16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

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    • 16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

      Hallo!
      Kurze Schilderung meiner Situation:
      Meine 16jährige Tochter lebt bei ihrem Vater, geht in die 10.Klasse und will nach dem Schulabschluss nächstes Jahr zu mir ziehen (400 km entfernt).
      Wir sind geschieden, haben geteiltes Sorgerecht. Über den Aufenthalt der Tochter beim Vater bis zum Schulabschluss 2011 haben wir uns notariell geeinigt. Beide Eltern haben mittlerweile neue Ehepartner.

      Der Vater will meine Tochter, ohne sie vorher gefragt zu haben, mit auf eine Auslandsreise nehmen (hat die Reise bereits gebucht), die Tochter will jedoch lieber bei der im gleichen Haus lebenden Großmutter bleiben in der Zeit (Schulferien Weihnachten 2010). Eine Aufsicht ist also gewährleistet.

      Die Kommunikation mit mir hat mein Ex-Mann komplett eingestellt, Informationen kommen nur auf Nachfrage an mein Tochter, er selber verweigert gemeinsame Absprachen und beruft sich auf sein Sorgerecht.

      Mein Ex-Mann droht jetzt meiner Tochter damit, sie in der Zeit zu mir bringen zu wollen. Ich bin jedoch in der betreffenden Zeit anderweitig verreist. Sollte sich meine Tochter dem widersetzen, droht er damit, sie quasi aus dem Haus zu werfen und sie solle von da an bei mir leben. Das würde aber bedeuten, dass meine Tochter mitten im 10.Schuljahr die Schule (und das Bundesland) wechseln müsste - und alles nur, weil der Vater verärgert ist, dass seine 16jährige Tochter andere Vorstellungen von ihren Schulferien hat als er.

      Fragen:
      Welche Pflichten hat der Vater? Kann er seine Sorgepflicht entgegen der notariellen Vereinbarung willkürlich dadurch beenden, in dem er meine Tochter mit 2 Koffern bei mir absetzt? Kann er sein Kind aus nichtigen Gründen so einfach vor die Türe setzen?

      Oder kann der Vater meine Tochter einfach an einer anderen Schule in einem anderen Ort anmelden? (Der Wohnsitz seiner neuen Frau, 70 km entfernt)

      Welches Mitspracherecht habe ich als Mutter? Kann ich dem Vater untersagen, die Tochter gegen ihren Willen unter psychischem Druck ins Ausland bringen zu wollen? Wer hat überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

      Welchen Anspruch auf Informationen vom Vater habe ich, wenn er mich ohne vorherige Rücksprache mit der Entscheidung überrumpelt, die Tochter solle für 2 Wochen bei mir wohnen? Oder wenn ich in einem anderen Fall bei einem Anruf der Tochter erfahre, dass der Vater für 10 Tage verreist ist, ohne dass er mich darüber informiert hatte?

      Die wichtigste Frage aber:
      Welches Gewicht hat die Entscheidung der Tochter, ihre Schule in ihrem Wohnort wie besprochen abschliessen zu wollen? Kann sie mit ihren 16 Jahren bestimmen, bei wem sie lebt?

      Vielen Dank vorab für die Antworten!
      zenobias
    • RE: 16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

      Original von zenobias
      Der Vater will meine Tochter, ohne sie vorher gefragt zu haben, mit auf eine Auslandsreise nehmen (hat die Reise bereits gebucht), die Tochter will jedoch lieber bei der im gleichen Haus lebenden Großmutter bleiben in der Zeit (Schulferien Weihnachten 2010). Eine Aufsicht ist also gewährleistet.


      mit welcher Begründung möchte euer Töchterling das denn? Evtl. sturmfrei (in dem Alter nachvollziehbar) unter der "milderen" Aufsicht der Oma ?
      Was sagt Tochter dazu, warum sie auf eine Auslandsreise verzichten will ?

