Unterhalt und Bafög, kein Einblick

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    • Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Hallo liebe Forengemeinde,
      Mein hier bereits beschriebener Fall (Tochter 21J. kein Kontakt, studiert, fordert Unterhalt, weigert sich Bafög zu beantragen obwohl ein Anspruch besteht) entwickelt sich weiter.
      Meine Tochter will nun Bafög beantragen. Ich habe allerdings nur das Formular Nr. 3 bekommen. Das bedeutet nur meine Einkommensverhältnisse sind einzutragen. Ich versuche seit mehreren Monaten einen Nachweis über die Einkünfte der KM zu erhalten, was aber bisher vergeblich war. Jetzt mit diesem Bafög Antrag habe ich wieder keine Chance zu wissen, was dort an Einkommen angegeben wird. Meine Daten sind wieder öffentlich aber die KM darf alles wieder verheimlichen. Meine Frage:

      Habe ich einen Anspruch darauf die anderen Vordrucke des Bafög einzusehen?

      Sind die Daten im Antrag überprüfbar (sind die Mini-Jobs der KM anzugeben)?

      Können die Auszahlungsmodalitäten auf Antrag verändert bzw. begrenzt werden?

      Wie komme ich an die Daten?

      Ich hoffe hier gibt es ein paar Antworten.
      Danke schon Mal vorab
      Mediatix
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Hallo Mediatix,
      mir kommt das zu kompliziert vor, wie du die Sache angehst.

      1. Den Bafög-Antrag macht deine Tochter. Du füllst das entsprechende Formular aus, in dem du Auskunft über deine Einkünfte gibst.

      2. Ein Einblick in die anderen Formulare, steht dir, denke ich, nicht zu. Wozu auch?

      3. Du hast Anspruch darauf zu erfahren, wieviel Bafög deine Tochter erhält (natürlich mit entsprechenden Belegen!). Denn die Höhe des Bafög wirkt sich auf die Berechnung deines Haftungsanteils beim Unterhalt aus. Wenn du keine Auskunft erhältst, kannst du keinen Unterhalt errechnen.

      4. Du hast Anspruch auf Auskunft über die Einkommensverhältnisse der KM. Wenn der dir verweigert wird, kannst du ebenfalls deinen Haftungsanteil nicht errechnen.

      5. Warum also auf Umwegen erfahren wollen, wieviel KM verdient? Wenn dir Tochter und KM die Auskünfte verweigern, auf die du Anspruch hast, dann gibt es halt solange keinen UH. Du musst doch schließlich nachprüfbar wissen, wieviel du zahlen musst, oder?

      Gruß

      Kurt
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Das kingt ja schon Mal ganz gut.
      Das Problem ist natürlich viel Vielschichtiger. Alles hier alles darzustellen wird den Rahmen sprengen. Die KM hat mehrere Nebenjobs. Ich habe meine sämtlichen Einkommensnachweise auf Anfrage der RAe eingereicht. Ich habe bisher trotz mehrmaliger Aufforderung (4 Monate) keine Nachweise der KM um den geforderten Unterhalt zu berechnen. Jetzt wird der Bafög Antrag gestellt und ich vermute, dass dort falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht werden. Oder, dass das Bafög irgendwie begrenzt wird.
      Geht das?
      Gruß
      Mediatix
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Doch.
      3 Kinder 14, 16 und 22 J. Die älteste hat nach dem Abi 1 Jahr work und travel in Australien gemacht und ist jetzt seit Juli 2010 wieder hier. Ich habe keinen Kontakt trotz aller Bemühungen, da die KM immer wieder boykotiert. Jetzt kommt die Forderung mit RA den Unterhalt für meine Älteste zu zahlen. Dazu wurden meine Unterlagen benötigt. Die KM hat nach Auskunft des RA Einkünfte unterhalb des Selbstbehalts allerdings ohne Nachweise. Da ich da andere Informationen habe, habe ich die Unterlagen der KM angefordert. Die sind seit Monaten hier nicht eingetroffen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen parallel Bafög zu beantragen, da ich bereits 2x Unterhalt leiste und ich meiner Ältesten nicht so viel geben kann, was immer abgelehnt wurde. Sie forderte, obwohl wir keinerlei Kontakt haben, dass ich unser Verhältnis trennen müßte von dem was sie zu bekommen hätte und ihr zustehen würde. Mir würden der Selbstbehalt und sonst nichts zustehen. Der Rest wäre für sie, da sie nicht mit Schulden ins Leben starten wolle.
      Ich habe keine weitere Reaktionen auf meine Schreiben bekommen. Bis jetzt das Formblatt Nummer 3 hereinflatterte und ich nur dieses eine Blatt ausfüllen sollte und sofort wieder zurückschicken solle.
      So ist der Sachstand. Ich habe mal gehört, dass man das bafög begrenzen kann. Also z. B. nicht mehr als 200 € monatlich zu beziehen. Der Rest würde dann wieder aufgeteilt. Da ich keinerlei verbindliche Angaben der KM habe, die sich auch sehr zurückhält mit der Veröffentlichung ihres Einkommens (das sollte ich mir mal erlauben) weiß ich auch nicht wie das Bafög berechnet wird. Deshalb diese Anfragen, ob ich eine Chance habe die Angaben zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
      Gruß
      Mediatix
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      HalloMedatix,
      was deine erwachsene Tochter schreibt, ist natürlich kompletter Quatsch. Ihr steht doch nicht zu, was über deinen Selbstbehalt hinausreicht! Sondern ihr Unterhalt und die jeweiligen Haftungsanteile sind nach einfachen und klaren Regeln zu berechnen.
      Ich hoffe in deinem Interesse, dass du im Augenblick gar nichts für sie bezahlst. Denn für eine Berechnung deines Haftungsanteils fehlen zwei Dinge:

