Trotz Einladung vom Gutachterausschuss Zutritt verweigert

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    • Trotz Einladung vom Gutachterausschuss Zutritt verweigert

      hallo,
      kurzer Sachverhalt:
      Scheidung vor 2 Jahren, Zugewinn im getrennten Verfahren.
      Nun musste ich für in der Ehezeit angeschafften Immobilien (aber dummerweise alle im Eigentum des Ex-Mannes / jedoch gemeinsam abgezahlt) über den Gutachterausschuss ein Gutachten erstellen lassen und auch finanzieren. Dies wurde vom Gericht gefordert.
      Der Gutachter lud mich zum gemeinsamen Besichtigungstermin ein.
      Mein EX hat einen Tag vor dem Termin über seinen Anwalt dann meinem Anwalt mitgeteilt: Weder mein Anwalt noch ich dürfen am Termin teilnehmen. Mein Ex übt sein Hausrecht aus. Wir haben dort also nichts zu suchen.
      Ich mußte eine fünfstellige Summe jedoch im Vorfeld für den Gutachterausschuss der Stadt bezahlen, dies wurde wie oben erwähnt, vom AG / Richter gefordert, um überhaupt über eine Summe später beim Zugewinnausgleich zu diskutieren.

      Mein Anwalt sagt: lt. BGB 357 ist dann das Gutachten nicht anzuerkennen.
      Die Kosten muss der Ex dann für die Gutachten tragen.

      Denn: Einige Wohnungen eines Altbaus wurden renoviert, einige nicht. Natürlich zeigt der EX wohl die unrenovierten Wohnungen.
      Die Angaben zur Miete beim Scheidungsantrag werden vermutlich zu niedrig angegeben. Ich habe aber aufgrund einer Datensicherung vor der Trennung die tatsächlichen Mieten aller Wohnungen (welch ein Glück).
      Ein kleines Haus hatte mein Ex 1 Jahr vor der Heirat gekauft (natürlich auch teilweise mit meinem Geld, aber nicht mehr beweisbar, denn 20 Jahre her... habe keine Kontoauszüge, die Bank auch nicht mehr). Nachträglich viel in die Wohnung investiert und renoviert. Er wird behaupten, dass war alles schon bei Beginn der Fertigstellung, also vor Hochtzeit. Zum Glück: Habe alles als Kopien der Baurechnungen während der Bauzeit und Renovierungen, kann also dann die unrichtigen Daten des Ex belegen.

      Frage: Macht mein Ex hier Prozessbetrug wegen falscher Angaben ggü. dem Gutachterausschuss ?
      Ist es wirklich so, dass der Richter die Gutachten des Gutachterausschuss nicht anerkennen braucht, da ich nicht bei Begehung zugegen war? Wie komme ich an das Geld, was ich vorfinanzieren musste (5stellig) ?

      Ich habe die Bescheinigung des Gutachterauschuss, dass mir vom Ex trotz Einladung des Ausschusses verweigert wurde, die Immobilien zu betreten, vor Ort ausstellen lassen, denn ich bin natürlich zum Termin gefahren.

      Ist schon komisch, dass der Ex am Tag vor dem Termin mir per FAX über den Anwalt den Zutritt verweigert.

      weiterer Grund: ich habe nach der Scheidung ein Gutachten eines freien Sachverständigen machen lassen, was aber der Ex nicht anerkannte. Er hat von der Schwäbisch Hall (Vertreter ist Freund vom EX) eine "neutrale Wertermittlung" vorgelegt, die erheblich von meinem Gutachten abweicht.

      Offensichtlich hat er es nun mit der "Angst" bekommen. Ich wollte noch nicht einmal die Summe, sondern wäre auch mit 40 - 50% Zugewinnausgleich auf meine Gutachten bezogen, im Vorfeld einverstanden gewesen, aber mein Ex bot mir nur 3 % an, dass wäre schon grosszügig genug.

      Über Eure Bewertung und Kommentare würde ich micht freuen.
      die Osnabrückerin

      PS: Bitte keine Vorhaltung, ich weiß heute selbst, dass es besser gewesen wäre, ich stände mit im Grundbuch, ist aber nicht so. Mein Ex sagte immer: wenn man sich irgenwann mal trennen sollte, stehe mir doch ein Zugewinnausgleich zu... es sei nicht der Grundbucheintrag erforderlich.
      Auch bitte keine Vorhaltungen, warum Scheidung und Zugewinn getrennt wurden. D A N K E
    • RE: Trotz Einladung vom Gutachterausschuss Zutritt verweigert

      Es hat sich ein Fehler eingeschlichen:
      Natürlich war § 357 ZPO gemeint, nicht BGB.

