Berechnung des Wohnraumes beim umgangspflichtigen Kind

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    • Berechnung des Wohnraumes beim umgangspflichtigen Kind

      Hallo,

      nach langem Hin- und her hab ich mich nun doch durchgerungen meine Meinung kund zu tun.

      Ich weis, die alten "Hasen" verpöhnen mich.

      Nun muss ich dazu sagen, dass ich dazu verurteilt wurde KU zu zahlen, was natürlich "viele freud".

      Ist ja auch legitim dass ich zahle.

      Nur was bei der neuen KU-bzw. Selbstbehalt außer acht gelassen wird,ist, dass ich einfach auch echten Wohnraum für den Umgang meines Sohnes zur Verfügung stelle!!!!! Das bedeutet im Umkehrschlusschluss, das ich höere Wohnkosten habe!!!

      Leider wird das nicht berücksichtigt beim SB.

      Traurig, aber wahr einem Foreneaner, der damit (weis.leider namen nicht mehr) kündigte an, dass dann der Umgang entsprechend zu reduzieren sei.

      Es tut mir in der Seele leid, aber was soll ich machen, mir wird einerseits das halbe Kindergeld angerecht, anderseites wird mir fiktiv, was tatsächlich nicht vorhanden ist ein Wohnwertvorteil angerechnet!!!!!!

      Somit habe ich den hälftigen Kindergeld mit dem Wohnwertvorteilverrechnet.

      Das dann zum Kostenpunkt Wohnraum.

      Somit sind aber nicht die Umgangskosten abgedeckt.

      Somit , habe ich leider, es schmerz mich selber, aber wo kein Geld da ist, kann ich auch kein weiter Umgang stattfinden, den Umgang nur noch auf alle 2 Wochen auf Stundenbasis eingeklammert.

      Es tut mir in der Seele leid, aber was soll ich machen, mein Sohn ist nun 11 geworden, und ich kann nicht zubuttern, und dadurch noch mehr Schulden verursachen.

      Herr Linsler hatte schon recht eigentlich hätte und müsste der SB weit über 1000 Euro SB anfallen.

      Mit welcher Prämisse wird suggeriert , dass der Wohnraum beim minderjährigen KU-pflichten und priv.Kind unterschiedlich hoch ist!!!!!!!

      Im übrigen zahle ich 100 Euro KU.
      Der KV hatte schon eingelenkt, sonst noch mehr.(Auf Grund der Tatsache wegen Wohnwertvorteil)

      Trotzdem steht fiktiver Wohnwertvorteil im Raume , der REAL nicht vorhanden ist. Ich kann doch nicht 115 Euro selbst drucken, wenn es nicht geht!!!!

      Was für eine POLEMIK, der Richter.

      Außerdem würde man den Wohnvorteil anrechen bei mir, was ja so ist, dann zahle ich auch rein FIKTIV tatsächlich FIKTIV 115 Euro KU plus 100 die tatsächlich bezahle! sind schon 215 tatsächlicher KU!!!!

      Da aber der SB auf 950 erhöht wurde, bleibt mir der SB, für meine Belange.

      Somit habe ich also die KOsten für den Umgang des Kindes gleich NULL Euro.

      Leider verdienen Frauen immer noch zu wenig!!!!

      Mein Sohn tut mir nur leid, er bekommt es auch immer mit, wenn er Stundenweise da ist, aber was soll ich machen, der Gesetzgeber wünscht es ja nun mal so, also handel ich so, auch die Eltern haben ein RECH auf würdiges LEBEN!!!!
      Meinem Sohn, sage ich dann immer , der Vater wollte es so, und du wolltest zum Vater!!! Auch Kinder müssen mit der Realität aufwachsen!! Aber viele vergessen eben, wenn Sie in den "Sack" hauen!! und alles stehen und liegen lassen und hinterher ist das GESCHREI gross, nur weil man sich nicht zusammenraufen kannn und der eine oder ander eine sog. Mitleifkrisiis erleidet!!! Und das zum leidwesen der Kinder!!!!

      Ich gehe arbeiten und was bleibt mir = NuLL Euro

      Ich hatte damals schon angekündigt der SB zu erhöhen mit Petion, aber man wird hier nur veralbert!!!!

      Ich danke Herrn Linsler, der wohl anerkannt wird.

      Aber Frauen haben bislang, ob in der Berufswelt oder im KU-recht, bei minderwertigem Einkommen einfach keine Prämisse.

      gruss

      The post was edited 1 time, last by hoffnung ().

    • RE: Berechnung des Wohnraumes beim umgangspflichtigen Kind

      Original von hoffnung
      Meinem Sohn, sage ich dann immer , der Vater wollte es so, und du wolltest zum Vater!


      das ist nicht wirklich dein ernst ? was denkst du dir dabei, einem gerade elfjährigen sowas zu erzählen ?

      was hast du denn inzwischen unternommen, ist ja ne weile her, seit du hier was zum besten gegeben hast ?
    • RE: Berechnung des Wohnraumes beim umgangspflichtigen Kind

      Hallo Cit...

      tja, das finde ich auch. Aber nun gut die Rechtssprechung gibt nun mal so eine tolle Lage her.Die wollen es ja so!!!!

      Warum wird denn der Wohnraum des Kindes beim Umgangspflichtigen nicht angerechnet?
      Habe denn Kinder nicht auch dann ein Recht auf ein würdiges Leben mit unterhaltspflichtigen und einem kleinem angemmessenem Wohnraum!!!

      Mit welcher Prämisse, wird dieses Recht nur dem Empänger des KU´s bestimmt!

      würde man beim SB des unterhaltspflichtigen diese Recht und die angemessen Umgangskosten entsprechend mit berücksichtigen, dann gäbe es auch nicht mehr soviele streitereien!!!

      Ich stimme damit Herrn Linsler voll und ganz zu, den SB mind. auf 1200 zu erhöhen.

      Stellt man ein Wohnraum ca. 10m2 bei einem qm2 preis von ca. 6Euro kalt zur Verfügung sind hier Kosten von ca. 60 Euro kaltmiete mtl. dann kommen noch Hzg,Wasser,Strom hinzu von 20 Euro.
      Die reinen Umgangskosten (ohne Fahrtkosten) mit Essen,Trinken, Kino,Geb. ,Weihnachten, und kleinkram. beliefen sich dann ca. für jedes 2. WE kpl. ca. 80 Euro.

      Somit müsste der SB mind. auf 160,- Euro erhöht werden!

      gruss

      The post was edited 2 times, last by hoffnung ().

    • RE: Berechnung des Wohnraumes beim umgangspflichtigen Kind

      ähm, ich wüsste nicht, wo ich dir zugestimmt habe.. das nur zu deinem "finde ich ja auch" in der antwort auf meinen post..

      meine frage lässt du offen? warum nur wundere ich mich darüber nicht? ebensowenig wie darüber, dass es dir scheinbar keine probleme bereitet, einem elfjährigen derartige sprüche an den kopf zu werfen ?

      du hast nichts gelernt oder mal reflektiert oder ? nein, kann eigentlich nicht, sonst wäre dein eingangspost nicht so ausgefallen..
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