      Original von zenobiasDie Kommunikation mit mir hat mein Ex-Mann komplett eingestellt, Informationen kommen nur auf Nachfrage an mein Tochter, er selber verweigert gemeinsame Absprachen und beruft sich auf sein Sorgerecht.


      eure Tochter..
      nicht schön. vereinfacht die sache nicht, aber ist jetzt wohl ad hoc nicht zu ändern


      Mein Ex-Mann droht jetzt meiner Tochter damit, sie in der Zeit zu mir bringen zu wollen.


      immer noch: eure Tochter
      klingt erstmal, als fühltest eher du dich bedroht, als tochter ? oder wie sollte man(n) mit Mama "drohen" können ?

      [i]Ich bin jedoch in der betreffenden Zeit anderweitig verreist.


      womit der Verbleib der Tochter bei dir quasi deine Reisepläne torpedieren würde?

      [i]Sollte sich meine Tochter dem widersetzen, droht er damit, sie quasi aus dem Haus zu werfen und sie solle von da an bei mir leben..


      es bleibt auch hier eure Tochter..

      wieder die "Drohung" ? ;) drohen kann man jemandem ja nur mit etwas, was für den Betreffenden wirklich schaudrig ist. . . gehe mal nciht davon aus, dass du ein Drache bist ?

      [i] Das würde aber bedeuten, dass meine Tochter mitten im 10.Schuljahr die Schule (und das Bundesland) wechseln müsste


      das erste bisher stichhaltig erscheinende Argument soweit erstmal..
      Hier könntest du sicher (vernünftig und rational) dagegenhalten, dass es unmittelbar vor Abschluss nciht zuträglich ist, noch einen Wechsel vorzunehmen.

      Die Gründe weshalb dieser Wechsel dann im Raum stünde, stehen auf einem anderen und m.E. dünnen Blatt

      [i] und alles nur, weil der Vater verärgert ist, dass seine 16jährige Tochter andere Vorstellungen von ihren Schulferien hat als er...


      wieso ist es nun nur noch seine Tochter ?

      nun ja, noch wissen wir hier ja nicht, warum der Vater der Auffassung ist, dass Töchterling lieber auf der Reise dabei ist, als zu Hause unter Omis Fittichen? Auch das wäre wichtig zu wissen..


      [i]Welche Pflichten hat der Vater? Kann er seine Sorgepflicht entgegen der notariellen Vereinbarung willkürlich dadurch beenden, in dem er meine Tochter mit 2 Koffern bei mir absetzt?


      ihr habt geteiltes Sorgerecht

      womit du, faktisch, den gleichen Anteil an der Sorge"pflicht" wie der KV. zumindest dein Argument mit dem selbst verreist sein dürfte da keine Rolle spielen...


      [i]Kann er sein Kind aus nichtigen Gründen so einfach vor die Türe setzen?


      1. ist es euer Kind
      2. wir wissen nichts über die Gründe , könnten also nur mutmassen. siehe oben.. (warum will KV Tochter nicht bei Oma lassen)


      [i]Oder kann der Vater meine Tochter einfach an einer anderen Schule in einem anderen Ort anmelden? (Der Wohnsitz seiner neuen Frau, 70 km entfernt)


      in welchem Zusammenhang steht denn das nun mit deiner bisherigen Schilderung ? und warum wohnt Ehefrau des KV soweit vom KV weg ? ich erkenne mit diesem Gedanken keinen direkten Zusammenhang zu deiner Schilderung in Bezug auf die Ferien?


      [i]Welches Mitspracherecht habe ich als Mutter? Kann ich dem Vater untersagen, die Tochter gegen ihren Willen unter psychischem Druck ins Ausland bringen zu wollen?


      wie sieht dieser psychische Druck aus ? Die Zeit bei der Mutter zu verbringen? also, wenn du das als psychischen Druck wertest, würde ich mir Gedanken über den künftigen Aufenthalt der Tochter bei dir machen.. ;)

      [i]Wer hat überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


      ähm.. wenn du das nicht weisst, woher sollen es die Teilnehmer hier wissen?

