Erwerbstätigenbonus

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    • Erwerbstätigenbonus

      Ich habe eine Frage zum Erwerbstätigenbonus:

      * Ich bin dauernd getrennt lebend und voll berufstätig. Meine Frau ist teilzeitbeschäftigt.
      * Ich zahle Kindes- und Ehegattenunterhalt.

      Ich will nun überprüfen, ob der Ehegattenunterhalt anzupassen ist. Hierzu habe ich mir Modellrechnungen anstellen lassen, hier im geschützten Mitgliederbereich.

      * Nach nochmaliger Durchsicht fiel mir auf, daß der Anwalt in seiner Modellrechnung bei mir den Erwerbstätigenbonus beim Nettoeinkommen vor Berechnung des Ehegattenunterhalts abgezogen hat, beim Nettoeinkommen meiner Frau jedoch nicht.

      Frage:

      Ist das ein Versehen, oder so entsprechend der Rechtspraxis? Müßte ihr Erwerbseinkommen nicht auch gemindert um den für sie entsprechenden Erwerbstätigenbonus in die Berechnung einfliessen? Oder kann es sein, daß der Erwerbstätigenbonus nur beim Unterhaltsschuldner berücksichtigt wird.

      Gruß

      Andreas