      1. Die Nachweise über das Einkommen der KM. Erst wenn du die (belegt und nachvollziehbar) in Händen hältst, kannst du dir weitere Schritte überlegen.

      2. Der Bafögbescheid (nicht Antrag!) deiner Tochter. Daraus geht ja dann hervor, auf wieviel genau sie Anspruch hat und welche Einkommen der Eltern angerechnet wurden.

      Diese beiden Dinge sind die notwendigen Grundlagen für deine Berechnung. Wieviel Bafög sie sich auszahlen lässt, ist dann ihre Sache, denke ich. Du hast als UH-Verpflichteter den Anspruch darauf, dass sie die Möglichkeiten voll ausschöpft und danach kannst du deine Berechnung ausrichten.

      Ich würde einfach nochmal ein kurzes Schreiben an den Anwalt deiner Tochter verfassen:

      Sehr geehrter Herr ....

      um meinen Haftungsanteil für den Volljährigenunterhalt meiner Tochter .... berechnen zu können, benötige ich folgende Nachweise:

      1. Einkommensnachweise der Mutter (Hier kannst du einfach aus dem Anwaltsschreiben an dich abschreiben, was von dir alles an Belegen verlangt wurde)
      2. Bafög-Bescheid der Tochter

      Die oben genannten Belege erwarte ich bis zum (Zweiwochenfrist setzen)

      Mit freundlichen Grüßen

      .....


      Und ansonsten erstmal abwarten.

      Gruß

      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Kleine Ergänzung:

      BAföG hingegen wird komplett auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, also auch der Darlehensanteil (vgl. § 1601 BGB). Im gleichen Zuge wirkt sich aber auch die Tilgung des BAföG einkommensmindernd aus. Hat der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf BAföG und nimmt dieses nicht in Anspruch, so wird es fiktiv bedarfsmindernd gewertet.

      bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-im-studium.html
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Vielen Dank für die Infos

      Ich habe alles nochmals mit Frist über RA angefordert.
      Allerdings habe ich gehört, dass es durchaus möglich wäre, dass die Unterlagen der Elternparteien "geheim" an die zuständige Bafögstelle gesendet werden eben um sich nicht offenbaren zu müssen. Diese Praxis wäre ja gelinge gesagt -ohne Sinn-, wenn danach eh um die Haftungsanteile zu berechnen alles aufgedeckt werden muss.
      Verstehen kann ich das nicht.
      Gruß
      Uwe
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Hallo mediatix,
      danke für den Dank!

      Nein, wirklich Sinn scheint diese geschilderte Praxis so wohl nicht zu haben, wenn sie denn so praktiziert wird. Ich denke, es lohnt sich nicht, das verstehen zu wollen und sich weiter damit zu beschäftigen.
      Ich finde, man sollte sich bei diesen Auseinandersetzungen angewöhnen und lernen, ziel- und ergebnisorientiert zu denken und zu handeln. Dann werden solche Absurditäten mit der Zeit irrelevant.