      [i]Welchen Anspruch auf Informationen vom Vater habe ich, wenn er mich ohne vorherige Rücksprache mit der Entscheidung überrumpelt, die Tochter solle für 2 Wochen bei mir wohnen?


      ihr habt vor allem eines: ein Kommunikationsproblem !
      Wie ist denn euer Umgang geregelt ? Wann ist Tochter denn i.d.R bei Dir ?

      Den ganzen Quark habt eigentlich ihr als Eltern untereinander erstmal zu besprechen und nicht halbgare Aussagen über Teenie-Tochter gegenseitig "zukommen zu lassen"

      [i]Oder wenn ich in einem anderen Fall bei einem Anruf der Tochter erfahre, dass der Vater für 10 Tage verreist ist, ohne dass er mich darüber informiert hatte?


      hört sich nach "in der Vergangenheit passiert" an und hat mit der akuten Fragestellung erstmal nix zu tun ?

      [i]Die wichtigste Frage aber:
      Welches Gewicht hat die Entscheidung der Tochter, ihre Schule in ihrem Wohnort wie besprochen abschliessen zu wollen?


      sie hat ein berechtigtes Interesse, nicht im letzten Schulhalbjahr vor dem Abschluss noch die Schule zu wechseln und mit Sicherheit wird ihr Wille in Bezug des dauernden Aufenthalts nicht unberücksichtigt bleiben !

      in dem Zusammenhang, da der Abschluss ja nicht mehr sooo weit entfernt ist: wie soll es nach der Schule (notariell festgelegt dann bei dir am Wohnort) weitergehen? Ausbildung etc? Da müssten ja dann schon Bewerbungen laufen etc ?
    • RE: 16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

      Hallo Du,

      ich möchte mich meinem Vorredner anschließen und finde auch, dass Ihr beide das als Eltern regeln solltet und nicht über Eure Tochter als Nachrichtenübermittler. Abgesehen davon, dass sie Euch dabei durch "leichte Variation" der Mitteilungen ganz schon manipulieren könnte, ist es für sie auch eine sehr unglückliche Situation.

      Außerdem würde ich in Betracht ziehen, dass auch die Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Tochter einfach ihre Macht ausprobieren will und der Vater diesmal um sich durchzusetzen nicht nachgeben will. Scheidungskinder sind bei solchen Konflikten oft in einer Position die nicht gut ist. Bei der Tochter meines Mannes kommt auch schon mal der Spruch "wenn du mir das nicht kaufst frage ich eben Mama..." Gar nicht schön sowas...

      Grüße
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: 16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

      Hallo zenobias, ich sehe da keine große Unterschiede zwischen Euch Eltern.

      Ich nehme mal an dass Du "gemeinsame elterliche Sorge/Verantwortung" meinst, oder habt Ihr in dem Notarvertrag die Rechte irgendwie aufgeteilt ?

      Jedenfalls stellt sich mir die Sache so dar: jeder ET hat Urlaub in den Weihnachtsferien eingeplant.
      Wer von Euch Beiden hat das vorher mit Eurer Tochter besprochen ?
      Wer von Euch Beiden hat Tochter gefragt wie sie sich die Feriengestaltung vorstellt ? Immerhin isse 16 !

      ... entgegen der notariellen Vereinbarung ...
      so eine Vereinbarung kann nie 100%ig unveränderbar sein. Es geht hierbei um ein Kind, ein menschliches Wesen. Nicht um einen Gegenstand. Da ergeben sich naturgemäß Veränderungen im Laufe der Zeit. Denen müssen sich Eltern immer anpassen, auch zusammenlebende.
      Das ist dann nicht "willkürlich" !
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • RE: 16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

      Hallo zenobias,

      ich finde schon, dass eine 16-jährige das Recht hat, bei der Feriengestaltung ein Wörtchen mitzureden bzw. auch mal zu sagen, dass sie nicht mitfahren will.