      Weitere Änderung: Der Gutachterausschuss hat die Bewertung der Immoibilien abgebrochen, weil mein Anwalt mitgeteilt hat, dass ohne Beisein meiner Person bei der Bewertung diese nicht anerkannt werden.
      Da ich Auftraggeber bin, war dies die logische Konsequenz.

      Die Osnabrückerin65
    • Guten Morgen,

      ich bin bei der Suche auf den Beitrag gestoßen da ich ein ähnliches Problem grad akut habe.
      Gab es da ein Ergebnis zu ?

      Kommenden Montag ist ein Gutachtertermin ( Gutachterausschuss ) beim Haus meiner noch Frau ( Scheidung und Zugewinn im Verbundverfahren ).
      Gutachter wurde vom Gericht bestellt, beide bekommen PKH.
      Ich hatte bereits mit dem Gutachter telefoniert ob Termin so passt, und habe mir dafür auch extra Urlaub genommen.
      Nun habe ich gestern die Info von meiner Anwältin bekommen, das die Gegenseite mir den Zugang verwehren möchte aufgrund Psychischer labilität, sie könne es angeblich nicht ertragen wenn ich dort im Haus bin. Ich dürfe lediglich in das Badezimmer im EG ( ist nahe dem Eingang ). Streitig sind viele Umbaumaßnahmen die nach Hausübernahme getätigt wurden, deshalb auch Gutachten.

      Wie verhält es sich nun ? Gibt es dazu evtl Urteile oder Erfahrungen ? Bin gerne vorbereitet. Habe meiner Anwältin halt mitgeteilt das ich den Termin wie vereinbart wahrnehme, da sie gefragt hat, hatte mir auch empfohlen daran teilzunehmen, mehr Infos habe ich auch noch nicht.
      Eigentlich dürfte das Gutachten ja nicht gemacht werden, wegen befangen oder zu einseitig !? Oder irre ich da ?
      Wenn sie das wirklich so durchzieht, habe ich da Möglichkeiten dies gerichtlich gegen sie zu verwenden in erheblichem Ausmass ?
      Find das ja schon irrwitzig, wartezeit bisher 7 Monate von Auftrag Gericht bis Gutachtertermin. Und jetzt sowas :thumbsup:
    • guten Morgen,

      da die themenstarterin 2011 das letzte mal hier aktiv war, wirst du vermutlich eher keine Antwort bekommen.

      Ist die psychische labilität nur behauptet worden oder hat die Gegenseite Atteste von Fachärzten vorgelegt? Vermutlich würde ich mitteilen lassen, dass die Gegenseite ja gerne einen Bevollmächtigten schicken kann und ja nicht selbst an der beguchtachtung teilnehmen muss. Du aber daran teilnehme. Wirst, damit du nicht das Gutachten anfechten muss bzw. Es von dir nicht anerkannt wird. Gerne könne die Gegenseite auch einen weiteren Termin mit dem Gutachter vereinbaren, den sie dann aber bitte komplett alleine finanziert.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sorry habe ich nicht gesehen :/

      Die labilität ist nur "behauptet", keine Atteste oder ähnlich vorgetragen worden.
      Macht das Gericht dies dann automatisch ? Also wenn sie sich weigert, fahren alle nach Hause, Gutachter schreibt dies sicherlich so nieder dann. So meine Vorstellung. Was würde dann passieren ? Oder müsste ich dies wieder alles beantragen/ vortragen ?
    • Hallo Nuffue,

      Das Gericht geht davon aus dass der Gutachter "neutral" arbeitet.

      Er wird also auch alleine den Wert der Immo ermitteln können.

      Den Wert des Hauses zum Hochzeitstag, wird er per Baukosten-Index bestimmen.

      Durch die Umbaumaßnahmen wird das Endvermögen der Ex höher, davon wirst auch du profitieren.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Mitnichten.
      Wenn der Gutachter alleine mit der anderen Partei redet sofort wegen Befangenheit ablehnen.
      Hab selbst ein Urteil gegen mich durch zwei Instanzen, weil ich nach Ende des Termins ohne Beisein der Gegenpartei dem Gutachter noch den Rückweg erklärt habe. Die Beschwerde wurde seinerzeit sogar erst eingereicht, als das Gutachten da war.
    • Ja aber die Umbaumaßnahmen sind strittig, zu diversen Stichtagen ( Wohnrechte, Umbau Haus ).
      Sie sagte erst wurde nix umgebaut, jetzt hat sie schon bei 2 Baumaßnahmen zugegeben. Ich habe halt aufgelistet was alles umgebaut und modernisiert wurde. Dies bestreitet sie, deshalb auch das Gutachten.
      Wie kann er neutral arbeiten, wenn er nur mit ihr da durch gehen würde und nur Ihre Ansichten aufnimmt ? Zb sagt, das war zu jenem Stichtag schon oder war schon immer so oder nach Scheidungsantrag umgebaut.
    • hallo,

