Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

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    • Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

      Hallo liebe Experten vom Forum!
      Habe gerade vom Amtsgericht einen Beschluß mit negativem Ergebnis für mich bekommen. Schluchz. Will unbedingt in die Revision. Aber macht es Sinn? Würde mich sehr freuen, wenn es einem der Experten hier gelingen könnte, mir wieder ein Lichtlein der Hoffnung zu entzünden.
      Ich fechte als möglicher unehelicher Vater die Vaterschaft eines Kindes an, die Eheleute, aus deren Ehe der das Kind hervorging, leben seit 7 Jahren getrennt und seit 5 Jahren geschieden..


      Worum gehts?
      War vor ca. 10 Jahren außerehelicher Tröster bei verheirateter Frau. Sporadische sexuelle Beziehung von mir zu ihr 2 jahre vor bis 2 jahre nach der Geburt eines Kindes. In der gesetzl. Empfängniszeit hatte ich nur einen sexuellen Kontakt mit ihr.
      Die gesetzliche Emfängniszeit beträgt 119 Tage. Die Wahrscheinlichkeit für mich Vater zu sein war also theoretisch 1:119.
      Im kürzlichen Hauptermin hat der gesetzliche Kindsvater erklärt, ein "normales Sexleben mit der Kindsmutter geführt zu haben.

      Wenn mein einziger, datumsmäßig feststehender sexueller Kontakt mit der Kindsmutter das Kind zur Folge gehabt hätte, so hätte es eine gut siebenmontige Frühgeburt sein müssen, das war es aber nicht.

      Wahrscheinlichkeit 1:119 und Nicht-Frühgeburt waren damals der Ausgangspunkt meiner Überzeugung, nicht der Vater sein zu können.

      Im Alter des Kindes von 3 Jahren trennen sich die Eheleute, später Scheidung. Selbst der Richter äußert Zweifel an einer bestehenden sozio-familiären Beziehung gesetzlicher Vater - Kind. Das ist also nicht der Punkt. Zudem habe ich mich, da ich sonst keine eigenen Kinder habe, die ganze Zeit über um das Kind gekümmert.

      Erst in diesem Jahr habe ich glaubhaft und beweisbar erfahren, daß ich wohl der Vater des Kindes bin. Das hat der Richter in seinem Beschluß so hingenommen, das ist auch nicht das Problem.

      Vor kurzem war der Haupttermin
      Die Kindsmutter gab zu, mindestens einmal in der gesetzl.Empfängniszeit mir beigewohnt zu haben. Sie behauptet, sie habe mir damals mitgeteilt, ich sei der Vater. Das stimmt natürlich nicht. Ein solches Wissen konnte sie damals gar nicht gehabt haben. Das sagt sie natürlich nur um mir die Frist zu zerstören.

      Und jetzt kam der richterliche Beschluß. Anfangs war ich sehr skeptisch weil mir alle sagten, ich hätte kaum eine Chance. Nach dem Haupttermin dachte ich, meine Vaterschaftsanfechtung ginge mit 60 : 40 durch. Jetzt die Enttäuschung.

      Begründung des Richters: Ich habe nicht die Anfechtungsfrist gewahrt gemäß § 1600b Abs. 1 BGB. Es sei eine Ausschlußfrist. Sie begänne für einen Anfechtungsberechtigten regelmäßig mit der Kenntnis von der Geburt des Kindes (vgl BGH FamRZ2008 Seite 1921/1922).

      In allen zutreffenden Gesetzestexten heißt aber sinngemäß: ... Die Frist beginne, wenn der Antragssteller Kenntnis erlangt von den Umständen, die zu der Vaterschaftsvermutung führen ....

      Daß die Frist für mich als Vaterschaftsanfechter mit der Geburt des Kindes beginnt, kann wohl nicht ernst gemeint sein, oder? Ich kann doch nicht in eine "intakte" Ehe einbrechen, wenn ich praktisch überhaupt nicht der Vater sein kann und theoretisch höchstens 1:1.000.000?

      Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung sagt, ich könne eine Beschwerde einlegen? Was ist das denn? Muß ich nicht gleich ans OLG? Oder kann ich noch mal mit dem Amtsrichter "verhandeln", weil mir das Urteil nicht gefällt?

      Oder gleich Sprungrechstbeschwerde? Das verspricht richtig kostenspielig zu werden.
      Bin für für jede Art von Hilfestellung sehr dankbar. Ich möchte mein Kind so gerne wiedersehen und die Mutter läßt keine Kontakte zu.
    • RE: Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

      Hallo , erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Ich kann Dir hier wenig Hoffnungen machen. Dazu sind auch viel zu viele Ungereimtheiten in Deiner Schilderung.

      Welcher Mann bei wechselnden Sexualpartnern in der Empfängniszeit der KV ist richtet sich m.W. nicht nach statistischen Gegebenheiten. Sondern nach dem "richtigen Zeitpunkt zur Befruchtung". Und aus dem rel. langen Zeitraum sowie den vielen "ungeplanten Kindern" sieht man ja wie schwierig der vorherzusagen ist.
      Ich denke, wer in diesem Zeitraum sexuellen Kontakt zur KM hatte muss damit rechnen der KV "sein zu können". Das dürfte auch 1 Hintergrund für die von Dir angezweifelte Regelung sein.

      Erst in diesem Jahr habe ich glaubhaft und beweisbar erfahren, daß ich wohl der Vater des Kindes bin.
      was hat Dich denn dazu gebracht an eine "7-Monats-Frühgeburt" zu glauben ?
      Und wieso ist der "gesetzliche KV" so erpicht darauf weiterhin Vater zu sein ? Denn i.d.R. ist es doch nach einer Scheidung der Ex-Ehemann der bei Zweifel am meisten an einer Klärung interessiert ist.

