Hallo!
Kurze Schilderung meiner Situation:
Meine 16jährige Tochter lebt bei ihrem Vater, geht in die 10.Klasse und will nach dem Schulabschluss nächstes Jahr zu mir ziehen (400 km entfernt).
Wir sind geschieden, haben geteiltes Sorgerecht. Über den Aufenthalt der Tochter beim Vater bis zum Schulabschluss 2011 haben wir uns notariell geeinigt. Beide Eltern haben mittlerweile neue Ehepartner.
Der Vater will meine Tochter, ohne sie vorher gefragt zu haben, mit auf eine Auslandsreise nehmen (hat die Reise bereits gebucht), die Tochter will jedoch lieber bei der im gleichen Haus lebenden Großmutter bleiben in der Zeit (Schulferien Weihnachten 2010). Eine Aufsicht ist also gewährleistet.
Die Kommunikation mit mir hat mein Ex-Mann komplett eingestellt, Informationen kommen nur auf Nachfrage an mein Tochter, er selber verweigert gemeinsame Absprachen und beruft sich auf sein Sorgerecht.
Mein Ex-Mann droht jetzt meiner Tochter damit, sie in der Zeit zu mir bringen zu wollen. Ich bin jedoch in der betreffenden Zeit anderweitig verreist. Sollte sich meine Tochter dem widersetzen, droht er damit, sie quasi aus dem Haus zu werfen und sie solle von da an bei mir leben. Das würde aber bedeuten, dass meine Tochter mitten im 10.Schuljahr die Schule (und das Bundesland) wechseln müsste - und alles nur, weil der Vater verärgert ist, dass seine 16jährige Tochter andere Vorstellungen von ihren Schulferien hat als er.
Fragen:
Welche Pflichten hat der Vater? Kann er seine Sorgepflicht entgegen der notariellen Vereinbarung willkürlich dadurch beenden, in dem er meine Tochter mit 2 Koffern bei mir absetzt? Kann er sein Kind aus nichtigen Gründen so einfach vor die Türe setzen?
Oder kann der Vater meine Tochter einfach an einer anderen Schule in einem anderen Ort anmelden? (Der Wohnsitz seiner neuen Frau, 70 km entfernt)
Welches Mitspracherecht habe ich als Mutter? Kann ich dem Vater untersagen, die Tochter gegen ihren Willen unter psychischem Druck ins Ausland bringen zu wollen? Wer hat überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Welchen Anspruch auf Informationen vom Vater habe ich, wenn er mich ohne vorherige Rücksprache mit der Entscheidung überrumpelt, die Tochter solle für 2 Wochen bei mir wohnen? Oder wenn ich in einem anderen Fall bei einem Anruf der Tochter erfahre, dass der Vater für 10 Tage verreist ist, ohne dass er mich darüber informiert hatte?
Die wichtigste Frage aber:
Welches Gewicht hat die Entscheidung der Tochter, ihre Schule in ihrem Wohnort wie besprochen abschliessen zu wollen? Kann sie mit ihren 16 Jahren bestimmen, bei wem sie lebt?
Vielen Dank vorab für die Antworten!
zenobias
Kurze Schilderung meiner Situation:
Meine 16jährige Tochter lebt bei ihrem Vater, geht in die 10.Klasse und will nach dem Schulabschluss nächstes Jahr zu mir ziehen (400 km entfernt).
Wir sind geschieden, haben geteiltes Sorgerecht. Über den Aufenthalt der Tochter beim Vater bis zum Schulabschluss 2011 haben wir uns notariell geeinigt. Beide Eltern haben mittlerweile neue Ehepartner.
Der Vater will meine Tochter, ohne sie vorher gefragt zu haben, mit auf eine Auslandsreise nehmen (hat die Reise bereits gebucht), die Tochter will jedoch lieber bei der im gleichen Haus lebenden Großmutter bleiben in der Zeit (Schulferien Weihnachten 2010). Eine Aufsicht ist also gewährleistet.
Die Kommunikation mit mir hat mein Ex-Mann komplett eingestellt, Informationen kommen nur auf Nachfrage an mein Tochter, er selber verweigert gemeinsame Absprachen und beruft sich auf sein Sorgerecht.
Mein Ex-Mann droht jetzt meiner Tochter damit, sie in der Zeit zu mir bringen zu wollen. Ich bin jedoch in der betreffenden Zeit anderweitig verreist. Sollte sich meine Tochter dem widersetzen, droht er damit, sie quasi aus dem Haus zu werfen und sie solle von da an bei mir leben. Das würde aber bedeuten, dass meine Tochter mitten im 10.Schuljahr die Schule (und das Bundesland) wechseln müsste - und alles nur, weil der Vater verärgert ist, dass seine 16jährige Tochter andere Vorstellungen von ihren Schulferien hat als er.
Fragen:
Welche Pflichten hat der Vater? Kann er seine Sorgepflicht entgegen der notariellen Vereinbarung willkürlich dadurch beenden, in dem er meine Tochter mit 2 Koffern bei mir absetzt? Kann er sein Kind aus nichtigen Gründen so einfach vor die Türe setzen?
Oder kann der Vater meine Tochter einfach an einer anderen Schule in einem anderen Ort anmelden? (Der Wohnsitz seiner neuen Frau, 70 km entfernt)
Welches Mitspracherecht habe ich als Mutter? Kann ich dem Vater untersagen, die Tochter gegen ihren Willen unter psychischem Druck ins Ausland bringen zu wollen? Wer hat überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Welchen Anspruch auf Informationen vom Vater habe ich, wenn er mich ohne vorherige Rücksprache mit der Entscheidung überrumpelt, die Tochter solle für 2 Wochen bei mir wohnen? Oder wenn ich in einem anderen Fall bei einem Anruf der Tochter erfahre, dass der Vater für 10 Tage verreist ist, ohne dass er mich darüber informiert hatte?
Die wichtigste Frage aber:
Welches Gewicht hat die Entscheidung der Tochter, ihre Schule in ihrem Wohnort wie besprochen abschliessen zu wollen? Kann sie mit ihren 16 Jahren bestimmen, bei wem sie lebt?
Vielen Dank vorab für die Antworten!
zenobias