      Als meine Tochter 16 wurde, hat sie auch gesagt, dass sie nicht mehr mit uns in Urlaub will, also hat sie diese 14 Tage halt bei den Großeltern verbracht. In meinen Augen kein Beinbruch, schließlich werden die Kinder selbständig.

      Im letzten Sommer, mit 17, ist sie dann in den Ferien mit Freunden 1 Woche am Gardasee gewesen.

      Ich glaube, hier sollte mal ein Gespräch her zwischen Eltern und Kind.


      Gruß

      Clemi
    • RE: 16jährige - Rechte und Pflichten / Sorgerecht

      Hallo zenobias!

      habe meinen 17jährigen bei mir leben, nachdem er bei Muttern rausgeflogen ist und dazu die 16jährige meiner Lebensgefährtin im Haushalt. Da kann ich nur sagen: Gut das wir zu zweit sind und uns gemeinschaftlich "wehren" können! :)
      Okay versuche es noch mal erwachsen: Gut das wir uns gegenseitig kontrollieren, wenn wir in Rage geraten oder die Streitgespräche gegenseitig schwächen können oder anschließend gemeinsam reflektieren können etc.pp.. Die Schätzchen sind nämlich schon fast erwachsen und nur noch mit richtigen Argumenten oder plattem elterlichem Druck zu überzeugen. Sind nicht immer schön die Gespräche...

      Doch zu deiner Schilderung und den Fragen:

      ohne sie vorher gefragt zu haben
      Woher weißt du das? Da du mit deinem Ex nicht redest, doch von ihr! Manipulation ich hör dir trappsen! Und du bist angesprungen...

      Mein Ex-Mann droht jetzt meiner Tochter damit, sie in der Zeit zu mir bringen zu wollen. ...
      sie quasi aus dem Haus zu werfen und sie solle von da an bei mir leben
      ...- und alles nur, weil der Vater verärgert ist, dass seine 16jährige Tochter andere Vorstellungen von ihren Schulferien hat als er.

      Klingt alles verdammt nach purer Hilflosigkeit deines Ex! Typisches Ende eines fruchtlosen Streitgesprächs: Leere Drohungen, elterlicherseits. Die Hauptfrage ist: Kommt er da wieder raus, ohne sein Gesicht (den notariellen Vertrag, ein Flugticket, seine Tochter und ???) zu verlieren? Ich fürchte er braucht dich dazu. Da ihr nicht redet, bestimmt nicht seine erste Wahl. Aber deine Position ist viel besser als du denkst, da bin ich mir sicher. Aber bitte direkte Verhandlungen mit dem Feind, deine Postbotin ist nicht koscher, da bin ich auch sicher.

      Kann er ... notariellen Vereinbarung willkürlich ... beenden
      Natürlich nicht! Juristisch betrachtet. Aber was hat eure Tochter davon, dass es juristisch nicht einfach wird? Was ist sachlich vernünftig und wirtschaftlich sinnvoll?

      Oder kann der Vater meine Tochter einfach an einer anderen Schule in einem anderen Ort anmelden? (Der Wohnsitz seiner neuen Frau, 70 km entfernt)
      Welches Mitspracherecht habe ich als Mutter?

      An dieser Stelle kann ich dich beruhigen: Dein Mitspracherecht ist -juristisch- groß. Der Wohnort ist eine der sogenannten "großen" Entscheidungen des Sorgerechts, die der Vater nicht aus dem Alltagsrecht ableiten kann. Das heißt zwar irgendwie anders alls "Alltagsrecht" meint aber alle seine alltäglichen organisatorischen Entscheidungen, über die er dich auch nicht informieren muss (z.B. 10 Tage weg und so. Finde hier interessant, dass deine Tochter dich hierüber auch nicht im Vorfeld informiert hatte. Scheint ihr nicht so "wichtig" gewesen zu sein oder sprich: die Mama wurde nicht als Unterstützung oder Argument gebraucht und brauchte deshalb auch keine vorab-Information von ihr. Ganz anders als Weihnachten, oder?).

