wie berechnen KU wg. 10 %

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    • RE: wie berechnen KU wg. 10 %

      Hallo hoffnung,

      auch wenn ich aus Deinem Beitrag nicht so wirklich schlau geworden bin, weise ich einfach mal darauf hin, dass der erhöhte Selbstbehaltssatz von 950,00 € voraussichtlich zum 01.01.2011 noch NICHT in Kraft treten wird (Kopplung an die geänderten Hartz IV Sätze).

      Also erstmal vorsicht mit Abänderungen oder ähnlichem.

      Gruß
      Beistand79
    • RE: wie berechnen KU wg. 10 %

      hallo beistand,

      dass olg sh hat jetzt aber auch seine neuen Sätze veröffentlicht in denen die 950 SB gelten, mit Wirkung zum 01.01.2011.

      Wie sollte denn jetzt verfahren werden?

      In meiner Frage bezogen sich die 10 % Änderung auf die Mitteilung vom ISUV von Hr. Linsler hin.

      Wie berechnet man 10%? Sind den 50 Euro mehr schon eine 10 %ige Erhöhung? Wovon wird denn ausgegangen?


      gruss

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    • RE: wie berechnen KU wg. 10 %

      hallo hemshöfer,

      .... dass sich das Einkommen oder die finanz. Bedingungen um 10 % ändern.
      "
      Wer zu den Betroffenen zählt und aufgrund der Erhöhung des Selbstbehaltes einen geringfügigeren Unterhalt zu zahlen hat, muss entsprechende Abänderung begehren, gegebenen-falls auch gerichtlich. Zu beachten ist allerdings die Wesentlichkeitsgrenze von 10 %, d. h., wer aufgrund der Erhöhung des Selbstbehaltes einen nur geringfügig geringeren Unterhalt leisten müsste, der die Wesentlichkeitsgrenze von 10 % nicht übersteigt, hat keinen Abänderungsanspruch."

      das meinte ich damit.

      Sind die 50 Euro SB, denn 10 % mehr?

      gruss
    • RE: wie berechnen KU wg. 10 %

      Hallo Hoffnung,

      Ich weiss zwar auch nicht was die eigentliche Frage ist.

      Aber 50€ von 900€ auf 950€ ist eine Steigerung von?

      900€= 100%x 950
      -----------------------
      900


      Ergebnis= 5,55555%


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • RE: wie berechnen KU wg. 10 %

      Hallo Hoffnung,

      s. Pressemitteilung ISUV vom 26.12.2010.



      Zu beachten ist allerdings die Wesentlichkeitsgrenze von 10 %, d. h., wer aufgrund der Erhöhung des Selbstbehaltes einen nur geringfügig geringeren Unterhalt leisten müsste, der die Wesentlichkeitsgrenze von 10 % nicht übersteigt, hat keinen Abänderungsanspruch.



      Bevor manb hier weiteres bei Dir sagen kann, fehlt die Aussage wie hoch der Titel z.Zt. ist:
      Euro 196,- ?

      Ist dies so, dann liegt die Wesentlichkeitsgrenze bei Euro 19,60 (d.h. 10% von 196).
      D.h. du könntest Änderungsklage einreichem.


      Gruß

      Der Michl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von michl ()

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