Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

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    • Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo,

      ich schildere einfach mal eben meinen Fall =)

      Also:

      Ich bin seit Dezember 2008 getrennt lebend, habe zwei Kinder die bei mir wohnen. Mein "Noch"- Mann arbeitet bei der Bundeswehr und hat das 1. Jahr in der Kaserne gewohnt und sich anschließend eine eigene Wohnung genommen, in der er nun auch schon 1 Jahr wohnt.

      Wir haben uns aber nie offiziell getrennt lebend gemeldet und bis August 2010 noch ein gemeinsames Konto gehabt. Zum 01.08.10 haben wir die finanziellen Dinge endlich mal auseinandersortiert. D.h. jeder hat sein eigenes Konto und er bezahlt Unterhalt für die Kinder. Das Kindergeld lief bis jetzt auf seinen Namen und wir haben es auch nicht geändert.. er hat es mir einfach zusammen mit dem Unterhalt überwiesen. Hat auch Vorteile wenns friedlich läuft :]

      Nun werden wir zum Januar 2011 unsere Steuerklasse ändern und ich möchte die Scheidung einreichen.

      ABER !!

      Wenn ich die Scheidung einreiche muß ich ja mind. 1 Jahr getrennt lebend sein.. Was ist jetzt mit dem Kindergeld.. Eigentlich hätte mein "Noch"-Mann es ja gar nicht bekommen dürfen, sonder ich hätte es beantragen müssen. Muß ich jetzt noch 1 Jahr warten bis ich die Scheidung einreichen kann oder muss er das Kindergeld zurückzahlen.. ich kriege es wieder ausgezahlt und überweise es wieder an meinen Ex zurück oder wie oder was .. ??? Bin etwas verwirrt...

      Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen :D

      Danke schon mal im Voraus
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo acer,
      da kann ich dich beruhigen. Das Trennungsjahr bzw. dessen Beginn ist davon nicht tangiert. Zumindest war das bei mir damals so. Ich war ausgezogen, aber das Kindergeld lief noch über mein Konto bis es die KM dann für sich beantragte. Unschön war dabei nur, dass sie es von mir nachforderte, obwohl es längst wieder in den Haushalt geflossen war, den ich weiter voll finanzierte. Nur konnte ich das nicht beweisen.
      Aber sowas ist eine Sache der Fairness...
      Ich denke auch, dass du einfach erklären kannst, dass dein Nochehemann es an dich weitergeleitet hat und gut ist.

      Aber auf eines solltet ihr achten: Der Trennungszeitpunkt, den ihr erklärt muss in 2010 liegen, nicht vorher, denn sonst müsste vielleicht nachträglich die Einstufung in andere Steuerklassen erfolgen, und das könnte richtig teuer werden.
      Denke ich jedenfalls. Aber vielleicht hat da hier jemand mehr Ahnung...
      Gruß
      Kurtkurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo Kurtkurt,

      das ist nicht ganz korrekt, im Jahr der Trennung ist noch keine Änderung der Steuerklassen erforderlich. Allerdings im Jahr das auf die Trennung folgt.

      Kindergeld - im netz gibt es ein umfangreiches Merkblatt Kindergeld 2010 der Kindergeldkasse.
      Kindergeld bekommt grundsätzlich der, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist. Ab Januar solltest also du das Kindergeld beantragen. Allerdings bekommt dein EX als Beamter ggf. einen Kinderzuschlag zum Gehalt, weil er grundsätzlich auch Anspruch auf das Kindergeld hätte. Dafür ist es erforderlich, dass er entweder von dir eine Kopie des Kindergeldbescheides bekommt, oder sein Arbeitgeber von sich aus bei der Kindergeldkasse die Infos anfordert.

      Gruß Jona
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo Jona,
      das meinte ich ja mit meinem Hinweis.
      Da acer schreibt, sie sei schon seit 2008 "getrennt", wollte ich davor warnen, den Trennungszeitpunkt früher als 2010 zu erklären, damit nicht schon 2010 eine andere Steuerklasse genommen werden müsste.

      Gruß
      Kurt
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo Jona, hallo KurtKurt

      Danke euch zweien :D

      habe vorhin auch nochmal bei der Bundesagentur für Arbeit angerufen.. und mal ganz unverbindlich nachgefragt... (logischerweise ohne genaue Daten)

      Die sagten mir: Der Kindergeldantrag muß sofort geändert werden weil es unterschiedliche Kassen sind "öffentlicher und nichtöffentlicher Dienst"...

