Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

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    • Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Hallo liebe Leidensgenossen,

      ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet... :rolleyes:

      *** Ich bin Beamter (NRW) und seit 10 Jahren geschieden. Meine Exfrau hat wie ich vor etwa 9 Jahren neu geheiratet. Wit haben einen gemeinsamen Sohn der all die Jahre bei meiner Exfrau gelebt hat. Für ihn zahle ich auch seit dem Kindesunterhalt. Bis vor kurzem ging der Kindesunterhalt an meine Exfrau ---> seit diesem Monat an den Sohn der 18 Jahre alt geworden ist !! Den Unterhalt überweise ich jetzt ihm...

      +++ Ich bekomme seit Jahren zum einen den Familienzuschlag 1 gezahlt ---> weil ich ja neu geheiratet habe.

      +++ Ich bekomme seit Jahren für meinen Sohn vom Landesamt für Besoldung und Versorgung aber auch den Familienzuschlag Stufe 2 überwiesen (96 € brutto)

      +++ Das Kindergeld wird weitergezahlt (an meine Exfrau) da unser Sohn das Gymnasium besucht und weiter zur Schule geht trotz Volljährigkeit.


      Folgendes Problem ;(

      ### Meine Exfrau arbeitet seit einiger Zeit ebenfalls im öffentlichen Dienst (Teilzeit bei der Diakonie) und bezieht dort ebenfalls einen Familienzuschlag von Ihrem Arbeitgeber... für den Sohn.

      ### Ich muss nun da mein Sohn 18 geworden ist beim Landesamt den Familienzuschlag Stufe 2 (fürs Kind) neu beantragen. So einen Antrag habe ich hier vorliegen --- mit tausend Verweisen die kaum ein Mensch versteht :rolleyes: Darin muss ich angeben wenn meine Exfrau im öff. Dienst tätig ist. Mir schwant nichts gutes...

      Ist es richtig das ich nun keinen Anspruch mehr auf Familiezuschlag Stufe 2 habe ~~~ weil meine Exfrau nun so einen Familienzuschlag von der Diakonie bekommt??? Das wäre ja der Hammer !! Und eine Doppelbestrafung !! Nicht nur das ich ohnehin mit dem Unterhalt schon stark belastet bin wird mir der Familienzuschlag 2 auch noch gestrichen --- und an meine Exfrau überwiesen... die mit Unterhalt an unseren Sohn nichts am Hut hat weil sie lediglich 800 € mtl. verdient (unterhalb der Grenze) und als "Belohnung" auch noch den Familienzuschlag erhält obwohl sie ohnehin schon nichts für Pascal bezahlen muss**********

      Ist mein Gedanke da richtig?

      Oder kann es auch eine anteilsmäßige Anrechnung des Familienzuschlages geben???

      Kann meine Exfrau zur Auskunft verpflichtet werden?? Ich meine wenn das LBV Sie anruft oder anschreibt mit der Bitte den Arbeitgeber zu benennen?? Ich bin ratlos...

      Danke für eure nette Hilfe :]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Brotsuppe ()

    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Hallo "Brotsuppe",
      ich würde da einfach bei der Bezügestelle nachfragen, wie das gehandhabt wird.

      Wenn beide Elternteile im Staatsdienst sind, wird das so gehandhabt, dass derjenige den Zuschlag beanspruchen kann, bei dem das Kind lebt bzw. an den das Kindergeld ausgezahlt wird.

      (Was in meinem Fall die Frage aufwirft, wie das bei meiner, nun bei keinem der beiden Elternteile lebenden, studierenden Tochter nun zu handhaben ist. Muss ich mal bei meiner Bezügestelle nachfragen)

      Aber bei dir liegt der Fall ja etwas anders.
      Hast du in deiner jetzigen Beziehung Kinder, für die du Zuschläge erhältst? Dann gilt dein 18jähriger immerhin als Zählkind, was bei mehreren Kindern durchaus etwas ausmacht.

      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Hallo 8 )

      also momentan sieht das so aus:

      <<< Meine Exfrau arbeitet seit kurzem bei der Diakonie / Teilzeit auf 800 € Basis mtl. / sie sagte mir kürzlich das sie auch einen Familienzuschlag für unseren volljährigen Sohn von der Diakonie überwiesen bekommt --- etwa 30 € im Monat...

      >>> Ich bekomme seit Jahren Familienzuschlag 2 ff. (so nennt sich das für ein Kind) vom Land NRW für unseren Sohn überwiesen. Zuletzt etwas 96 € brutto mtl. Da mein Sohn diesen Monat 18 geworden ist endet die Zahlung des Familienzuschlages Stufe 2 genau in dem Monat des Geburtstages. Steht auch seit Jahren unter jeder meiner Lohnabrechnungen gedruckt: "Wegfall Familienzuschlag 01/2011"...

