Kosten

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    • Hallo,

      ich habe morgen eigentlich einen Termin vor Gericht. Es geht um den Umgang meiner Kinder. Leider bekomm ich nur Schreiben von der Gegenseite, die wenig Aussicht auf Erfolg zulassen. Folglich wird mein Anwalt morgen vor Gericht den Klageantrag zurückziehen.

      Meine Frage. Was ist mit den Kosten ? Ich habe Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung genehmigt bekommen.

      Wer kann mir hierzu eine Auskunft geben.

      Lieben Dank.

      Frank
    • Hallo,

      bevor man an Zurücknehmen denkt bzw. es tut, sollte man sich mal anhören, was das Gericht meint.

      Zur eigentlichen Frage: PKH "schützt" nur vor den Kosten des eigenen Anwaltes, nicht vor denen des gegnerischen Anwaltes.

      Wenn das Gericht einem die Kosten aufbrummt, ist man auch mit PKH grdsl. verpflichtet, die Kosten des Gegners zu zahlen, § 123 ZPO.
      Gruß
      Peter H.