Anerkennung der VAterschaft

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    • Anerkennung der VAterschaft

      Wir haben folgendes Problem
      Kurze Beziehung, Schwangerschaft, süsses, liebes Mädchen
      Mutter gibt nur besuchsrecht "Wenn du nett zu mir bist"
      Mutter noch minderjährig, Grossmutter Vormund der Kleinen
      Geburtsurkunde VAter "unbekannt"
      VAter macht Anerkennung vor Jugendamt, alles wird verzögert, 2 Monate keine Unterschrift
      unser Anwalt sagt wir sind im Recht, aber wie bekommen wir es, bzw wie sind die Chancen, da es ja wohl vor Gericht geht
    • RE: Anerkennung der VAterschaft

      Hallo kiki,


      willkommen im Forum :)

      unser Anwalt sagt wir sind im Recht, aber wie bekommen wir es, bzw wie sind die Chancen, da es ja wohl vor Gericht geht

      Um was genau geht es - was willst Du einklagen?

      Vielleicht schreibst Du mal etwas mehr zu der Situation?


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Anerkennung der VAterschaft

      das er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen wird, unbestreitbar das er der VAter ist, könnte auch durch einen Vaterschaftest bewiesen werden. das
      er die Kleine regelmässig sehen darf.
      Sie möchte ihn (den Vater) komplett aus dem Leben streichen, war ein "fehltritt " für sie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kiki59 ()

    • RE: Anerkennung der VAterschaft

      Hallo kiki,


      Du bist also nicht der vermeintliche Vater?

      Aber Du möchtest das die Vaterschaft offiziell anerkannt/eingetragen wird, damit Kind und Vater jeweils all ihre Rechte und Pflichten haben?

      Da bereits ein Anwalt eingeschaltet ist, wird dieser sicherlich tätig werden, damit dies passiert.

      Falls der junge Mann tatsächlich der biologische Vater ist kann dies bewiesen werden und damit dürfte das klappen.

      Die Mutter kann den Vater nicht einfach aus ihrem Leben streichen - so einfach ist das nicht, denn jetzt gibt es ein Kind das Rechte hat.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Anerkennung der VAterschaft

      sorry, hab mich wohl umständlich ausgedrückt.

      mein Sohn ist der Vater, man sieht es :D, ist aber auch durch die Mutter unbestritten. ein Vaterschaftstest würde das bestätigen, die Mutter will aber keinen Kontakt mehr zwischen Kind und Vater. Daher hat sie in der Geburtsurkunde Vater unbekannt eintragen lassen.Wie ich schon schriebsie will ihn komplett ausschliessen. Das Jugendamt stellt sich quer, behauptet die vaterschaft wäre nur legalisierbar unterschreibt die Mutter (,bzw hier die Grossmutter da Kindesmutter erst 17) die Vaterschaftsanerkennung.
      Unser Anwalt sagt er muss in die Urkunde eingetragen werden, aber wie ist die Realität
      Danke
      Das Jugendamt ist megaunfreundlich, er will sich ja nicht drücken, sondern nur seine Rechte und Pflichten
    • RE: Anerkennung der VAterschaft

      Hallo kiki59,

      das Jugendamt hat in diesem Falle recht und stellt sich auch nicht quer.

      Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat der Vater die Vaterschaft schon anerkannt, aber die Mutter bzw. Großmutter als Vormund stimmen dieser nicht zu !?

      Gültig wird eine Vaterschaft aber erst mit dieser Zustimmung. Und das Jugendamt kann und darf weder Mutter noch Großmutter bzw. den Vormund dazu zwingen die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung zu geben.

      Einzige Möglichkeit ist dann tatsächlich eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung.

      Gruß,
      Beistand79
    • RE: Anerkennung der VAterschaft

      ok,
      sie können sich aber nicht dagegen wehren und wie sind im Fall der Klage auf Vaterschaft die Folgen,
      a. Wir wollen eine vaterschaftsanerkennung, bzw Feststellung, kann die Mutter dazu verklagt werden
      b. wenn die vaterschaft festgestellt ist, wird der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen!?
      c. kann die Mutter verhindern das er Besuchsrecht erhält!?

      als erstes aber eben die Anerkennung! wie sieht es damit aus
      Danke
    • Habe gleiches Problem

      Meine ehemalige Partnerin wollte nicht mit zum Standesamt um das Kind eitragen zulassen, sie bekam auch ein Schreiben vom Jugendamt wo sie den Vater erklären sollte. 10 Monate später wollte sie auf einmal Unterhalt wenn ich aber nicht als Vater eingetragen bin? Das Kind ist von mir weil es Invtro gezeugt wurde.War noch nicht mal bei dem Einsetzen dabei.
      Gibt es ein BGH Urteil wegen Unterhaltszahlung

      gruß eskoechle
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