      *** Anruf beim Landesamt für Besoldung und Versorgung... Antwort:"Der Familienzuschlag 2 wird weitergezahlt wenn für ihr Kind weiter Kindergeld gezahlt wird. Schicken Sie uns den Bescheid der Familienkasse zu die die Weiterzahlúng des Kindergeldes auf Antrag genehmigen wird." Meine Exfrau bekommt seit Jahren das Kindergeld ausgezahlt.

      Sie hat bei der Familienkasse die Weiterzahlung des Kindergeldes beantragt da unser Sohn weiter zur Schule geht (trotz Volljährigkeit). Der Antrag wurde genehmigt --- eine Kopie davon habe ich dem Landesamt zugeschickt !!!

      Vom Landesamt bekomme ich nun einen Antrag auf Zahlung des Familienzuschlages 2. Dort muss ich auch angeben ob meine Exfrau im öff. Dienst tätig ist. Das ist sie ja nun ---> Diakonie ist glaube ich öff. Dienst.

      Auf deutsch heißt das doch wenn ich nun diesen Antrag ausfülle und das LBV erkennt das meine Exfrau ebenfalls im öff. Dienst ist, unser Sohn dort lebt, dass ich den bisher gezahlten Familienzuschlag zukünftig NICHT mehr bekomme ;( Weil wir beide im öff. Dienst tätig sind und nur einer diesen Familienzuschlag bekommt???

      Sollte das so sein bin ich doppelt gestraft :::::: zum einen die Unterhaltszahlung die ich ja noch nachvollziehen kann --->>> aber dann wäre es doch logisch das ich den Familienzuschlag bekomme da ich ohnehin schon finanziell belastet bin und meine Exfrau da ganz außen vor ist?!!! Das kann doch nicht sein oder? ?(

      In was für einem Land leben wir eigentlich???

      Oder gibt es Hoffnung oder eine Lösung das der Familienzuschlag vielleicht "aufgeteilt" wird???
    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Gerechtigkeit ?

      In meinem Fall ist es sogar so, dass der neue Ehemann den Familienzuschlag für meinen Sohn erhält.
      Das nennt sich dann Konkurenzregelung.
      Eine Anrechnung bei dem von mir zu zahlenden Unterhalt für meinen Sohn gibt es nicht.
      Und das obwohl es ja heißt der neue Ehemann ist finanziell nicht für meinen Sohn zuständig
      Das will ich ja verstehen aber wenn es um Lonbestandteile geht dir nur wegen meinem Sohn bezahlt werden ist der neue Mann dann doch bezugsberechtigt.

      Verstehen kann ich das nicht ist aber Gesetz.
      Und in deinem Fall steht deiner Exfrau der volle Ortszuschlag für euer Kind zu.
      Normal tauschen sich die Arbeitgeber darüber aus.


      Gruß Biker
    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      So wie biker das darstellt ist es wohl. Soweit ich es ermitteln konnte, kann der Familienzuschlag 2 auch nicht aufgeteilt werden.

      Aber, "brotsuppe", hast du dich eigentlich schon darum gekümmert, dass aufgrund der Volljährigkeit der Unterhalt neu berechnet werden müsste?

      Ich denke, es hat wenig Sinn, sich über die Sache mit dem Familienzuschlag aufzuregen, wenn du sowieso nichts daran ändern kannst.
      Du solltest es jedoch auf keinen Fall versäumen, eine Änderung des Unterhaltstitels (falls es einen Titel gibt) zu bewirken.
      Denn nun wird ja bei der Berechnung auch das Einkommen deiner nun ebenfalls barunterhaltspflichtigen Ex berücksichtigt. Zu prüfen wäre dabei auch, ob sie nun unterhaltsrechtlich zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet wäre. Oder hat sie weitere, kleinere Kinder, die sie betreuen müsste?

      Besorg dir doch das ISUV-Merkblatt zum Volljährigenunterhalt.
      Vielleicht ergibt sich ja, dass du nun eine geruingere Zahlungsverpflichtung hast, die den Verlust durch den Wegfall des Familienzuschlags aufhebt.

      Gruß
      Kurt
    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Lieber Kurt,

      herzlichen Dank für den Hinweis :]

      Mein Sohn war schon persönlich beim Jugendamt. Meine Exfrau + ich haben von dort die Aufforderung bekommen die Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerkarte der letzten 12 Monate vorzulegen... zur Berechnung des Unterhaltes bei Volljährigkeit.

      Ja meine Exfrau "wäre" von nun an unserem Sohn gegenüber auch unterhaltspflichtig --- wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre :rolleyes:

      Sie geht halbtags arbeiten bei der Diakonie. Verdient dort etwa 800 € mtl. Das liegt aber unterhalb der Grenze der Zahlungspflicht !!! Ich glaube die Grenze liegt bei etwa 1.100 € dann würde sie einen Teil mit bezahlen müssen...

