Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Liebe Forengemeinde!

      Ich bin in 2. Ehe verheiratet, wir leben in einer sogenannten Patchworkfamilie, ich habe 3 Kinder mitgebracht, mein Mann hat aus vorheriger Beziehung 3 Kinder. 2 dieser Kinder sind bereits erwachsen.

      Da der Vater meiner 3 Kinder keinen Unterhalt zahlt und mein Mann aufgrund Berufsunfähigkeit arbeitslos wurde, lebten wir jahrelang von Hartz IV. In dieser Zeit bezog seine jüngste Tochter vom Amt Unterhaltsvorschussleistungen, diese liefen bei meinem Mann als Schulden auf, da das Gericht seine Berufsunfähigkeit nicht anerkannte und den Unterhalt fiktiv auf 206 Euro schätzte.

      Seit nunmehr 20 Monaten macht mein Mann eine Umschulung. Da wir nach wie vor knapp über dem Existenzminimum leben und zum Übergangsgeld noch Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen, kann mein Mann momentan den Unterhaltsvorschuss mit nicht mehr als 10 Euro monatlich zurückzahlen. Ein Unterhaltsverfahren ist erneut bei Gericht anhängig, da um die Unterhaltshöhe gestritten wird, dieser wird momentan auch nicht bedient, da vom Existenzminimum eben nichts mehr übrig bleibt um Unterhalt zu zahlen.

      Das Jugendamt möchte nun den Unterhaltstitel von der Exfrau auf sich umschreiben lassen und hat gedroht den Gerichtsvollzieher zu schicken. Wir Eheleute haben am Tag unserer Eheschließung ein Schreiben aufgesetzt, aus welchem hervorgeht, daß sämtlicher Hausstand mir gehört.

      Nun meine Fragen:

      Sollte ich dem Jugendamt das Schreiben bezüglich des Hausstandes zukommen lassen?
      Wenn klar ist, daß nichts meinem Mann gehört, darf das Jugendamt dann überhaupt den Gerichtsvollzieher schicken?
      Muß ich als Ehefrau dem Gerichtsvollzieher Einlaß gewähren oder kann ich ihm an der Haustür das Schreiben bezüglich des Hausstandes aushändigen?
      Wenn mein Mann ab Juni 11 einen neuen Beruf ausübt und laufenden Unterhalt zahlt und wir damit dann am Existenzminimum leben, darf das Jugendamt dann versuchen Lohn zu pfänden um den Rückstand zu verringern? Wir haben höllische Angst, daß mein Mann dann den Job verliert. Genau dies ist uns vor Jahren schon einmal passiert.

      Vielleicht könnt ihr mir Tipps geben, wir wir uns am Geschicktesten verhalten sollen.

      Kuschelmuschel
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Kuschelmuschel,

      macht euch da nicht verrückt. Gerichtsvollzieher sind nur Menschen und die sehen schon ob Ihr im Reichtum schwimmt oder nicht. Das normale, lebensnotwendige Inventar muss er euch sowieso lassen und wenn Ihr den Gerichtsvollzieher normal behandelt wird er auch das eine oder andere "übersehen" oder als "wertlos" erachten.

      Euer Schreiben ist aber eher sinnfrei. Wenn ein Gerichtsvollzieher sowas akzeptieren würde, dann wären sie komplett arbeitslos da jeder mal schnell sowas aufsetzen würde. Sowas würde ich als Gerichtsvollzieher eher zum Anlass nehmen mal genau in die Schränke zu schauen. Sinnvoll ist allerdings schon mal nach sämtlichen Rechnungen zu schauen für wertvolles Inventar um zu Beweisen, dass sie von Dir sind. Zahlungsbeleg der Lastschrift von deinem Konto etc....

      Bei Schulden darf im übrigen jeder Gläubiger zu so ziemlich allen Maßnahmen greifen. Jedoch kann man mit den meisten reden und auch ein Jugendamt wird sicher kooperative Schuldner nicht gängeln. Vor allem sind dies ja auch Kosten die ein Jugendamt vorstrecken muss.

