Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

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    • Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo,

      ich bin 20, habe 2010 Abitur gemacht und gleich danach angefangen zu studieren, studiere daher im 1. Semester und wohne bei meiner Mutter und meinem Stiefvater zu Hause. Mein Vater zahlt mehr oder weniger Unterhalt für mich (es ist ein Rechtstreit am Laufen). Bafög bekomme ich keines, da für mich wohl das Gehalt meiner Mutter, meines Vaters UND meines Stiefvaters angerechnet würde ?( und letzterer sehr gut verdient.
      ?( Meine Frage ist nun: Darf ich und wenn ja, wie viel, mir zum Unterhalt etwas dazu verdienen?
      Ich würde eigentlich gerne etwas nebenherarbeiten, gerade um mich von seinen extrem unregelmäßigen Zahlungen abzusichern und auch etwas Berufserfahrung neben dem Studium zu sammeln.
      Eine Freundin, die bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat, allerdings bereits ausgezogen ist, sagte mir allerdings, dass mein Vater sich, egal wie wenig ich verdiene, die Hälfte meines Verdiensts zum Unterhalt anrechnen lassen kann (wie bei ihr geschehen).
      Ist dies also wirklich so, lohnt sich ein Job für mich nicht wirklich, es würde nur eine zusätzliche Belastung neben dem Studium, die mir kein bisschen finanzielle Unabhängigkeit brächte.
      Gelten bei ausgezogenen Kindern andere Regeln?

      In der Suche habe ich leider keinen passenden Eintrag gefunden. Solltet ihr zum Beantworten meiner Frage noch zusätzliche Informationen benötigen, werde ich sie euch natürlich geben.
      Vielen Dank schon einmal im Voraus!

      Bitte, ich möchte jetzt auch nicht von wütenden Vätern angekeift werden, dass ich gefälligst arbeiten gehen sollte (das ist mir in der Vergangenheit leider schon öfter passiert). Es war für meinen Vater auch nie selbstverständlich mir als Minderjährige regelmäßig den ausgemachten Unterhalt zu zahlen, dies geschah auch erst nac Gerichtsterminen. Ich musste auf Knien jedes mal angerutscht kommen, damit ich mir meine Monatsfahrkarte zur Schule kaufen konnte. Er weigert sich auch, seine Einkünfte offenzulegen, um einen angemessenen Unterhalt errechnen zu können

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yemma1990 ()

    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo,

      zu deiner Ausgangsfrage:

      1. Du bist kein Kind mehr sondern mit 20 Jahren erwachsen.

      2. Du darfst soviel verdienen wie du willst und kannst. Da ist nichts verboten...

      Zu einem gewissen Anteil wird dein Verdienst aber bei den Unterhaltsverpflichtungen von deiner Mutter UND deinem Vater berücksichtigt.

      LG

      PS und offtopic: du solltest spätestens nach Abschluss des Studiums an der Einstellung arbeiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thodie ()

    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Naja, Kind bleibt man ja bis zum Ende seines Lebens ;) Rechtlich gesehen gelte ich in diesem Fall dann wohl als Erwachsener...
      Gibt es einen Regelsatz, ab dem angerechnet wird oder wird ab dem 1. Euro Verdienst dieser am Unterhalt beider Elternteile angerechnet?

      Meinst du eine Einstellung (Arbeit) oder meine Einstellung?
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo,

      es gibt da mE. eine Pauschale. Da bin ich kein Experte.

      Mit Einstellung meine ich nicht die Arbeit. Ich möchte auch niemand zu nahe treten. Aber die Formulierung "wieviel darf ich verdienen" ist typisch für zB. Hartz 4 Bezieher, die Allimente (vom Staat) für selbstverständlich halten. Du dürftest Millionen verdienen während deines Studiums. Niemand würde ich dran hindern!

