Gutachten bestätigt den Standpunkt von ISUV

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    • Gutachten bestätigt den Standpunkt von ISUV

      ISUV Pressemeldung:

      Gutachten „Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“

      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Gutachtens zur gemeinsamen elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder. Zentral ist die Aussage des Gutachtens: „Zusammengenommen lassen diese Befunde schlussfolgern, dass ein gemeinsames Sorgerecht, das für zu-sammenlebende Paare ab Geburt des Kindes eingerichtet wird, angemessen erscheint.“

      Der in Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe hebt hervor: „Nach den Feststellungen des Gutachtens werden außerehelich geborene Kinder ganz überwiegend in die Gemeinschaft ihrer Eltern hineingeboren. Der Gesetzgeber hat deshalb diesem Regelfall durch eine gemeinsame Sorge kraft Gesetzes ab Geburt für alle Kinder Rechnung zu tragen. Die in der aktuellen politischen Diskussion vornehmlich erörterten Lösungen (Widerspruchs- bzw. Antragsmodell) werden dem ersichtlich nicht gerecht.“

      vollständiger Artikel: --> isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=473
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • RE: Gutachten bestätigt den Standpunkt von ISUV

      der Gesetzentwurf von Ministerin LS und noch viel mehr die Vorstellungen der erzkonservatien Ultras/Feministinnen in der CDU sind von dem Gutachten so weit entfernt wie der Papst vom Kindergeld.

      Fordert "Eure" MdB's auf nach diesem Gutachten abzustimmen !
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
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