Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

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    • Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo liebe Mitglieder,

      meine Eltern lassen sich zur Zeit scheiden.
      In der Zeit Ihrer Ehe haben Sie ein Eigentumshaus gebaut, im Grundbuch sind ca 285.000 DM an Restschuld für das Haus eingetragen und zur Zeit sind ca 90.000 Euro noch offen. Das Haus hat ungefähr einen Wert von 250.000€.

      Was passiert mit dem Zugewinnausgleichsanspruch für meinen Vater wenn er mir seinen Teil des Hauses verschenkt und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

      Bekommt er dann von der bestehenden hälfte was in dem Fall meiner Mutter gehören würde mittels Zugewinnausgleichsanspruch die hälfte ? Also vom gesamten Haus ein Viertel ?

      Wäre sehr nett wenn mir jemand einige nützliche Informationen dazu geben könnte.

      Danke im Vorraus und viele Grüße
      Peter
    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo Peter11,

      Also zunächst sieht das für mich wie "Abzocke" gegenüber der Mutter
      aus . du wirst mich aufklären?

      Ist denn die Scheidung schon eingereicht und der Scheidungsantrag dem
      anderen Partner zugegangen? ( Stichtag).

      Wenn dein Vater dir die Hälfte schenkt, dann wirst du an seiner
      Stelle im Grundbuch eingetragen.

      Aber was die Verbindlichkeiten bei der Bank betrifft, wird sie deinen
      Vater nicht aus dem Kreditvertrag lassen.

      Ich glaube was du da evtl. vorhast ist ein "Taschenspielertrick" und
      wird nicht funktionieren.
      Bin auf weitere Meinungen gespannt.

      lg
      edy
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    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo Peter,

      also die Mutter in so einer Weise betrügen zu wollen, finde ich im höchsten Maße befremdlich. Und wenn eine solche Schenkung nach der Trennung erfolgt, wird wahrscheinlich jeder Richter Deiner Mutter Recht geben.

      Kann sich Dein Vater nicht auf ehrliche Weise mit Deiner Mutter auseinandersetzen?


      Gruß Clemi
    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Mein Vater versucht stets sich mit meiner Mutter zu einigen aber bei Ihr trifft er dort auf Asphalt.

      Die Scheidung wurde noch nicht eingereicht, aber soll innerhalb des nächsten Monats eingereicht werden.
      Ist die Schenkung also noch Möglich ?

      Ich meine bevor die Scheidung beim Anwalt eingereicht wird und der Brief der Scheidung bei meiner Mutter eintrifft.
      Dieses Datum gilt als Stichtag, soweit ich mich informiert habe.

      Die Verbindlichkeite bei der Bank sollen zahlt mein Vater sowieso schon alleine obwohl meine Mutter auch mit im Haus wohnt und selbst auch Berufstätig ist.

      Ich weiß selbst das es eine Abzocke meiner Mutter ist aber meine Gründe dafür sind mir ja selbst überlassen.
    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo Peter,

      grundsätzlich kann Dein Vater mit seinem Eigentum machen was er will, es also auch Dir schenken.
      Aufgrund der kurzen Zeit bis zum Scheidungsantrag dürfte das jedoch keinen Einfluss mehr auf den Zugewinnausgleich haben, denn das sehen die Richter als "beiseite schaffen". Und in diesem Fall ist ja auch der Nachweis sehr schön erbracht.
      Bezüglich der Übernahme der Kreditvertpflichtung sehe ich kein Problem mit der Bank, wenn Deine Bonität in Ordnung ist. Blöd für Dich ist dabei, dass Deine Eltern beide gesamtschuldnerisch haften - gegenseitig. In diese Verpflichtung wirst Du einsteigen müssen und kannst Dich dann mit Deiner Mutter auseinander setzen.
      Ich halte diese gesamte Idee für d...., weil sie gar nichts bringt und von Fairness auch weit entfernt ist.

      Grüße
    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo Max,

      vielen Dank für deine Info. Wielange beträgt denn der Zeitraum bis die Richter es nicht mehr als "Beiseite schaffen" sehen ?

      Angenommen mein Vater wartet mit der Scheidung noch ca 4 Monate sieht der Richter das dann auch noch so an ?
      Kann man das nicht mit einem guten Anwalt "schönreden" ?

      Ich meine meine Mutter bewohnt schon seit ca.2 Jahren mit das Haus ohne wirklich angemessen dafür zu zahlen ( auch keine Nebenkosten, die Sie selbst verursacht).

      Und auf eine Einigung lässt Sie sich auch nicht ein. Obwohl die Scheidung nur auf Ihrem Mist gewachsen ist.
      Auch Ihr neuer Freund geht ein und aus, kann das bei dem Urteil der Richters mitberücksichtigt werden ?

      Viele Grüße
      Peter
    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo Peter11,


      Kann man das nicht mit einem guten Anwalt "schönreden" ?


      Aber nur wenn dein Vater einen schlechten RA hat,
      und dann evtl. der Richter einen "blackout".

      ch meine meine Mutter bewohnt schon seit ca.2 Jahren mit das Haus ohne wirklich angemessen dafür zu zahlen ( auch keine Nebenkosten, die Sie selbst verursacht).


      Schon mal versucht Wasser/Kanal/Müll Heizstoffe usw. abzumelden,
      und für die Wohnung (Hälfte) Miete zu fordern?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Immobilienschenkung vor Stichtag der Scheidung

      Hallo Peter,

      jetzt mal halblang. Mit ein paar Monaten ist das nicht getan.
      Solange die beiden nicht wirklich getrennt leben, spielt es keine Rollen, wer was bezahlt, denn sie leben in einer Zugewinngemeinschaft und mit der Tilgung wird das Vermögen auf beiden Seiten gemehrt.

      Bei einer (Ver)Schenkung des eigenen Vermögensanteils, der ja aus der Zugewinngemeinschaft entstand, kann der Richter weit zurückgreifen und diese Schenkung in den Zugewinn mit einbeziehen.

      Natürlich ist es möglich, eine Nutzungsentschädigung von der Frau zu verlangen, aber hierfür müssen schon klare Regeln aufgestellt werden. Auch das geht nicht so einfach.

      Übrigens: Ein guter Anwalt redet nicht schön, sondern argumentiert auf Grundlage von Gesetz und gängiger Rechtsprechung.

      Grüße