      Was bleibt???!!!

      Der in Deutschland vom Bundestag + Bundesrat hochoffiziell geschröpfte und verhasste Vater (Exmann) darf blechen das es richtig weh tut. Was soll diese scheiß Einkommensgrenze?? Warum werden nicht einfach beide Gehälter anteilsmäßig am Unterhalt angerechnet?? Warum ist es immer + immer + immer wieder der ohnehin schon auf dem Zahnfleisch kriechende Zahlvater der hier wieder und wieder doppelt und dreifach abkassiert wird???

      WARUM steht meiner Exfrau der Familienzuschlag 2 zu obwohl sie sich NICHT am Volljährigenunterhalt beteiligen muss???????? Das ist doch völlig unlogisch !!! Ein Schuh würde draus bekäme der ohnehin Unterhalt zahlende im öff. Dienst tätige Vater aufgrund der finanziellen Belastung den Familienzuschlag !!!! Doch nur DAS wäre gerecht und logisch und nachvollziehbar... X(

      Was ist das für eine Bananenrepublik??
      Wer bitte WER macht solche Gesetze??
      Sitzen da alles männerhassende Frauen in den Gremien??
      Ist da nicht ein einziger Politiker der klar denken kann, vielleicht selbst betroffen ist und sich fragt "Hallo was geht denn hier in Deutschland ab...?". Es kann doch nicht sein das sooo einseitig immer und immer wieder NUR der zahlende Vater, der jahrelang nur alle 14 Tage sein Kind sah, betteln musste, regelmäßig vom Jugendamt böse Briefe und Drohungen bekommt, einen Großteil seines verdienten Geldes gleich abführen kann ---> bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes wieder einen Arschtritt bekommt... ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brotsuppe ()

    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Hallo Brotsuppe,
      dein Ärger ist verständlich. Was das Thema Zuschlag 2 anbelangt, auf das dein Thread mich erst gebracht hat, bin ich mal gespannt, was die Bezügestelle in meinem Fall dazu sagen wird: Tochter volljährig, studiert, lebt weder bei mir, noch bei ihrer Mutter. Zuschlag bezieht die Mutter, die auch im öffentlichen Dienst ist. Ist soweit einsichtig, solange Tochter bei der KM lebte.
      Nun aber gibt es keinerlei Unterschied mehr in der rechtlichen Stellung gegenüber dem gemeinsamen Kind. Aber den Zuschlag kriegt die Mutter....
      Und eine (gerechte) Teilung scheint rechtlich nicht zu gehen....

      Bei dir ist es umso ärgerlicher, du zahlst UH, sie kriegt den Zuschlag....

      Aber nochmal: Bist du sicher, dass du bei der UH-Berechnung schon alles ausgereizt hast.
      - Warum arbeitet sie nicht Vollzeit?
      - Wenn sie keine minderjährigen Kinder zu versorgen hat, wäre das zur Deckung ihrer UH-Pflicht zu verlangen
      - Inwieweit profiiert sie von ihrer ehelichen Situation?
      - Gibt es in diesem Zusammenhang Dinge, die ihrem Einkommen zuzurechnen wären (Wohnvorteil etc.)?
      - Gibt es bei dir Posten, die du als einkommensmindernd geltend machen kannst (Hohe Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Vorsorgeaufwendungen usw.)
      - Wie siehts mit Steuererstattungen bei beiden Seiten aus?
      USW....
      Das Jugendamt macht halt in der Regel eine 0815-Standart-Berechnung aufgrund der eingereichten Einkommensbelege und fragt nicht weiter nach solchen Dingen. Und wie es aussieht, warst du hier der Gelackmeierte, wenn hier nur aufgrund der von dir genannten Belege die Anteile ermittelt wurden.
      Informier dich genau oder lass dich beraten.
      Ich kann mir gut vorstellen, dass sich hier noch Möglichkeiten eröffnen.#

      Gruß
      Kurt
    • RE: Bekomme ich als Beamter weiterhin Familienzuschlag Stufe 2 ???

      Hallo Brotsuppe


      anscheinend ist deine Exfrau wieder verheiratet.Du gibst an das sie nur Halbtags tätig ist weil sie mit ihrem neuen Mann ein Kind hat.
      Indirekt finanzierst du also dieses Kind mit.
      Vielleicht kann man ihr ein fiktives Einkommen zurechnen.
      So genannte Hausmannrechtsprechung.
      Dürfte im zuge der Gleichberechtigung ja auch auf eine Hausfrau zutreffen.
      Würdest Du wegen einem Kind aus deiner neuen Ehe zu Huase bleiben würde man dir ja auch ein fiktives Einkommen zu rechnen.
      Vielleicht hat ja hier jemand mal ein Urteil zur Hausmannregelung auf einen solchen Hausfrauenfall bezogen gesehen

      Gruß
      Biker