Guten Tag,
es geht um folgende Situation:
Der Ehemann hat sich kürzlich von seiner Frau getrennt.
Er hat auch bereits eine neue Wohnung gefunden.
Die beiden sind sich aber noch nicht 100 %ig sicher, ob die Trennung endgültig sein wird.
Es besteht immer noch die Chance, dass sich die beiden wieder versöhnen und einen Neuanfang beginnen.
Fragen:
1.
Sollte die gemeinsame Ehewohnung als 1. Wohnsitz abgemeldet und statt dessen die neue Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet werden?
oder
sollte die gemeinsame Ehewohnung als 1. Wohnsitz beibehalten und die neue Wohnung als 2. Wohnsitz angemeldet werden?
2.
Falls die Ummeldung bereits erfolgte und die gemeinsame Ehewohnung als 1. Wohnsitz abgemeldet und die neue Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet wurde, kann dies nachträglich noch problemlos korrigiert werden?
3.
Welcher Familienstatus muss auf dem Wohnungs-Ummeldeformular stehen, wenn
a)
Ehewohnung = 1. Wohnsitz
neue Wohnung = 2. Wohnsitz
Familienstatus = verheiratet (?)
b)
Ehewohnung = abgemeldet
neue Wohnung = 1. Wohnsitz
Familienstatus = getrennt lebend (?)
Falls hier "verheiratet" steht, muss dies in "getrennt lebend" geändert werden?
4.
Muss der Familienstatus auch von der Ehefrau beim Einwohnermeldeamt geändert werden oder genügt die Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinen Fragen behilflich sein könnte.
Vielen Dank und Grüße
Berlin
es geht um folgende Situation:
Der Ehemann hat sich kürzlich von seiner Frau getrennt.
Er hat auch bereits eine neue Wohnung gefunden.
Die beiden sind sich aber noch nicht 100 %ig sicher, ob die Trennung endgültig sein wird.
Es besteht immer noch die Chance, dass sich die beiden wieder versöhnen und einen Neuanfang beginnen.
Fragen:
1.
Sollte die gemeinsame Ehewohnung als 1. Wohnsitz abgemeldet und statt dessen die neue Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet werden?
oder
sollte die gemeinsame Ehewohnung als 1. Wohnsitz beibehalten und die neue Wohnung als 2. Wohnsitz angemeldet werden?
2.
Falls die Ummeldung bereits erfolgte und die gemeinsame Ehewohnung als 1. Wohnsitz abgemeldet und die neue Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet wurde, kann dies nachträglich noch problemlos korrigiert werden?
3.
Welcher Familienstatus muss auf dem Wohnungs-Ummeldeformular stehen, wenn
a)
Ehewohnung = 1. Wohnsitz
neue Wohnung = 2. Wohnsitz
Familienstatus = verheiratet (?)
b)
Ehewohnung = abgemeldet
neue Wohnung = 1. Wohnsitz
Familienstatus = getrennt lebend (?)
Falls hier "verheiratet" steht, muss dies in "getrennt lebend" geändert werden?
4.
Muss der Familienstatus auch von der Ehefrau beim Einwohnermeldeamt geändert werden oder genügt die Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinen Fragen behilflich sein könnte.
Vielen Dank und Grüße
Berlin