hallo,
kurzer Sachverhalt:
Scheidung vor 2 Jahren, Zugewinn im getrennten Verfahren.
Nun musste ich für in der Ehezeit angeschafften Immobilien (aber dummerweise alle im Eigentum des Ex-Mannes / jedoch gemeinsam abgezahlt) über den Gutachterausschuss ein Gutachten erstellen lassen und auch finanzieren. Dies wurde vom Gericht gefordert.
Der Gutachter lud mich zum gemeinsamen Besichtigungstermin ein.
Mein EX hat einen Tag vor dem Termin über seinen Anwalt dann meinem Anwalt mitgeteilt: Weder mein Anwalt noch ich dürfen am Termin teilnehmen. Mein Ex übt sein Hausrecht aus. Wir haben dort also nichts zu suchen.
Ich mußte eine fünfstellige Summe jedoch im Vorfeld für den Gutachterausschuss der Stadt bezahlen, dies wurde wie oben erwähnt, vom AG / Richter gefordert, um überhaupt über eine Summe später beim Zugewinnausgleich zu diskutieren.
Mein Anwalt sagt: lt. BGB 357 ist dann das Gutachten nicht anzuerkennen.
Die Kosten muss der Ex dann für die Gutachten tragen.
Denn: Einige Wohnungen eines Altbaus wurden renoviert, einige nicht. Natürlich zeigt der EX wohl die unrenovierten Wohnungen.
Die Angaben zur Miete beim Scheidungsantrag werden vermutlich zu niedrig angegeben. Ich habe aber aufgrund einer Datensicherung vor der Trennung die tatsächlichen Mieten aller Wohnungen (welch ein Glück).
Ein kleines Haus hatte mein Ex 1 Jahr vor der Heirat gekauft (natürlich auch teilweise mit meinem Geld, aber nicht mehr beweisbar, denn 20 Jahre her... habe keine Kontoauszüge, die Bank auch nicht mehr). Nachträglich viel in die Wohnung investiert und renoviert. Er wird behaupten, dass war alles schon bei Beginn der Fertigstellung, also vor Hochtzeit. Zum Glück: Habe alles als Kopien der Baurechnungen während der Bauzeit und Renovierungen, kann also dann die unrichtigen Daten des Ex belegen.
Frage: Macht mein Ex hier Prozessbetrug wegen falscher Angaben ggü. dem Gutachterausschuss ?
Ist es wirklich so, dass der Richter die Gutachten des Gutachterausschuss nicht anerkennen braucht, da ich nicht bei Begehung zugegen war? Wie komme ich an das Geld, was ich vorfinanzieren musste (5stellig) ?
Ich habe die Bescheinigung des Gutachterauschuss, dass mir vom Ex trotz Einladung des Ausschusses verweigert wurde, die Immobilien zu betreten, vor Ort ausstellen lassen, denn ich bin natürlich zum Termin gefahren.
Ist schon komisch, dass der Ex am Tag vor dem Termin mir per FAX über den Anwalt den Zutritt verweigert.
weiterer Grund: ich habe nach der Scheidung ein Gutachten eines freien Sachverständigen machen lassen, was aber der Ex nicht anerkannte. Er hat von der Schwäbisch Hall (Vertreter ist Freund vom EX) eine "neutrale Wertermittlung" vorgelegt, die erheblich von meinem Gutachten abweicht.
Offensichtlich hat er es nun mit der "Angst" bekommen. Ich wollte noch nicht einmal die Summe, sondern wäre auch mit 40 - 50% Zugewinnausgleich auf meine Gutachten bezogen, im Vorfeld einverstanden gewesen, aber mein Ex bot mir nur 3 % an, dass wäre schon grosszügig genug.
Über Eure Bewertung und Kommentare würde ich micht freuen.
die Osnabrückerin
PS: Bitte keine Vorhaltung, ich weiß heute selbst, dass es besser gewesen wäre, ich stände mit im Grundbuch, ist aber nicht so. Mein Ex sagte immer: wenn man sich irgenwann mal trennen sollte, stehe mir doch ein Zugewinnausgleich zu... es sei nicht der Grundbucheintrag erforderlich.
