Versicherungsschutz im Trennungsjahr

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    • Versicherungsschutz im Trennungsjahr

      Guten Abend,

      müssen gemeinsame Versicherungen (Familientarife) wie z. B. die
      - Privat-Haftpflichtversicherung
      - Rechtsschutz-Versicherung
      sofort geändert werden oder bleibt der Versicherungsschutz im Trennungsjahr unverändert bestehen?

      Ist der Versicherungsschutz auch in dem Fall gewährleistet, wenn getrennte Wohnungen vorhanden sind?

      Ist die Wohnsitzänderung (1. / 2. Wohnsitz bzw. Abmeldung von der gemeinsamen Wohnung) hierbei relevant?


      Im Voraus schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

      Grüße
      Berlin
    • RE: Versicherungsschutz im Trennungsjahr

      Hallo, ist so allgemein schwer zu beantworten.

      Familiengebunde (Teile) Versicherungen bleiben für Ehepartner bis Scheidung erhalten. Für Kinder sowieso.

      Ortsgebundene müssten dann für die "2. Wohnung" zusätzlich abgeschlossen werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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