      LG
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Ohne mein gesamtes Privatleben hier auszubreiten wollen, formuliere ich es mal so:
      Das Verhältnis zwischen meinem Vater und mir ist ziemlich zerrüttet, mit dadurch bedingt, dass er Schulden bei mir angehäuft hat, weil er für Dinge wie Klassenfahrten etc. am Ende trotz Absprache doch nicht mitaufgekommen ist und ich das ganze von seinem Unterhalt (mit dem er generell 6 Monate im Rückstand war/ist), von dem ich eigentlich einen Teil fürs Studium zurücklegen wollte, abbezahlen musste. Dispo etc. bleibt natürlich an mir hängen.
      Mein Vater ist auch nicht ein solcher Vater, der es als notwendig ansieht, für sein Kind zu zahlen. Es gibt genug Väter die gerne und selbstverständlich in eine sinnvolle Zukunft ihrer Kinder investieren.
      Ich bin kein Nutznießer. Ich wollte die Auskunft einfach nur haben, um bei Annahme eines Nebenjobs mein monatliches Budget kalkulieren zu können. Mein Vater wird bei Gericht nämlich sehr gerne meinen zusätzlichen Verdienst anrechnen lassen, um seine Kosten zu senken (spricht für unser gutes Verhältnis)
      Er zahlt schon den niedrigsten Satz nach DDT, obwohl ich weiß, dass er mehr verdient. Ich bin schon zu Hause wohnen geblieben und habe mir in der Umgebung einen Studienplatz gesucht, um keine zusätzlichen Kosten zu verursachen, da meine Mutter zur Zeit leider so wenig verdient, dass sie mich nicht zusätzlich unterstützen kann.
      Es gibt sicherlich viele schwarze Schafe, aber meine Einstellung zu kritisieren finde ich unangebracht. Welchen Anreiz gibt es für mich, meinem Vater die Kosten zu erleichtern und dafür gleichzeitig meine Belastung zu erhöhen?
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo,

      der Unterhalt soll dazu dienen, dass du bei Bedarf unterstützt wirst. Er hat nicht das Ziel deinen Vater zu bestrafen oder dein Sparkonto zu füllen.

      Noch zwei Infos:

      Seit deinem 18. Lebensjahr sind Vater UND Mutter unterhaltspflichtig.

      Du musst zuerst Bafög beantragen. Wenn das bewilligt wird, kannst du dich selbst versorgen und weder Mutter noch Vater müssen dir Unterhalt bezahlen. Erst nach negativem Bescheid gibt es überhaupt eine Unterhaltspflicht.

      LG
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Habe ja schon oben geschrieben, dass es für mich kein Bafög gibt, weil zusätzlich auch das Gehalt meines Stiefvaters mit angerechnet wird - sagt zumindest ein Bafög-Rechner im Internet. Da mein Vater eben keineswegs Auskunft über seine Auskünfte geben möchte (auch nicht zur Berechnung von Bafög), läuft ja zur Zeit ein Gerichtsverfahren.
      Da ich wegen meinem Vater Schulden habe, füllt sein Unterhalt ganz sicherlich nicht mein Sparkonto.
      Wer redet denn von einer Bestrafung meines Vaters? Ich beziehe einfach nur meinen Unterhalt (oder versuche es zumindest), wie es tausende andere Studenten auch tun.
      Nur weil meine Eltern getrennt sind, muss ich deiner Ansicht nach also arbeiten gehen, während andere Kinder durch ihre zusammenlebenden Eltern finanziert werden und sich vollkommen auf ihr Studium konzentrieren dürfen.
      Vielleicht findet sich ja noch jemand, der einfach meine Frage beantwortet und mich nicht als faule Sau hinstellt.

      Wie hoch liegt der Regelsatz, ab dem das Gehalt eines bei einem Elternteil lebenenden Studenten auf den zu zahlenden Unterhalt beider Eltern angerechnet wird? Wie wird das Ganze gehandhabt, wenn ich als Student ausziehe?
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich vernommen zu haben glaube, berät das jugendamt in unterhaltssachen bis 21 jahre.. wäre also evtl. eine anlaufstelle für dich evt ?

      ansonsten, beantrage bafög erstmal, also tu alles , was dir zur verfügung steht. inwieweit der bafög antrag deinen vater zur beibringung seiner auskünfte "zwingt" weiss ich nicht, aber wenn das verhältnis so ist,, wie du es schilderst, hättest du nichts zu verlieren.

      generell: nach derzeitigem stand sind sowohl mutter als auch vater barunterhaltspflichtig. was deiner mutter nun angerechnet wird oder nicht (stichwort: stiefvaters verdienst wird angerechnet), ist zweitrangig. fakt ist: auch deine mutter ist unterhaltspflichtig. es kann also durchaus (rechtens) sein, dass, wenn sie nur geringfügig arbeitet, das gehalt des stiefvaters ihren selbstbehalt reduziert.
      völlig korrekt, rechtlich.