      Gruß
      eP
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo!

      Das Jugendamt möchte nun den Unterhaltstitel von der Exfrau auf sich umschreiben lassen und hat gedroht den Gerichtsvollzieher zu schicken.

      Das ist ein normales Procedere, die Unterhaltsvorschusskasse muss, damit sie Ansprüche geltend machen kann, die im Titel enthalten sind, eben jenen Teil auf sich umschreiben lassen. Natürlich muss das Jugendamt beim Unterhaltspflichtigen rückgreifen, immerhin besteht ein Titel und es sind Steuergelder für den den Unterhalt des Kindes aufgewandt worden.

      Im Normalfall sollte man aber mit dem entsprechenden Sachbearbeiter sprechen können, die aktuelle Situation schildern und eine entsprechende Vereinbarung treffen, möglicherweise sollte man einen Antrag auf Stundung stellen.

      Reden ist immer besser, als Zwangsmaßnahmen abzuwarten.

      Bezüglich einer zukünftigen Lohnpfändung: Der Pfändungsfreibetrag wird bei Pfändungen von laufendem Kindesunterhalt nach 850 d BGB immer vom Gericht festgesetzt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Pflichtige ja noch x weitere Unterhaltsberechtigte hat. Soweit ihr als Familie dann tatsächlich knapp über dem Existenzminimum (tatsächliches und gefühltes Existenzminimum liegen oft weit auseinander!) liegt, wird wenig bis nichts gepfändet werden können.

      Bei Pfändung von rückständigem Unterhalt werden die Pfändungstabellen des 850 c BGB berücksichtigt, da kann jeder entsprechend ablesen, was wohl gepfändet werden kann.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dumpi ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Ich denke, ich würde mit der Gegenseite verhandeln, um eine eidesstattliche Versicherung oder eine spätere Lohnpfändung abzuwenden.

      Beide Vollstreckungsmaßnahmen könnten sich negativ auf ein Arbeitsverhältnis auswirken.

      Ob es sinnvoll ist, den Hausrat zu überschreiben, wage ich mal zu bezweifeln. Erstens wird bescheidener Hausrat i.d.R. nicht gepfändet und Zweitens wird man mit einer solchen fingierten Erklärung beim Schuldner nur Misstrauen ernten. Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung werden dadurch gewiss nicht erleichtert.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo,

      der Punkt ist aber, diese Erklärung ist nicht fingiert. Mein Mann kam mit ein paar Taschen und einer Vitrine, die wir mittlerweile entsorgt haben. Alles andere gehörte mir, da ich mir nach meiner ersten Scheidung einen kompletten neuen Haushalt zulegen musste.

      Kuschelmuschel
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo,

      wir haben mit der Zuständigen des Jugendamts bereits gesprochen, aktuelle Einkommen vorgelegt. Wir zahlen monatlich 10 Euro ab. Was sollen wir denn noch machen, dass der Gerichtsvollzieher nicht vor der Tür steht? Ich möchte den hier nicht rein lassen, weil ich hier gemeinsam mit meinem Mann wohne und ich keinen in meine Räume lassen will, weil ich keine Schulden habe, eine Frage des Prinzips für mich. Im Übrigen haben wir keine fingierte Erklärung geschreiben, mein Mann kam mit nichts zu mir außer ein paar Taschen und einer alten Vitrine, die mittlerweile entsorgt wurde.

      Kuschelmuschel
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Kuschelmuschel,

      die Erklärung gilt nicht. Da hilft es nicht zu sagen wie es war, sondern es helfen nur klare Beweise. Belege von den Verkäufern mit deinen Namen oder Abbuchungen in gleicher Höhe wie der Verkaufsbeleg. Deine Aussage wird nicht akzeptiert, so glaubwürdig Du auch erscheinen magst und so wahr deine Aussage auch sein mag. Ich bin in ähnlicher Situation und verstehe dein Anliegen, aber dein Wunsch wird in der Realität nicht in Erfüllung gehen.

