Unterhalt für erwachsenen Sohn ????

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  • Unterhalt für erwachsenen Sohn ????

    Hallo,
    Mein Name ist Hugo, bin verheiratet, 2 Kinder (19 und 25 Jahre )
    Zu meinen Problem
    Unser 19 jähriger Sohn bereitet uns seit einigen Jahren Probleme, die wir nie in den Griff bekamen, Hier sein schulisch / " Beruflicher" Werdegang

    1.Hauptschule mittelmäßig abgeschlossen. ( viele Fehltage wegen schwänzen, keine Infos von den Lehrern bekommen um gegenzusteuern)

    2. Berufsfachschule begonnen, nach 6 Monaten wegen schwänzen gefeuert

    3. 3 Monate Praktikum im Kindergarten ( gefiel ihm offenbar gut, für einen Ausbildungsplatz wurde jedoch mittlere Reife geordert, daher meldeten wir ihn auf einer Privatschule für 160 Euro mtl an )

    4. Privatschule nach 5 Monaten geschmissen ( kein Bock )

    5. Wehrdienst, gefiel ihm offenbar gut, er hat sich gleich auf 23 Monate verpflichtet, nach 11 monaten jedoch keinen Bock mehr, er ging einfach nich mehr hin, obwohl er dort ca 1400 Euro verdiente. Er wurde zum 28. 02 entlassen.

    Bereits im Januar ist er bei uns nach einen Streit ausgezogen. Wir waren über diesen Entschluss erleichtert, nachdem er diverse Diebstähle bei uns begangen hatte ( Auto, Münzsammlung, Geld ,ect )

    Nun ist er seit 1.März ohne Job,ohne Einkommen und wird sich wohl auch keine Arbeit suchen. Wir befürchten nun, wenn er Hartz 4 beantragt, das wir für ihn zahlen müssen, wäre das in unserer Situation so ? Wir möchten auf keinen Fall, das er zu uns zurückzieht, er tyrannisiert meine Frau und wir müssen immer befürchten, das wieder etwas geklaut wird. Was können wir machen, wie ist die rechtliche Situation, meine Frau und ich sind beide berufstätig.Ich bedanke mich für eure Ratschläge.
    Gruß, Hugo
  • RE: Unterhalt für erwachsenen Sohn ????

    Hallo Hugo61,

    Dem 19 Jährigen steht nur Unterhalt zu wenn er in Schule/Ausbildung
    ist.

    Das Kindergeld wäre an ihn weiterzuleiten ( steht ihm aber auch nur
    in Schule/Ausbildung zu. Die Kindergeldkasse wird Nachweise fordern).


    Die ARGE wird euch nicht zu Leistungen an ihn verpflichten können.

    lg
    edy
    Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
  • RE: Unterhalt für erwachsenen Sohn ????

    Hallo Hugo,

    zunächst möchte ich dich herzlich bei uns begrüßen. Ich hoffe, du findest hier, was du suchst.

    Zu deinem Fall: Wenn der 19jährige bereits einen eigenen Haushalt bei der Antragstellung auf SGB II-Leistungen (Hartz IV) hat, kann er nich auf den elterlichen Haushalt zurückverwiesen werden. Ihr müsst ihn also nicht erneut aufnehmen.

    Anspruch auf Unterhalt besteht z.Zt. nicht (siehe Antwort von edy). Dies würde sich aber ändern, wenn er eine Ausbildung aufnimmt.

    Kleine Korrektur zum Kindergeld: Kindergeld bekommt auch, wer ausbildungsstellen- oder arbeitsuchend gemeldet ist (bis zum 23. bzw. 21. Lebensjahr). Dafür wird aber die ARGE sorgen, da das Kindergeld vom ALG II wieder abgezogen wird.

    Gruß
    Susanne
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