      zahlen wirst du erst bekommen, wenn du in deiner frage auch zahlen lieferst
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Okay yemma,
      erstmal wie ich es gegenüber meiner ebenfalls im ersten Semester studierenden Tochter handhabe. Sie hat die Absicht, neben dem Studium sich etwas dazuzuverdienen. Ich finde, das kann sie gerne tun und es interessiert mich solange auch nicht, solange ich das Gefühl habe, dass sie ihr Studium trotzdem zielstrebig und effektiv angeht. Ich denke, so machen es die meisten unterhaltspflichtigen Eltern. Denn warum sollte man die Kinder mit Abzügen vom Unterhalt dafür bestrafen.
      Aber dich interessiert ja die rechtliche Seite mehr:
      Grundsätzlich ist es so, dass eigenes Einkommen angerechnet, also dann der Unterhalt gemindert werden kann. Mit Betonung auf kann. Problem: Einen festen Betrag, den du verdienen darfst, gibt es nicht. Wenn also ein Unterhaltspflichtiger wie dein Vater wegen eines Studentenjobs den Unterhalt kürzt, kann er das nicht einfach so tun. Wenn der Unterhalt berichtlich geregelt bzw. ein Rechtstitel darüber existiert, müsste er eine Abänderungsklage herbeiführen. Und dann liegt es im Ermessen des Gerichts, ob es das Einkommen durch einen Studentenjob berücksichtigt. Die Karten stehen bei Ferienjobs usw. nicht schlecht, denn sie können als überobligatorisch gewertet werden, so dass sie den UH-Anspruch nicht mindern.
      Das wird dich leider nicht zufriedenstellen, ist aber so. Solche Fragen werden vor Gericht als Einzelfall geprüft.
      Zum Bafög: Ein Online-Rechner kann nur zur Orientierung dienen. Es ist aber absolut notwendig und Bedingung für die Stellung von Unterhaltsforderungen, dass du einen ANTRAG beim Bafögamt stellst.
      An der Berechnung der UH-Anteile ändert sich insofern etwas, als der Bedarf (eigene Wohnung) anders angesetzt wird. Seit 1.1.2011 sind das 670 € + eventuelle Studiengebühren + Krankenversicherungsbeiträge - Kindergeld.


      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Vielen Dank, das hilft mir schon um einiges weiter!
      Überobligatorisch bedeutet, dass ich freiwillig arbeite und dazu eigentlich nicht (rechtlich) verpflichtet bin?
      Sollte ich also nur in den Ferien arbeiten, stehen die Chancen für mich gut, dass der Unterhalt nicht gemindert wird? Bedeutet, bei Tätigkeiten während des Semesters, steht es schlechter?
      Also wird es auch im folgenden Verfahren mit meinem Vater vor Gericht nötig sein, dass das Bafögamt Auskunft über meinen Anspruch/Nicht-Anspruch gibt?

      Viele Fragen, ich weiß, aber jeder Termin beim Anwalt verursacht für mich auch erstmal Kosten.
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo yemma,
      das mit dem Bafögamt hast du offenbar noch nicht ganz verstanden. Also: um überhaupt Unterhaltsansprüche gegen deine Eltern geltend machen zu können, bist du VERPFLICHTET, erstmal BAfög beim Amt zu beantragen. Ohne einen Bafög-Bescheid, ganz egal wie der lautet,kannst du vor Gericht gar keine UNterhaltsforderung durchsetzen. Und dafür müssen deine Eltern ihre Einkommen gegenüber dem Bafögamt offenlegen. Lass dich dochmal beim Studentenwerk beraten, was du machen kannst, wenn die eltern sich weigern.
      Also: Ganz schnell den Bafög-Antrag machen, abwarten und dann eventuell eine Klage einreichen.
      Und zu der Jobberei: es werden, wenn es deswegen vor gericht gehen sollte, Einzelfälle verhandelt.
      Wichtig ist, dass du dein Studium zielstrebig angehst und dafür die entsprechenden Nachweise erbringst und auf Anfrage z.B. deines Vaters auch vorlegst. Dann dürftest du gute Karten habden, dass Jobs als überobligatorisch gewertet werden.

      Gruß
      Kurt
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Okay, vielen Dank.
      Das mit dem Bafög wusste ich tatsächlich nicht. Da ich mir keinerlei Chancen auf Bafög ausgerechnet und damals auch die Konfrontation mit meinem Vater gescheut habe, hatte ich mir das mit Bafög von vorneherein abgeschminkt und gar nicht drum gekümmert. Das werde ich jetzt schleunigst nachholen. Ein Anwalt, der mich beraten hat, hatte davon leider auch nichts erwähnt :(
      Wie sollte der Bescheid vom Bafögamt ausfallen, damit ich Anspruch auf Unterhalt habe?
      Danke nochmal!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von yemma1990 ()

    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo Yemma

      Das Einkommen Deines Stiefvaters wird nicht zu Deiner Baföghöhe herangezogen. Es dient nur dazu, um abzuklären ob ein Unterhaltsanspruch Deiner Mutter gegenüber dem Stiefvater existiert. Liegt dieser im Einkommen über 800 €, dann wird er in der weiteren Berechnung des Bafög nicht berücksichtigt.