      Gruß
      eP
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo!

      Wenn ihr eine Zahlungsvereinbarung habt, dann sehe ich keinen Grund, warum das Jugendamt einen Gerichtsvollzieher schicken sollte. Wahrscheinlich war die Ankündigung der Teilausfertigung mit Androhung Gerichtvollzieher ein Formbrief und es wird gar nicht so weit kommen, da ihr eure Zahlungsvereinbarung ja einhaltet.

      Gruß
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Kuschelmuschel,

      mitgegangen - mitgefangen?

      Erst einmal du bist nicht für die Schulden Deines Mannes verantwortlich.
      DU hast keine Schulden, und das ist auch gut so.

      Hat sich Dein Mann schon einmal überlegt, mit seiner Tasche und meinetwegen mit einer anderen Vitrine wieder auszuziehen, um Dich und Deine Kinder zu schützen bzw. evtl. Schaden von Dir und Deinen Kindern abzuwenden, für den er allein verantwortlich ist?

      Wie gestaltet sich denn Dein Familienleben und der Umgang zu Deinen eigenen Kindern, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht bzw. droht, vor der Tür zu stehen? Stecken alle Unbeteiligten - und vor allem Deine Kinder - das problemlos weg?

      @EinPapa

      Köntest Du bitte eine dementsprechende Gesetzesgrundlage nennen, in der Sicherungsscheine - und um solche handelt es sich hier offenbar - nicht anerkannt werden müssen?

      Wer hebt Quittungen/Kontoauszüge langer als in der gesetzlichen Frist vorgesehen, auf? Das wäre ein gefundenes Fressen für jeden Gläubiger... Der könnte grundsätzlich bei Zusammenwohnen etc. auf das Eigentum eines Unbeteiligten - und mag es noch so alt, vielleicht auch antik und ererbt sein, durchgreifen.

      Oder im Fall der TO-der Mann stirbt plötzlich und die Erben respektive JA räumen Ihr die Wohnung aus? Ist es nicht eher anders herum, die Gläubiger bzw. Erben müssen beweisen, das Vorhandenes sich im Eigentum des Schuldners / Erblassers befindet? Natürlich dürfen diese dazu NUR dessen (wenn vorhandenen) Belege prüfen, Beweise vorlegen, etc.

      Sicherungsscheine sind übrigens auch ein anerkanntes Mittel in der Banken- und Wirtschaftslandschaft...

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter007 ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Peter007,

      siehe BGB §1362 Eigentumsvermutung

      Und ab dann hat der Eigentümer zu beweisen dass ihm der Gegenstand gehört. Und da frag ich mich wie man das sonst machen möchte wie mit Kaufbelegen und Kontoauszügen.

      Von daher kann ich deinem Rat zur Trennung nur beipflichten. Oder einfach zu akzeptieren das ein Gerichtsvollzieher vorbeikommt. Diese beiden Optionen gibt es.

      Gruß
      eP
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      An Peter007 und EinPapa!

      So einfach ist es leider nicht. Wie oben schon erwähnt leben wir in einer Patchworkfamilie. Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe, für diese zahlt mein Exmann seit nunmehr 12 Jahren keinen Unterhalt. Er kann sein Einkommen prima verschleiern, da er selbständig ist, mit seiner 2ten Frau mehrere UGs betreibt und die Gewinne einfach über sie laufen, d. h. sein Geschäftsführergehalt wird einfach mal an der Pfändungsgrenze festgelegt und kein Gericht der Welt und keine Staatsanwaltschaft hindern ihn daran.
      Mein jetziger Ehemann musste die ganzen Jahre für meine Kinder "aufkommen", dies ist nunmal so wenn man von Hartz4 lebt, in welches wir aufgrund Berufsunfähigkeit meines Mannes und großen gesundheitlichen Problemen meinerseits 5 lange Jahre lang gefangen waren. Es liefen die ganzen Jahre Unterhaltsschulden auf, da wir eben nicht in der Lage waren vom Hartz4-Existenzminimum 260 Euro abzudrücken (=Gesamtsumme, setzt sich zusammen aus U-Vorschuss und Differenz zu ausgeurteiltem Unterhalt). Erst eine Umschulung, auf die wir klagen mussten, hat uns da raus geholt.
      Mein Mann hat sozusagen die Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse angehäuft, weil mein Exmann für seine Kinder nicht geradesteht.
      Insofern ist es richtig, daß ich zwar keine Schulden habe, mein Mann aber die Schulden nur hat weil er mit uns in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

