Unterhaltsanspruch Herabstufung?

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    • RE: Unterhaltsanspruch Herabstufung?

      Es geht um meinen Partner
      der Vater unseres
      und eines weiteren Kindes ist
      und um mein Elterngeld.

      Sprich ab wann kann er sein "Zahlkind" herunterstufen!

      Gar nicht nehme ich an, da uns sicher irgendwie Sozialleistungen wie Wohngeld zustehen würden... oder?

      Schwierig dieses Geld hin und her geschiebe und beantrage in diesem Land!
    • RE: Unterhaltsanspruch Herabstufung?

      Hallo,

      wenn Dein Einkommen 920€ nicht überschreitet, Elterngeld wird hier bis auf den Sockelbetrag von 300€ angerechnet, hast Du einen Unterhaltsanspruch ggü. Deinem Partner.

      Dieser wäre zwar den privilegierten Kinden ggü. nachranggig, Du würdest aber bei der Stufung berüchsichtigt.

      LG diva
    • RE: Unterhaltsanspruch Herabstufung?

      ui,

      darf ich dann mal nachfragen mit ein paar Zahlen und mich hier reinmischen? Danke.

      Elterngeld meins ca. 1.000 €
      davon 300 € Sockelbetrag frei

      also bleib ich mit 700 € unter den 920 € und hätte also einen Unterhaltsanspruch. Ergo werde ich bei den Stufen berücksichtigt?

      lg
      mellipop
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • RE: Unterhaltsanspruch Herabstufung?

      Hallo Zusammen,

      wie kommt ihr denn auf diese Eur 920,-?
      Mein Einkommen war deutlich höher und ich habe trotzdem nen Anspruch!?
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)