Hallo,
ich bin zwar hier im Forum ein Newbie, habe aber nach mehr als 10 Jahren Scheidungskrieg schon einige Erfahrung.
Es geht darum welche Unterlagen, in diesem Fall von der KM, zur Berechnung des Unterhaltes für unserer volljährigen Tochter, die noch bei der KM lebt, beizubringen sind.
Das sind nach meiner Auffassung:
- die letzten 12 Gehaltsabrechnungen
- der letzte Steuerbescheid
Die Gehaltsabrechnungen hatte ich erhalten, aber keinen Steuerbescheid. Nach einigem Schriftwechsel hat meine Ex-Frau keinen Steuerbescheid vorgelegt sondern Auszüge aus der Steuererklärung. Ich habe, da nicht vollständig Auskunft erteilt wurde und dementsprechend eine korrekte Berechnung des Unterhaltsanspruches nicht möglich ist, den Zahlbetrag reduziert. Die KM hat mit Vollmacht meiner Tochter beim Amtsgericht Klage eingereicht und dann Monate später den Steuerbescheid vorgelegt. Daraufhin hat meine Anwältin den Zahlbetrag errechnet. Ich habe die Unterhaltsansprüche tilulieren lassen, habe sofort auch den Rückstand ausgeglichen.
Trotzdem hat das Amtsgericht mir die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das zuständige OLG hat meine Beschwerde gegen den Kostenbescheid abgelehnt.
Soweit die kurze Zusammenfassung des Streites.
Nun meine Frage(n):
1. Wo gibt es einen rechtskräftigen Beleg dafür, dass zur vollständigen Erteilung über die Höhe des Einkommens der letzte Steuerbescheid vorzuliegen hat?
2. Kennt jemand ein Referenzurteil wo ein Elternteil zur Vorlage des Steuerbescheides 'gezwungen' wird?
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
Beste Grüße aus dem Norden der Republik
ich bin zwar hier im Forum ein Newbie, habe aber nach mehr als 10 Jahren Scheidungskrieg schon einige Erfahrung.
Es geht darum welche Unterlagen, in diesem Fall von der KM, zur Berechnung des Unterhaltes für unserer volljährigen Tochter, die noch bei der KM lebt, beizubringen sind.
Das sind nach meiner Auffassung:
- die letzten 12 Gehaltsabrechnungen
- der letzte Steuerbescheid
Die Gehaltsabrechnungen hatte ich erhalten, aber keinen Steuerbescheid. Nach einigem Schriftwechsel hat meine Ex-Frau keinen Steuerbescheid vorgelegt sondern Auszüge aus der Steuererklärung. Ich habe, da nicht vollständig Auskunft erteilt wurde und dementsprechend eine korrekte Berechnung des Unterhaltsanspruches nicht möglich ist, den Zahlbetrag reduziert. Die KM hat mit Vollmacht meiner Tochter beim Amtsgericht Klage eingereicht und dann Monate später den Steuerbescheid vorgelegt. Daraufhin hat meine Anwältin den Zahlbetrag errechnet. Ich habe die Unterhaltsansprüche tilulieren lassen, habe sofort auch den Rückstand ausgeglichen.
Trotzdem hat das Amtsgericht mir die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das zuständige OLG hat meine Beschwerde gegen den Kostenbescheid abgelehnt.
Soweit die kurze Zusammenfassung des Streites.
Nun meine Frage(n):
1. Wo gibt es einen rechtskräftigen Beleg dafür, dass zur vollständigen Erteilung über die Höhe des Einkommens der letzte Steuerbescheid vorzuliegen hat?
2. Kennt jemand ein Referenzurteil wo ein Elternteil zur Vorlage des Steuerbescheides 'gezwungen' wird?
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
Beste Grüße aus dem Norden der Republik