      Kann ich dem Vater untersagen, die Tochter gegen ihren Willen unter psychischem Druck ins Ausland bringen zu wollen?
      Ja aber dann bist du auch für die Alternative verantwortlich und kannst sie nicht allein von ihm verlangen! Aber du wolltest auch weg oder? Und zwar ohne deine Tochter?

      Wer hat überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
      Der Vater, da eure Tochter dort lebt! Du gehörst aber nicht zu den "Orten" die er für eure Tochter ohne Absprache bestimmen darf, der Urlaubsort aber wohl. Außerdem muss er sie altersgemäß an den Entscheidungen beteiligen, hat aber im Zweifel das letzte Wort. Er kann sie vermutlich auch in der neuen Schule anmelden, wenn er seinen Wohnsitz dort hinlegt (was ja nicht so klingt). Bei kleineren Kindern muss er dich aber an diesem Wechsel rechtzeitig beteiligen und du kannts es verhindern, wenn du nachweist, dass das Kindswohl dadurch gefährdet wird. Als meine Ex nach 3 Wochen mit den Kindern zu ihrem neuen Partner ziehen wollte, hatte ich das Recht dies (im Namen der Kinder) zu verhindern. Wie das hier ist musst du einen Anwalt oder das JA fragen, wenn du es juristisch einwandfrei haben willst. Aber auch wieder eine Stelle wo du gut aufpassen musst, dass du nicht für unfaire Argumente benutzt wirst. Und zwar von keiner Seite, auch nicht deiner Tochter. Wenn er oder sie täglich 70 km zurücklegen müssen ,ist das ein starkes wirtschaftliches Argument. Der vermtulich schlechtere Abschluß druch die Belastungen eines Schulwechsels aber auch. So lange ihr euch als Eltern darüber einig seid, was hier mehr zählt....


      Kann sie mit ihren 16 Jahren bestimmen, bei wem sie lebt?
      Wenn ihr sie lasst, ja!
      Wenn ihr euch einig seid, nein!
      Mit 16 wird da juristisch nichts mehr ohne ihr Votum gehen aber entscheiden tut ihr als Eltern gemeinsam oder der/die Richter für das Wohl des Kindes. Und was ist das in dieser Frage?

      Was Weihnachten angeht: Wie gut ist die Oma zur Aufsicht in der Lage? Reicht bei deiner Tochter eine Aufsicht oder müsste die Oma euer Schätzchen mehr unter Kontrolle halten? Frag mal den Vater nach seiner Meinung danach! Und glaube seinen Erfahrungen mehr als den Eindrücken vom letzten Besuch deiner Tochter, denn das ändert sich bei denen schon mal von einer auf die andere Woche! (Ich sach nur: Neue Erfahrungen und Herausforderungen und Freunde in diesem Altern ständig gesucht....)

      Ich finde übrings, dass du es ganz einfach haben könntest, wenn du deinem Ex schriftlich erklärst, dass du Weihnachten nicht da bist - also als Strafquartier ausfällst und er also sein Sorgerecht verletzt, wenn er sie losschickt - aber was sagst du deinem Töchterchen dazu? Du könntest die beiden damit ganz ihrem Streit überlassen - theoretisch jedenfalls - bis du ssspätestens in einem Jahr selber verantwortlich wirst und solche Dinge mit deiner Tochter klären musst. Dann brauchst du allerdings nicht mehr auf den Vater zählen, soviel ist gewiss.... Erkundige dich doch mal vorsichtig, wo der Vater dich in dieser Situation als Mutter brauchen könnte. Ich glaub er ist momentan redebereiter als er bisher war. Oder ich täusche mich eben sehr. Man guckt hier ja nur auf Texte.
      Grüazi, Stefan