KU in stationärer Behandlung

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    • KU in stationärer Behandlung

      Hallo ihr Lieben,

      die minderjährige Tochter meines Lebensgefährten wird voraussichtlich in Kürze stationär wegen psychischer Probleme (Anpassungsstörung und Depressionen) und einer vermuteten Magersucht behandelt werden.

      Diese Behandlung dauert vermutlich mehrere Monate.

      Mein LG zahlt Eur 398,- Unterhalt für seine Tochter an die KM.
      Es stellt sich uns nun die Frage, ob während der Zeit, in der das Mädchen in der Klinik ist, dieses Geld auch weiterhin an die KM zu zahlen ist, oder ob der Unterhalt währenddessen woanders hin zu entrichten ist.

      Bitte nicht missverstehen, selbstverständlich soll der Unterhalt weiterhin gezahlt werden. Wir haben nur Sorge, dass mein LG das Geld weiter an die KM zahlt und nach mehreren Monaten dann plötzlich irgendein anderer Kostenträger auf der Matte steht, der eigentlich dieses Geld hätte bekommen müssen.
      Die KM würde sich dann auf Entreicherung berufen, der Unterhalt ist bezahlt und verbraucht und mein LG muss am Ende noch mal bezahlen, weil Torheit ja bekanntlich vor Strafe nicht schützt....!

      Vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich?
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • RE: KU in stationärer Behandlung

      Hallo!

      Ein Teil des Unterhalts verwendet die KM ja für Miete, Versicherungen und ähnliches. Das kündigt sie ja in den Monaten nicht. Könnte mir vorstellen, dass sie auch nach wie vor für Kleidung aufkommt, das kriegt man ja wahrscheinlich nicht von der Klinik. Einen Teil des Unterhalts müsste die KM also sicherlich bekommen.

      Aber auf jeden Fall solltet ihr euch erkundigen, ob nicht plötzlich noch andere Ansprüche anmelden. Wo kann man das wohl erfahren? Vielleicht bei der Krankenkasse?

      LG
      Zita

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zita ()

    • RE: KU in stationärer Behandlung

      Hallo Zita,

      danke schon mal für die Anregung...! Ja, genau das wüssten wir halt auch gern...!

      Zumindest in den ersten 28 Tagen fallen täglich diese 10 Euro Krankenhausgebühr an (analog zur Praxisgebühr), anschließend ist dies jedoch vorbei.

      Ich habe schon wie verrückt gegoogelt... leider ohne Erfolg!
      LG
      Triene


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    • RE: KU in stationärer Behandlung

      Hallo Triene,
      warum der UH nicht einfach weiter an die KM gezahlt werden soll, dafür kann ich keinen wirklichen Grund sehen.
      Auf den Verdacht hin, dass irgendwelcher Sonderbedarf geltend gemacht werden könnte, weniger zahlen? Das ergibt doch keinen Sinn.
      Das Mädchen lebt doch bei der KM. Also ist sie es doch auch, die das mit dem klinikaufenthalt geregelt hat, oder? Und für die Behandlung kommt doch die Krankenversicherung auf, oder? Und das Krankenhaustagtegeld wäre doch mit Sicherheit aus dem UH zu bestreiten. Immerhin muss KM die Tochter nicht zu Hause versorgen, was teurer wäre als die 10 €.
      Ich sehe einfach keinen echten Grund, den UH weiter zu zahlen wie gehabt. Und wenn ein Titel vorliegt, dann hat der KV ohnehin keine andere Wahl. als per Abänderung eine Minderung zu erwirken, was ich hier weder für sinnvoll noch für aussichtsreich halte.

      Gruß

      Kurt
    • RE: KU in stationärer Behandlung

      Hallo Kurt,

      wir haben im Bekanntenkreis einen Unterhaltspflichtigen, der diese Situation erlebt hat.
      Allerdings kam der Sohn in dem Fall auf Anforderung in betreutes Wohnen, da die Mutter nicht mehr mit ihm klar kam.
      Dies erfuhr der Vater erst später, nämlich als er vom Jugendamt aufgefordert wurde, den Unterhalt künftig dem Kostenträger zu überweisen.

      Leider waren da schon 4 Monate vergangen, in denen weiterhin der KU an die KM gezahlt worden waren... Pech gehabt, war die lapidare Auskunft des Jugendamtes.
      LG
      Triene


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    • RE: KU in stationärer Behandlung

      Hallo Triene,
      vor diesem Hintergrund verstehe ich die Befürchtungen natürlich.
      Um sie auszuräumen, würde ich den direkten Weg wählen: Anfrage bei der KM, wie die Finanzierung des Klinikaufenthalts geregelt ist, Anfrage bei der Krankenversicherung, Anfrage bei der klinischen Einrichtung selbst.
      Gruß
      Kurt
    • RE: KU in stationärer Behandlung

      Hallo Triene,

      das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Im Fall des betreuten Wohnens werden Eltern zum Kostenbeitrag herangezogen.

      Bei dem stationären Aufenthalt in der Klinik handelt sich um eine Versicherungsleistung der Krankenkasse. So weit ich weiß, würde sie ohne Kostenzusage der KK nicht einmal aufgenommen.

      Gruß
      Susanne