      Die Bundeswehr könnte meinen "Noch"Ehemann verklagen weil das Kindergeld weiter auf seinen Namen gelaufen ist.. auch wenn er es mir ausgezahlt hat.. weil es ja eigentlich die Familienkasse zahlen müsste...

      Also... bin ich ab Dez. 2010 getrennt ... kann meine Steuerklasse ab Januar 2011 ändern... nur die Scheidung .. die muß noch warten .. bis ich lange genug "offiziell" getrennt bin...

      na denn.... :rolleyes:
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo zusammen

      Die sagten mir: Der Kindergeldantrag muß sofort geändert werden weil es unterschiedliche Kassen sind "öffentlicher und nichtöffentlicher Dienst"...


      So ein Blödsinn. Kindergeld wird aus der Lohnsteuer bezahlt und nicht aus einer Kasse des "öffentlicher und nichtöffentlicher Dienst"

      Prinzipiell ist es egal vorher das Kindergeld kommt. Es darf nur nicht zweimal in Anspruch genommen werden. Sollte die Bundeswehr das Geld zurück haben wollen, zahlt es halt zurück und dann geht man zur Familienkasse und lässt es dort auszahlen.

      Gruß
      Beno
      Gruß

      Beno
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo benno und kurtkurt

      verschiedene Kassen aber es ist erstmal egal wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt solange es nur einmal geschieht.

      Mein Ex hat auch nach der Trennung noch ein Jahr lang das KG bekommen und an mich überwiesen bevor ich dann den Antrag gestellt habe. Die Meldung ging dann an seinen AG und dieser hat die Zahlung mit dem Gehalt dann eingestellt.

      Wäre es doppelt gekommen durch Überschneidungen dann wäre es von ihm zurückgefordert worden.

      Das dies möglich ist, habe ich mir vorher von der Kindergeldkasse bestätigen lassen.

      Noch sind Meldeämter und Kindergeldkasse nicht vernetzt (ich denke telefonische Auskünfte bekämen sie schon) aber die MA der Kindergeldkasse haben andere Dinge zu tun als ständig zu überprüfen ob die Eltern der vielen Kinder noch zusammenleben und ob das Kind auch beim dem gemeldet ist der das KG bekommt.

      Grüße
      Kleine Hexe
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo,

      es ist doch schön, dass eine Trennung im Sinne der Kinder "friedlich" abläuft.
      Dein Mann soll am besten bei seiner Besoldungsstelle nachfragen, ob eine Änderung notwendig ist. Falls nicht, kann es natürlich so weiterlaufen (kenne einige Fälle wo es so läuft).

      Für die angedachte Scheidung ist es "aus Kostengründen" sinnvoll, die ja bereits vereinbarte Unterhaltsregelung festzulegen, z.B. durch eine Unterhaltsurkunde beim Jugendamt. In dieser könnte dann auch die Kindergeldfrage mit aufgenommen werden, in der Art:
      "100% Mindestunterhalt zuzüglich Kindergeldanteil, somit z.Zt. 317 + 92 = 409 Euro" (Beispiel für Kind bis 5 Jahre)
    • RE: Muß man Kindergeld zurückerstatten ??

      Hallo Kurt


      KeinBlödsinn. Das sind verschiedene Kassen. Als Beamter weiß ich das.


      Es gibt nur eine einzige Familienkasse. Natürlich verschiedene Standorte, die dummerweise in der heutigen Zeit nicht vernetzt sind.

      Die Familienkasse ist in der Regel für die Auszahlung des Kindergeldes zurständig. Bei großen Arbeitgebern ist es zur Pflicht geworden, dass Kindergeld mit dem Lohn auszuzahlen, um die Familienkassen zu entlasten damit die Personal einzusparen können um den Arbeitgebern wieder mehr Verwaltungsarbeiten aufzulasten.

      Beim Arbeitgeber wird faktisch das Kindergeld aus der einbehaltenden Lohnsteuer ausgezahlt. Der Arbeitgeber ist hier nur ein Erfüllungsgehilfe des Finanzamtes. Der Arbeitgeber führt an das Finanzamt um das Kindergeld reduzierte Lohnsteuer ab. Dies ist bei jeder Firma so und gilt genauso auch für den öffentlichen Dienst. Insofern gibt es keine verschiedenen Kassen.

      Trennt Dich vom dem Gedanken, dass Kindergeld eine staatliche Förderung ist. Es ist für viele seit 1996 nur eine Vorauszahlung auf die steuerliche Lohnsteuererstattung die verfassungsgemäß jedem Kind auf das Existenminimum zusteht.

      Gruß
      Beno
      Gruß

      Beno