      Gruß
      Beno
      Gruß

      Beno
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Ist doch logisch: Die Höhe deiner UH-Ansprüche gegen die Eltern richtet sich auch nach der Höhe des bewilligten Bafög-Betrags. Je mehr Bafög dir bewilligt wird, desto weniger UH kannst du von deinen Eltern verlangen.
      Deshalb doch zuerst der Bafög-Antrag: Erst wenn der Bescheid vorliegt, kann die Höhe des UH-Anspruch ermittelt werden.
      Gruß
      Kurt
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Ich habe eine von meiner Mutter abgeschlossene Ausbildungsversicherung kurz nach Beginn des Studiums ausbezahlt bekommen.
      Da das Geld auf meinem Konto liegt, bin ich mir fast 100%ig sicher, kein Bafög zu bekommen. Wirkt sich die Summe aus der Ausbildungsversicherung auch auf meinen Unterhaltsanspruch aus?
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo yemma,

      selbstverständlich. BAFÖG wie auch Unterhaltsanspruch setzen Bedürftigkeit voraus. Das hängt also davon ab, wie vermögend Du durch die Versicherung bist und klar ist Dir bestimmt, dass Du zunächst verpflichtet bist, Dein eigenes Vermögen einzusetzen, was hierzu schließlich auch angelegt wurde.

      Der richtige Weg ist Dir bereits aufgezeigt. Lass Dich vom BAFÖG Antragsassistenten zu den für Dich zutreffenden Formularen führen, fülle sie aus (bzw. lasse sie ausfüllen) und auf Basis der dann vorliegenden Zahlen (des Bescheides) geht's weiter. Ebenso selbstverständlich finden bereits hier Deine Einkünfte aus Studentenjobs Berücksichtigung.
      Bis Zum bewerteten Antrag dürfte auch das von Dir erwähnte Gerichtsverfahren zu keinem Ergebnis in Deinem Sinne führen, denn wie Du jetzt weisst, ist Dein BAFÖG-Antrag Voraussetzung für Folgeschritte.

      Und bitte vergiss niemals, dass sich jede Investition in Deine Ausbildung für Dich mehrfach rentieren wird! Du magst vielleicht jetzt (viel?) Geld auf Deinem Konto haben und möchtest das lieber sparen als ausgeben. Aber ich versichere Dir, mit einem sauberen, zielstrebig erreichten Studienabschluß legst Du die Basis für Dein Leben. Die paar Kröten auf Deinem heutigen Konto, die Dich jetzt vielleicht beeindrucken, wirst Du in 20 Jahren müde belächeln! Ich (alter Sack) spreche da aus Erfahrung. ;)

      Viel Erfolg, bubble

      PS: Mir geht gerade Durch den Kopf, dass ein regelmäßig um 6 Monate säumiger Unterhaltszahler (Dein Vater) doch regelmäßig Unterhalt zahlt, oder? Auf welcher Berechnungsbasis eigentlich?
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Es existierte noch ein uralter Rechtstitel, der von meiner Mutter erwirkt wurde (da muss ich um die 13 gewesen sein).
      Der wurde die Jahre über auch so belassen, einfach um Nerven auf beiden Seiten zu schonen und mein Vater wie gesagt ungern seine Daten offenlegt.
      Als ich 18 wurde, ich ging ja noch bis fast 20 zur Schule, und der Unterhalt dann direkt an mich ging (damals hatte ich noch ein weitaus besseres Verhältnis zu meinem Vater) einigten wir uns auf den niedrigsten Satz nach DDT. Ist meiner Meinung nach auch genug, um gut über die Runden zu kommen.
      Das mit dem Bafög wusste ich wie gesagt nicht, und ich bin ehrlich gesagt ziemlich enttäuscht von meinem Anwalt im Moment.
      Stellt Bafög also keine Bedürftigkeit fest, werde ich auch keinen Unterhalt erhalten, AUCH, wenn das teilweise auf den Gehalt meines Vater zurückzuführen ist?
    • RE: Darf ich als unterhaltpflichtiges Kind (Student) keinen Cent dazu verdienen?

      Hallo yemma1990,


      Stellt Bafög also keine Bedürftigkeit fest, werde ich auch keinen Unterhalt erhalten, AUCH, wenn das teilweise auf den Gehalt meines Vater zurückzuführen ist?


      Bafög musst du beantragen um den Unterhalt berechnen zu können.

      Wird dir kein Bafög bewilligt, steht dir Unterhalt von deinen beiden
      Eltern zu.

      Also andersrum: Du hast einen Unterhaltsanspruch, davon wird
      Bafög ( wenn du es erhälst) und das Kindergeld abgezogen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........