Hallo,
bei einigen OLG´s steht ja schon fest, dass der SB erhöht wird.
Gelten diese dann auch dann zum 01.01.2011?
Und die OLG`s die nichts veröffentlich haben, gucken die dann in die Röhre?
Oder hat das mit der Veröfflentlichung an den OLG´s gar nichts zu tun, nur reine Info.
Bei den Hartz 4 sollen ja dann Nachzahlungen erfolgen, bei neuer Reform.
Und wie ist es jetzt mit dem KU? und der späteren Verabschiedung der neuen SB-Sätze beim KU.
Da ist doch jetzt ein riesiges Loch was jetzt klafft, diese Ungewissheit.
Auch die Pflichtigen haben doch ein Recht darauf, wenn die SB-Reform verspätet kommt (sie kommt ja auf jeden Fall), dass der SB auch Rückwirkend zum 01.01.2011 berücksichtigt werden muss.
Müssen denn jetzt alle ne Abänderungsklage einreichen, da die ja bekanntlich auch so ins Land streicht......, bis dahin dann zu hoffent, dass die Regierung endlich die SB erhöht?
gruss
bei einigen OLG´s steht ja schon fest, dass der SB erhöht wird.
Gelten diese dann auch dann zum 01.01.2011?
Und die OLG`s die nichts veröffentlich haben, gucken die dann in die Röhre?
Oder hat das mit der Veröfflentlichung an den OLG´s gar nichts zu tun, nur reine Info.
Bei den Hartz 4 sollen ja dann Nachzahlungen erfolgen, bei neuer Reform.
Und wie ist es jetzt mit dem KU? und der späteren Verabschiedung der neuen SB-Sätze beim KU.
Da ist doch jetzt ein riesiges Loch was jetzt klafft, diese Ungewissheit.
Auch die Pflichtigen haben doch ein Recht darauf, wenn die SB-Reform verspätet kommt (sie kommt ja auf jeden Fall), dass der SB auch Rückwirkend zum 01.01.2011 berücksichtigt werden muss.
Müssen denn jetzt alle ne Abänderungsklage einreichen, da die ja bekanntlich auch so ins Land streicht......, bis dahin dann zu hoffent, dass die Regierung endlich die SB erhöht?
gruss