      Kuschelmuschel
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Einpapa,

      danke für den Link.

      Interessant, das hier ausschliesslich von Ehegatten gesprochen wird.

      Aber auch hier greifen Sicherungsscheine, wenn auch mit scheinbar erhöhtem Aufwand.

      "Kommt es unter den Voraussetzungen des §§ 1362 BGB, 739 ZPO zu einer Pfändung eines Gegenstandes, der in Ihrem Eigentum steht, können Sie hiergegen eine Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben. In seinem solchen Prozeß müssen sie beweisen, dass sie Eigentümerin ist. Im Hinblick hierauf empfiehlt es sich, dass Sie mit Ihrem Ehemann vorsorglich schriftlich vereinbaren, welcher gemeinsame Hausrat und welche vorhandenen Einrichtungsgegenstände u.ä. in Ihrem Alleineigentum oder ggf. dem Ihres Sohnes stehen. Durch Vorlage einer derartigen Vereinbarung können Sie Ihr Alleineigentum an einem gepfändeten Gegenstand beweisen, so dass die Vollstreckung für unzulässig erklärt werden kann."
      Quelle: frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=7139


      peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter007 ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Kuschelmuschel

      Es geht doch um die Umschreibung des Unterhaltstitels auf die Unterhaltsvorschusskasse.

      Kann es sein ,dass du den Antrag auf Umschreibung einfach falsch verstanden hast und es lediglich um die Zustellung der Umschreibung geht,die vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden soll ?

      Der vollstreckt dann gar nicht sondern übergibt nur den Titel mit der Umschreibung und alle Aufregung ist umsonst !
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Halle Kuschelmuschel,

      die moralische Komponente-aber diese ist nicht durch Dich oder Deinen Mann verursacht, sondern durch eine undurchdachte Gesetzgebung. Sozialrecht und Unterhaltsrecht passen nicht zusammen. Änderungen sind nicht in Sicht.

      Wusstest Du vor Deiner erneuten Eheschliessung, was auf Dich und Deinen Mann zukommt? Hat nie eine Behörde versucht, bei Deinem Ex - auch aufgrund Eures Hartz-Bezuges - Kindesunterhalt zu fordern, hast Du je Unterhaltsvorschuss erhalten, gab es nie eine Beistandsschaft des JA?

      Hat das JA Deinem Mann die Vollstreckungsabsicht schriftlich gegeben?

      Ich würde mich hinsetzen und mit spitzem Stift rechnen, vielleicht auch einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren. PKH/Beratungsschein bekommst Du doch sicherlich. Es wäre nicht das erste Mal, das JÄ über die Stränge schlagen-sie haben nun einmal keinerlei Fachaufsicht.

      Zuallererst würde ich an meine Kinder denken-welchen Schaden nehmen diese und wie kann ich diesen Schaden im Vorfeld abwenden.
      Ob es zu einer kindgerechten Entwicklung gehört, den Gerichtsvollzieher als Dauergast in der Wohnung und im Kinderzimmer zu haben, wage ich zu bezweifeln.

      peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter007 ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo peter,

      Original von peter007
      Ob es zu einer kindgerechten Entwicklung gehört, den Gerichtsvollzieher als Dauergast in der Wohnung und im Kinderzimmer zu haben, wage ich zu bezweifeln.


      geht die Aussage jetzt nicht etwas zu weit. Wir können dann ja gleich mal sagen, dass jeder Besuch, egal von wem, die kindgerechte Entwicklung stört. Gerichtsvollzieher sind normale Menschen mit einem sehr unangenehmen Beruf, hauptsächlich für den Gerichtsvollzieher unangehem. Natürlich hat man nicht gerne solch einen Besuch, aber für die Kinder ist das einzig bedrückende die Panik, die die Eltern verbreiten.

