Guten Abend,
müssen gemeinsame Versicherungen (Familientarife) wie z. B. die
- Privat-Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutz-Versicherung
sofort geändert werden oder bleibt der Versicherungsschutz im Trennungsjahr unverändert bestehen?
Ist der Versicherungsschutz auch in dem Fall gewährleistet, wenn getrennte Wohnungen vorhanden sind?
Ist die Wohnsitzänderung (1. / 2. Wohnsitz bzw. Abmeldung von der gemeinsamen Wohnung) hierbei relevant?
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Grüße
Berlin
müssen gemeinsame Versicherungen (Familientarife) wie z. B. die
- Privat-Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutz-Versicherung
sofort geändert werden oder bleibt der Versicherungsschutz im Trennungsjahr unverändert bestehen?
Ist der Versicherungsschutz auch in dem Fall gewährleistet, wenn getrennte Wohnungen vorhanden sind?
Ist die Wohnsitzänderung (1. / 2. Wohnsitz bzw. Abmeldung von der gemeinsamen Wohnung) hierbei relevant?
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Grüße
Berlin