Hallo ihr Lieben,
die minderjährige Tochter meines Lebensgefährten wird voraussichtlich in Kürze stationär wegen psychischer Probleme (Anpassungsstörung und Depressionen) und einer vermuteten Magersucht behandelt werden.
Diese Behandlung dauert vermutlich mehrere Monate.
Mein LG zahlt Eur 398,- Unterhalt für seine Tochter an die KM.
Es stellt sich uns nun die Frage, ob während der Zeit, in der das Mädchen in der Klinik ist, dieses Geld auch weiterhin an die KM zu zahlen ist, oder ob der Unterhalt währenddessen woanders hin zu entrichten ist.
Bitte nicht missverstehen, selbstverständlich soll der Unterhalt weiterhin gezahlt werden. Wir haben nur Sorge, dass mein LG das Geld weiter an die KM zahlt und nach mehreren Monaten dann plötzlich irgendein anderer Kostenträger auf der Matte steht, der eigentlich dieses Geld hätte bekommen müssen.
Die KM würde sich dann auf Entreicherung berufen, der Unterhalt ist bezahlt und verbraucht und mein LG muss am Ende noch mal bezahlen, weil Torheit ja bekanntlich vor Strafe nicht schützt....!
Vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich?
die minderjährige Tochter meines Lebensgefährten wird voraussichtlich in Kürze stationär wegen psychischer Probleme (Anpassungsstörung und Depressionen) und einer vermuteten Magersucht behandelt werden.
Diese Behandlung dauert vermutlich mehrere Monate.
Mein LG zahlt Eur 398,- Unterhalt für seine Tochter an die KM.
Es stellt sich uns nun die Frage, ob während der Zeit, in der das Mädchen in der Klinik ist, dieses Geld auch weiterhin an die KM zu zahlen ist, oder ob der Unterhalt währenddessen woanders hin zu entrichten ist.
Bitte nicht missverstehen, selbstverständlich soll der Unterhalt weiterhin gezahlt werden. Wir haben nur Sorge, dass mein LG das Geld weiter an die KM zahlt und nach mehreren Monaten dann plötzlich irgendein anderer Kostenträger auf der Matte steht, der eigentlich dieses Geld hätte bekommen müssen.
Die KM würde sich dann auf Entreicherung berufen, der Unterhalt ist bezahlt und verbraucht und mein LG muss am Ende noch mal bezahlen, weil Torheit ja bekanntlich vor Strafe nicht schützt....!
Vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich?
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)