Nachweise Kindesunterhalt

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    • Nachweise Kindesunterhalt

      Hallo zusammen,
      versuche seit 4 Monaten Kontakt zu meinem Sohn aufzunehmen. Zum 18. Geburtstag wurde der KU festgelegt und ich zahle seitdem 441 EURO alleine. Meine Exfrau unterhalb der Grenzen. Mein Sohn wird im Juli 19 Jahre und müsste mir an sich die Schulzeugnisse (auch Halbjahreszeugnisse?!) unaufgefordert vorlegen. Ich habe ihm mit Fristsetzung 11.4.2011 mit Einschreiben/Rückschein/eigenhändig jetzt das Schulzeugnis bzw. -Bescheinigung abverlangt. Keine Reaktionen.

      Kontakt zur Ex und zu ihm gestaltet sich sehr schwierig. Er ist mir seit Jahren entfremdet worden.

      Ich vermute, dass er nach der 11. Klasse das Gymnasium abgebrochen hat und eine Lehre begonnen hat.
      Wie gehe ich jetzt weiter vor? Der KU-Titel besteht seit 2000.
      Gilt die Schulbescheinigung für das ganze Schuljahr? Was ist wenn er zwischendurch aussteigt?
      Unter welchen Umständen verwirkz er seinen KU-Anspruch?

      Danke vorab für Eure Ratschläge und sonnig Grüße.

      Heru
    • RE: Nachweise Kindesunterhalt

      Hallo Heru,

      das der Junge wohl noch das Gymnasium besucht, wäre er noch privilegiert. Daher würde auch die Km der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen.

      Das hier...

      Meine Exfrau unterhalb der Grenzen.


      ...würde also nicht greifen.

      Wenn die angeforderten Auskünfte bis zum 11.04. nicht da sind, würd ich eine erneute Anfrage stellen (Frist 7 Tage) und bei Nichteinhalten die Auskunftsklage ankündigen.

      Das Kostenrisiko würde dabei wohl auf Seiten des Kindes liegen, welches durch Nichtauskunft schadensersatzpflichtig geworden ist.

      LG diva