordern. Aufgrund bisheriger Erfahrungen mit ihr, vertraue ich ihr besonders in finanziellen Angelegenheiten nicht mehr.

      Jules
    • RE: Berechnung Unterhalt durch Jugendamt für Vater

      Hallo,
      leider ist diese Auskunft wirklich richtig.
      Logisch oder vernünftig finde ich sie überhaupt nicht.
      Wenn das Jugendamt das Kind vertreten soll, dann muss es doch ein Interesse daran haben, dass der Unterhalt berechnet wird, ob nun aus deiner Initiative oder die der KM.
      Ich würde folgendes empfehlen:
      1. Schau, ob es in Deinem Ort eine kirchliche oder sonstige Stelle gibt, die ggf. auch eine Rechtsberatung anbietet. Die kann Dir bei der Berechnung von KU etc. ggf. helfen. Umsonst oder gegen "Spende".
      2. Frage einen Fachanwalt für Familienrecht. Mußt Du natürlich bezahlen, anstatt dieses Geld Deinem Kind zukommen zu lassen.
      3. Geh gemeinsam mit der KM und Deinen unterhaltsrelevanten Unterlagen zum JA. Dann berechnen sie den Unterhalt.
      Bei Variante 3 wird der Unterhalt interessanterweise am höchsten sein.
      Gruß und gute Nerven,
      CMFN77
    • RE: Berechnung Unterhalt durch Jugendamt für Vater

      Hallo zusammen,

      CNFM's Aussage ist nur bedingt belastbar, das Jugendamt rechnet nicht zwangslaeufig den hoechsten KU aus.

      Frage@Jules: Warum willst Du, dass das Jugendamt den KU ausrechnet? Hat Dich die Mutter aufgefordert? Dann soll sie doch zum Jugendamt.

      Gehen wir daher logisch an die Sache heran; Jugendamt vertritt Interessen des Kindes, und diese bedeuten in den Augen des Amtes , moeglichst viel Unterhalt. Rechtswanwalt vom Unterhaltsleistenden vertritt Interessen seines Mandanten, also moeglichst wenig Unterhalt. Ich mach' das an einem Beispiel fest: der Rechtsanwalt wird Dich in Bezug auf berufsbedingte Sonderausgaben und zusaetzl. Altersvorsorge loechern, um Dein unterhaltsrelevantes Einkommen moeglichst weit abzusenken. Er wird Dir u.U. Vorschlaege machen, wie Du Dein unterhaltsrelevantes Einkommen noch absenken koenntest. Das Jugendamt wird dies alles sicherlich nicht tun.

      Sei's drum, das Jugendamt akzeptiert ohne Wenn und Aber die KU-Berechnungen Deines Anwaltes (bei mir war es so). Und das Jugendamt wird Dir diesen Betrag auch ohne Wenn und Aber titulieren (das solltest Du unbedingt anstreben).

      Ciao!