Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Baufinanzierung mit Wohnriester, was leider ein sehr komplexes Thema ist, und ich hoffe, jemand kann helfen.
- Ich bin Angestellte und damit unmittelbar förderberechtigt für Wohn-Riester-Angebote.
- Mein Partner ist selbständig, wir wollen demnächst heiraten und damit wäre er durch mich mittelbar förderberechtigt für eine Wohn-Riester-Zulage.
- Er hat aus erster Ehe 2 Kinder (14 und 19 Jahre), die er jeweils zur Hälfte auf seiner Steuerkarte hat. Die Kinder wollen studieren (=lange Ausbildungszeit).
- Die Kinder leben bei der Mutter. Er zahlt Unterhalt. Die Mutter "riestert" nicht.
- Das Kindergeld erhält die Mutter. Für das volljährige Kind zieht er das Kindergeld aber mittlerweile zu 100% vom Unterhalt ab, da nur er Barunterhalt für dieses Kind zahlt.
Frage: Können wir für eine Baufinanzierung mit Wohn-Riester eine Kinderzulage für seine Kinder aus seiner ersten Ehe nutzen? Vielleicht analog zu der "Aufteilung" der Kinder auf der Steuerkarte meines Partners: 2 X 0,5 Kinder = Zulage für 1 Kind?
Ich hoffe, die Frage ist hier richtig und ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.
Vorab vielen Dank für Tipps!
ich habe eine Frage zur Baufinanzierung mit Wohnriester, was leider ein sehr komplexes Thema ist, und ich hoffe, jemand kann helfen.
- Ich bin Angestellte und damit unmittelbar förderberechtigt für Wohn-Riester-Angebote.
- Mein Partner ist selbständig, wir wollen demnächst heiraten und damit wäre er durch mich mittelbar förderberechtigt für eine Wohn-Riester-Zulage.
- Er hat aus erster Ehe 2 Kinder (14 und 19 Jahre), die er jeweils zur Hälfte auf seiner Steuerkarte hat. Die Kinder wollen studieren (=lange Ausbildungszeit).
- Die Kinder leben bei der Mutter. Er zahlt Unterhalt. Die Mutter "riestert" nicht.
- Das Kindergeld erhält die Mutter. Für das volljährige Kind zieht er das Kindergeld aber mittlerweile zu 100% vom Unterhalt ab, da nur er Barunterhalt für dieses Kind zahlt.
Frage: Können wir für eine Baufinanzierung mit Wohn-Riester eine Kinderzulage für seine Kinder aus seiner ersten Ehe nutzen? Vielleicht analog zu der "Aufteilung" der Kinder auf der Steuerkarte meines Partners: 2 X 0,5 Kinder = Zulage für 1 Kind?
Ich hoffe, die Frage ist hier richtig und ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.
Vorab vielen Dank für Tipps!