Zugewinnausgleich

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    • Zugewinnausgleich

      Hallo liebe Forenmitglieder,
      ich wende mich mit einer Frage an Euch deren Antwort ich hier leider noch nicht gefunden habe.
      Ich habe vor der Ehe ein Grundstück gekauft, auf das meine ex und ich dann ein gemeinsames Haus gebaut haben. Im Grundbuch stehe allerdings nur ich. Wir sind seit 2010 geschieden. Was das Haus betrifft, es blieb bei der Scheidung aussen vor, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Mein ex bewohnt nun seit zwei Jahren das Haus mit den beiden gemeinsamen Kindern alleine. Ich möchte nun, dass sie mir eine Nutzungsentschädigung zahlt. Dazu ist sie aber erst bereit, wenn sie ihren Zugewinn erhalten hat. Den kann ich ihr aber nicht ausbezahlen, solange ich noch Unterhalt zahlen muss.
      Meine Frage ist nun, ob ich ihr schon jetzt ihren Anteil am Haus zahlen muss oder ob ich damit warten kann bis ich finaziell wieder etwas flüssiger bin.
      Bedanke mich schon mal im voraus für Eure Beiträge.
    • RE: Zugewinnausgleich

      Hallo steffel,
      den kann ich ihr aber nicht ausbezahlen, solange ich noch Unterhalt zahlen muss.


      geht es hier nur um Kindesunterhalt oder auch um nachehelichen
      Unterhalt?

      Warum lasst ihr den Zugewinn nicht errechnen?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • RE: Zugewinnausgleich

      hallo edy,
      es geht um den zugewinnausgleich, den kann ich ihr nicht zahlen, solange ich für meine beiden kids noch unterhalt zahlen muss. das zahlen des unterhalts ist für mich selbstverständlich, aber den zugewinn vom haus kann ich so lange ich unterhalt zahle nicht stemmen.
    • RE: Zugewinnausgleich

      Hallo Steffel,

      Nachdem der Zugewinnausgleich durchgeführt ist, weist du welche
      Summe deiner Ex zu steht.

      Das Haus gehört dann evtl. euch beiden zu gleichen Teilen.
      Dann wird der Mietwert des Hauses ermittelt.
      Der festgestellte Mietwert gehört euch beiden.
      Da sie aber das Haus alleine ( mit Kindern nutzt) steht dir die Hälfte der "Miete" zu.
      Deinen Teil des Mietwertes kannst du evtl. mit dem Unterhalt verrechnen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Zugewinnausgleich

      Original von Hemshöfer
      hy Steffel + edy,

      Deinen Teil des Mietwertes kannst du evtl. mit dem Unterhalt verrechnen
      ganz sicher nicht bei KU !
      aber vielleicht als "Rate" für den ZGA mit Ex vereinbaren.

      Seh ich genauso. Endweder deine Ex "zahlt" dich aus, indem sie
      deine "Hälfte" bezahlt, oder ihr verrechnet das mit der UZ.
    • RE: Zugewinnausgleich

      Hallo Steffel,

      solange kein Gericht über den Zugewinn geurteilt hat seid ihr beide frei zu verfahren wie es euch genehm ist. Hilfreich ist sicherlich eine Vereinbarung beim Notar wie hoch der Zugewinn denn ist, der ausbezahlt werden soll. Wenn das vernünftig gestemmt ist kann die gute EX unter Beachtung des örtlichen Mietspiegels ihren Teil anfangen abzuwohnen bis du so flüssig bist sie auszuzahlen.
      Das Grundstück gehört zu deinem Anfangsvermögen und ist entsprechend abzuziehen, Wertsteigerungen werden geteilt (vom Acker zum Baugrund), da der Immobilienmarkt in den letzten Jahren nicht gerade geboomt hat muss beim Zugewinn auch nicht die Hälfte von dem rauskommen was reingesteckt wurde, das kann deutlich weniger sein.
      Nicht zuletzt gibt es eine 3 Jahres Frist für die Stellung eines Zugewinnantrages, da kann Stillhalten sich auch lohnen, die Zinsen aus dem Zugewinn sind im Übrigen Einkommen bei der Ex und wirken sich u.U. Unterhaltsmindernd aus.

      Viel Erfolg Urmel63
      Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
    • RE: Zugewinnausgleich

      Original von steffel
      Ich habe vor der Ehe ein Grundstück gekauft, auf das meine ex und ich dann ein gemeinsames Haus gebaut haben. Im Grundbuch stehe allerdings nur ich.
      ´

      Wenn du alleine im Grundbuch stehst hat die Exfrau KEINEN Anspruch auf die Hälfte des Hauses sondern lediglich auf einen bestimmten Geldbetrag als Ausgleich.
      Das Grundstück wird als Anfangsvermögen bei dir gezählt.
      Der Gesamtwert (Grundstück + Haus - Schulden) als dein Endvermögen.
      Die Differenz Anfangsvermögen zu Endvermögen zur Hälfte an deine Ex.
      Deine Ex wohnt in DEINEM Haus, folglich muß sie nach der Scheidung dafür die ortsübliche Miete zahlen.

      Du hast aber nicht viele Möglichkeiten solange du den Zugewinnausgleich aus Kostengründen scheust.
      Wenn du die ortsübliche Miete von ihr verlangst wird sie selbstverständlich auf sofortigen Zugewinnausgleich bestehen.
      Denkbar von ihr wäre natürlich: sie zahlt Miete und "stundet" dir den Zugewinnausgleich für 2 Jahre.
      Persönlich würde ich dann aber auch die üblichen 5% über dem Basiszinssatz von dir verlangen.

      Du kannst nicht rechtmäßige Ansprüche einfordern aber auf der anderen Seite rechtmäßige Ansprüche verweigern.

      Grüße
      Kleine Hexe

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kleine Hexe ()