Auch bitte keine Vorhaltungen, warum Scheidung und Zugewinn getrennt wurden. D A N K E
kurzer Sachverhalt:
Scheidung vor 2 Jahren, Zugewinn im getrennten Verfahren.
Nun musste ich für in der Ehezeit angeschafften Immobilien (aber dummerweise alle im Eigentum des Ex-Mannes / jedoch gemeinsam abgezahlt) über den Gutachterausschuss ein Gutachten erstellen lassen und auch finanzieren. Dies wurde vom Gericht gefordert.
Der Gutachter lud mich zum gemeinsamen Besichtigungstermin ein.
Mein EX hat einen Tag vor dem Termin über seinen Anwalt dann meinem Anwalt mitgeteilt: Weder mein Anwalt noch ich dürfen am Termin teilnehmen. Mein Ex übt sein Hausrecht aus. Wir haben dort also nichts zu suchen.
Ich mußte eine fünfstellige Summe jedoch im Vorfeld für den Gutachterausschuss der Stadt bezahlen, dies wurde wie oben erwähnt, vom AG / Richter gefordert, um überhaupt über eine Summe später beim Zugewinnausgleich zu diskutieren.
Mein Anwalt sagt: lt. BGB 357 ist dann das Gutachten nicht anzuerkennen.
Die Kosten muss der Ex dann für die Gutachten tragen.
Denn: Einige Wohnungen eines Altbaus wurden renoviert, einige nicht. Natürlich zeigt der EX wohl die unrenovierten Wohnungen.
Die Angaben zur Miete beim Scheidungsantrag werden vermutlich zu niedrig angegeben. Ich habe aber aufgrund einer Datensicherung vor der Trennung die tatsächlichen Mieten aller Wohnungen (welch ein Glück).
Ein kleines Haus hatte mein Ex 1 Jahr vor der Heirat gekauft (natürlich auch teilweise mit meinem Geld, aber nicht mehr beweisbar, denn 20 Jahre her... habe keine Kontoauszüge, die Bank auch nicht mehr). Nachträglich viel in die Wohnung investiert und renoviert. Er wird behaupten, dass war alles schon bei Beginn der Fertigstellung, also vor Hochtzeit. Zum Glück: Habe alles als Kopien der Baurechnungen während der Bauzeit und Renovierungen, kann also dann die unrichtigen Daten des Ex belegen.
Frage: Macht mein Ex hier Prozessbetrug wegen falscher Angaben ggü. dem Gutachterausschuss ?
Ist es wirklich so, dass der Richter die Gutachten des Gutachterausschuss nicht anerkennen braucht, da ich nicht bei Begehung zugegen war? Wie komme ich an das Geld, was ich vorfinanzieren musste (5stellig) ?
Ich habe die Bescheinigung des Gutachterauschuss, dass mir vom Ex trotz Einladung des Ausschusses verweigert wurde, die Immobilien zu betreten, vor Ort ausstellen lassen, denn ich bin natürlich zum Termin gefahren.
Ist schon komisch, dass der Ex am Tag vor dem Termin mir per FAX über den Anwalt den Zutritt verweigert.
weiterer Grund: ich habe nach der Scheidung ein Gutachten eines freien Sachverständigen machen lassen, was aber der Ex nicht anerkannte. Er hat von der Schwäbisch Hall (Vertreter ist Freund vom EX) eine "neutrale Wertermittlung" vorgelegt, die erheblich von meinem Gutachten abweicht.
Offensichtlich hat er es nun mit der "Angst" bekommen. Ich wollte noch nicht einmal die Summe, sondern wäre auch mit 40 - 50% Zugewinnausgleich auf meine Gutachten bezogen, im Vorfeld einverstanden gewesen, aber mein Ex bot mir nur 3 % an, dass wäre schon grosszügig genug.
Über Eure Bewertung und Kommentare würde ich micht freuen.
die Osnabrückerin
PS: Bitte keine Vorhaltung, ich weiß heute selbst, dass es besser gewesen wäre, ich stände mit im Grundbuch, ist aber nicht so. Mein Ex sagte immer: wenn man sich irgenwann mal trennen sollte, stehe mir doch ein Zugewinnausgleich zu... es sei nicht der Grundbucheintrag erforderlich.
Auch bitte keine Vorhaltungen, warum Scheidung und Zugewinn getrennt wurden. D A N K E