      Gruß

      Kurt
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Hallo zusammen,


      selbstverständlich kann es Sinn machen, das ein Elternteil sein Einkommen dem anderen Elternteil nicht über den Bafög-Bescheid offenbaren will. Dann wenn klar ist, das eh nur einer zahlt - warum sollte dann dem anderen das Gehalt des Zahlenden bekannt werden?

      Nur dann, wenn beide genug verdienen so dass auch beide KU zahlen müssen, ist der Versuch "Gehaltsgeheimhaltung" kontraproduktiv.


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      hallo zusammen,

      ich wollte mal kurz meine Situation schildern, denn bei mir war es ähnlich, dass die KM die Einkommensnachweise nicht zuschicken wollte, Tochter wollte keinen Bafög beantragen, hat aber Mehrbedarf bei mir angmeldet. Ich sollte knapp 500 EUR monatlich zahlen.
      Ich habe mich beraten lassen, viel im Internet gelesen und meine Anwältin sagte mir, ich soll ein Schreiben per Einschreiben an meine Tochter senden, mit der Bitte um Einreichung der Unterlagen der KM und Tochter für die Berechnung des Unterhaltes.
      KM hat sich geweigert, also gab es keinen Unterhalt für die Tochter.
      Eigentlich wollte meine Tochter nicht zum Anwalt gehen, weil es teuer ist.....hat sie aber auf Drängen der KM gemacht.
      Ende vom Lied: Tochter musste Bafög beantragen (sonst müsste ich den Mehrbedarf nicht zahlen), KM musste die Einkommensnachweise einreichen......und aus 500 EUR sind es bei mir nur noch 230 EUR geworden.
      Es lohnt sich zu kämpfen und nicht aufgeben.

      Gruß
      JG68

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JG68 ()

    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      hallo karbon,

      selbstverständlich kann es Sinn machen, das ein Elternteil sein Einkommen dem anderen Elternteil nicht über den Bafög-Bescheid offenbaren will. Dann wenn klar ist, das eh nur einer zahlt - warum sollte dann dem anderen das Gehalt des Zahlenden bekannt werden
      ?


      Wie könnte denn der Elternteil unterhaltsrechtlich darlegen und beweisen, dass er nicht leistungsfähig ist???
      Mir fehlt da im Moment die Phantasie um mir das praktisch vorstellen zu können.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      Hallo :D

      dann werd ich eurer Fantasie mal etwas auf die Sprünge helfen:

      2 Kinder leben bei dem arbeitenden Elternteil, der den gesamten Unterhalt allein bestreitet. Ein Kind, minderjährig, beantragt Bafög.
      Der andere Elternteil bezieht Hartz4, müßte theoretisch - kann aber nix zahlen.

      Sicher werden in diesem Fall dem Bafög-Amt gegenüber beide Einkommen offengelegt - aber nicht dem nicht zahlenden Elternteil gegenüber.

      Das ist ein Beispiel dafür, dass es schon Sinn machen kann, dem Bafög-Amt zu sagen: "alles geheim" 8 )


      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Unterhalt und Bafög, kein Einblick

      hallo,

      ja o.k., aber auf den hier geschilderten Fall passt es nicht ganz
      Im Ausgangsfall leben die kinder beim vermeindlich nicht leistungsfähigen Elternteil und man will Unterhalt vom leistunfsfähigen Elternteil. Und dieser kann seine Haftungsqutoe nur bestimmen, wenn der die Bafög-Höhe kennt und das Einkommen des anderen Elternteils.

      Wenn dieser im Verwaltungsrecht sein Einkommen gegenüber dem anderen Elternteil verscheigen kann, im Unterhaltsverfahren muss er es darlegen.

      Dem Themenstarter kann man nur nochmal den Rat von kurtkurt geben

      Ich würde einfach nochmal ein kurzes Schreiben an den Anwalt deiner Tochter verfassen:

      Sehr geehrter Herr ....

      um meinen Haftungsanteil für den Volljährigenunterhalt meiner Tochter .... berechnen zu können, benötige ich folgende Nachweise:

      1. Einkommensnachweise der Mutter (Hier kannst du einfach aus dem Anwaltsschreiben an dich abschreiben, was von dir alles an Belegen verlangt wurde)
      2. Bafög-Bescheid der Tochter

      Die oben genannten Belege erwarte ich bis zum (Zweiwochenfrist setzen)

      Mit freundlichen Grüßen

      .....
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.