      Nach wie vor kann ich euch aus eigener Erfahrung nur raten, vernünftigen mit diesem Menschen zu reden und er wird, wenn er nicht selbst schon einen psychischen Schlag von seinem Job oder sonstwoher hat, normal mit euch reden. Da ist nichts schlimmes dran. Ausser ihr lebt weit über dem Niveau welches hier behauptet und auch vermutet wird. Ein Gerichtsvollzieher nimmt nur wertvolle Dinge mit, die er auch vernünftig und problemlos verkaufen kann. Die alte Sonnenbrille oder den alten Fernseher lässt er stehen. Auch nimmt er kein Kinderspielzeug mit und auch nicht die Schminksachen der Frau.

      Gruß
      eP
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      An Alle!

      Eine Frage habt Ihr mir aber noch nicht beantwortet. Muß ich Herr oder Frau Gerichtsvollzieher überhaupt in meine Bude reinlassen? Was passiert mir wenn ich das nicht tue? Hab ich denn kein Hausrecht?

      Nein, wir leben nicht im Luxus, alles ganz normal. Lediglich habe ich einen etwas teureren Kunstdruck (Wert ca. 1500 Euro) vor mehr als 20 Jahren von meiner Mutter geschenkt bekommen, darüber habe ich sogar eine mit Mutters Unterschrift angefertigte Bestätigung. Den will ich natürlich nicht hergeben. Verständlich, oder?

      Mir geht es hier mehr ums Prinzip.

      Kuschelmuschel
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      Hallo Kuschelmuschel,

      ich dachte ich hätte es schon geschrieben. Ja, Du musst den Gerichtsvollzieher ins Haus lassen. Er kann ansonsten mit Polizei und Schlosser anrücken und sich entsprechend seinem eigenen Ermessen Zugang verschaffen. Die Kosten dafür trägt auch dein Mann.

      Gruß
      eP
    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      *puh

      Irgendwie gehen hier grad die Pferde mit allen durch.

      Es passt einfach nicht zusammen, dass eine Stelle, mit der man eine Zahlungsvereinbarung hat, nun plötzlich den Gerichtsvollzieher schicken will.

      Lies mal nochmal in Ruhe durch, was die dir geschrieben haben. Dann tief durchatmen und den Sachbearbeiten anrufen, nachfragen, ob, und wenn ja, warum, und was man dagegen tun kann.

      Ich vermute immer noch stark, dass es sich hier um ein Mißverständnis handelt.

      Gerichtsvollzieher muss man hereinlassen, aber die Eigentumsverhältnisse am einzigen Stück, was überhaupt pfändbar wäre...so wie ich das bisher gelesen hab, also das Bild... sind ja geklärt. Also freundlich Hallo sagen, alles was er sehen will zeigen, und schwupps, ist er wieder weg.

      Kannst du vielleicht den Text des Schreibens mit dem Gerichtsvollzieher ohne Daten hier mal einstellen? Vielleicht kann man dann besser helfen...

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dumpi ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss - Gerichtsvollzieher will kommen!

      An Dumpi!

      Die Dame vom Jugendamt sagte im Telefonat, die 10 Euro, die mein Mann momentan zurückzahlt seien ihr zu wenig, wir sollen die Rate erhöhen, sie schlägt 100 bis 150 Euro vor. Wenn wir dies nicht können, wolle sie eben wissen, was wir denn so alles unser Eigen nennen. Damit war das Gespräch beendet.

      Kuschelmuschel