      gibt es evtl. Noch Fotos oder sowas, die ungefähr zeigen wann was gemacht wurde. Häufig hat man ja Fotos oder Zeichnungen gemacht und ist damit zum Handwerker oder Baumarkt gegangen
      Oder auf Familienfotos ist der Kamin 2008 noch nicht da aber 2009 schon

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Nuffue schrieb:

      Wie meinst du das ? Ich weiß ja nicht wonach der Gutachter geht, A sagt das B sagt das. Und wie bewertet er wenn niemand Beweise hat ?
      Der Gutachter wird nur den jetzigen Wert der IMMO feststellen. Und kann nach Index den Wert zum Zeitpunkt de Hochzeitstages festellen. Wurde mal die Feuerversicherung angepasst? (wegen Wertsteigerung). Liegen keine Nachweise vor, bestimmt er wie vorher geschrieben, den Endwert und den Anfangswert.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Trotz das das Gericht den Wert zu bestimmten Jahren wissen will ? Und trotz das die Eigentuemerin dann was anderes behauptet ? Wie zb das das jetzt erst umgebaut wurde ? Weil ich weiss das sie innerhalb des letzten halben Jahres da umgebaut hat, kam in der Gueterrichter Verhandlung raus, das sie da Angst hat nicht umbauen zu können wegen Wertermittlung.
      Feuerversicherung weiß ich nicht, denke aber mal nicht.
    • Hallo,

      Ich schrieb doch bereits,

      Wert zum Eingang des Scheidungsantrages minus Wert am Hochzeitstag.

      An einer hohen Wertsteigerung hast auch du einen Anteil.

      Bedenke: man wird hier nicht wie in einem "Krimi" auf jedes Detail sehen ( das ist dir überlassen,die Kosten trägst evtl. du).


      Nuffue schrieb:

      Wie zb das das jetzt erst umgebaut wurde ?
      das muss sie aber nachweisen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Begutachtung fand statt, wenn auch widerwillig...
      "Ihre" Anwältin war nicht anwesend, aber zwei bzw drei unbeteiligte die die ganze Zeit das geschehen beobachteten... Ich hatte dies moniert bei meiner Anwältin, aber die hat nix gemacht. Die exe meint, das ist Ihre Unterstützung und die bleiben... Fand ich unmöglich. Hinzu kommt, das sie den Termin für 9 Uhr wollte dem Gutachter gegenüber damit die Kinder das nicht mitbekommen wegen Schule. Nun, alle Kids waren anwesend.
      Fand ich grausam, keines der Kids hat mich begrüßt... Kann ich durchaus in dem Zusammenhang auch verstehen ( bin ja der böse nun), aber unterste Schublade die Kids da noch mehr mit zu involvieren... Sie meinte bei einer Streitsache vor Ort auch, "hah wenn ich recht habe, kannst Du dich bei den Kindern entschuldigen für diese Tortur das sie das hier heute ertragen müssen ). Ich habe immer nur mit dem Gutachter geredet, hab deren palaber und die ganze Person an sich vollends ignoriert...

      Was meint ihr, zu den unbeteiligten. Machen kann man da nichts oder ? Problematisch an der Sache, die eine davon arbeitet in der selben Firma wie ich.

      Zum Gutachter, der hat danach nochmal angerufen und fragt diverse umbauten nach, ist nicht ganz so leicht das ganze zu bewerten da er viele Stichtage bewerten soll nicht nur Anfang und ende. Find ich aber gut das er nachfragt, sie ist da wohl nicht so zugänglich da sie immer nur davon redet was "jetzt" alles nicht geht...
    • hallo,

      wenn du ihre Attacken ignoriert hast und deine Anwältin dabei war, dürfte das eher Unannehmlichkeiten für sie gewesen sein. Und für den, der in der gleichen Firma arbeitet wir du, der denkt sich dann auch seinen Teil.

      und wenn der Gutachter von dir die benötigen Informationen bekommt, dann ist doch gut.

      und was die Kids angeht, ja die stehen zwischen den Stühlen. Aber deine neutrale und höfliche Haltung hat eben auch ihnen gegenüber ein Bild vermittelt, was evtl. Anders ist als das was die Mutter vermittelt,

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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