      Sie behauptet, sie habe mir damals mitgeteilt, ich sei der Vater.
      das wird kaum zu widerlegen sein.

      Kind so gerne wiedersehen und die Mutter läßt keine Kontakte zu.
      was hat KM dazu bewegt den Kontakt zu unterbinden ? Denn Du hattest Dich ja nach dieser Schilderung Dich viel ums Kind gekümmert.
      Evtl. kann das ein Grund sein dass Du als "wichtige soziale Bezugsperson für das Kind" ein, dann allerdings viel geringeres, Umgangsrecht hast.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

      Vielen Dank für Deine Antwort, ja es wird schon ein harter Gang werden, aber Du verstehst vielleicht auch daß man in solchen Fällen als ev. biologischer KV einfach nicht aufgibt, egal wie klein die Chance ist.


      Zitat:
      Erst in diesem Jahr habe ich glaubhaft und beweisbar erfahren, daß ich wohl der Vater des Kindes bin.
      was hat Dich denn dazu gebracht an eine "7-Monats-Frühgeburt" zu glauben ?
      Und wieso ist der "gesetzliche KV" so erpicht darauf weiterhin Vater zu sein ? Denn i.d.R. ist es doch nach einer Scheidung der Ex-Ehemann der bei Zweifel am meisten an einer Klärung interessiert ist.

      1. Ich habe schriftliche Aufzeichnungen aus jener Zeit, in denen alle meine Begnungen mit der Mutter des Kindes festgefalten wurden. Aufzeichnungen mit Datum und Einzelheiten, an die sich heute niemand mehr erinnern könnte. Das einzige Treffen, daß innerhalb des Empfängniszeitraumes stattfand, war ca. 7 Monate vor der Geburt.
      Bei diesem Treffen waren auch noch 3 andere Personen zugegen. Ich habe diesem Umstand als Beweis angeboten.

      2. Der gesetzliche KV ist arbeitsloser Maurer mit Alkoholproblemen, das Kind ist sein "einziger Halt" den er auf keinen Fall verlieren möchte, die KM nebelt ihn ein, selbst im Gerichtssaal machte die Untreue seiner Ex-gattin keinen Eindruck auf ihn. Ich selber was fast verstört, als ich ihn vor 2 Monaten auf die Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft hinwies und er jeden Zweifel daran abschnetterte. Ich dachte, meine Erwähnung alleine würde ihn so reagieren lassen wie man es erwartet in so einem Fall. Auch im Gerichtssaal sagte er auf meine Frage, daß er sie 100 % für seine Tochter halte.


      Zitat:
      Sie behauptet, sie habe mir damals mitgeteilt, ich sei der Vater.
      das wird kaum zu widerlegen sein.

      Man könnte es widerlegen dadurch, daß die Wahrscheinlichkeit (1 : 119 und keine Frühgeburt) sie überhaupt nicht zu diesem Wissen konnte konnte. Es ist auch nur eine Behauptung, ich kann beweisen bzw. mit größerer Wahrscheinlichkeit glaubhaft machen.
      In ihrer Entgegnung schwindelt sie ohnehin unentwegt, sie wußte wohl nicht, daß ich über jede Menge Aufzeichnungen und Beweise (z. B. Fotos, Videos) verfüge, die zusammen mit Zeugen die KM dieser fortgesetzten Lügen überführen. Man könnte sagen, wer ständig unter eidesstattlicher Versicherung lügt, kann auch in dem Fall lügen, wo sie behauptet mir mitgeteilt zu haben, ich wäre der Vater.


      Zitat:
      Kind so gerne wiedersehen und die Mutter läßt keine Kontakte zu.
      was hat KM dazu bewegt den Kontakt zu unterbinden ? Denn Du hattest Dich ja nach dieser Schilderung Dich viel ums Kind gekümmert.
      Evtl. kann das ein Grund sein dass Du als "wichtige soziale Bezugsperson für das Kind" ein, dann allerdings viel geringeres, Umgangsrecht hast.

      Da habe ich Vermutungen, das würde hier aber vielleicht zu weit führen.



      Möchte dazu Folgendes sagen:

      1. Die Mutter kann aufgrund der Umstände zu mir gar nicht gesagt haben, ich sei der Vater wenn alles dagegen spricht. (Der gesetzliche KV hat ja auch im Haupttermin ausgesagt, er habe ein normales Sexleben mit der KM geführt). Sie schwindelt natürlich um mir die Frist "kaputt" zu machen.

      2. Ein Gesetz kann niemals verlangen, daß ich 15 m hoch springen muß. Ein Gesetz kann niemals verlangen von einer Person in meiner Situation, daß wenn diese Person mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Zeit der Geburt des Kindes davon ausgehen konnte, nicht der Vater zu sein, eine zumindest nach außen hin intakte Familie einzubrechen, um eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 1: 1.000.000 zu klären.

      3. Weil diese Frist eine Ausschlußfrist ist und sehr folgenschwer ist für mich (ich habe als ev. biologischer Vater ja auch Rechte), müßte meine Argumentation sehr sorgfältig untersucht werden.

      4. Wenn das Gesetz aber verlangt, ich muß einfach 15 m hoch springen, denn Gesetz sei Gesetz, dann gehe ich eben notfalls bis Karlsruhe.


      Übrigens vielen Dank für den Hinweis mit dem begrenzten Umgangsrecht, ist zumindest ein Hoffnungsschimmer. 6 x mal im Jahr wäre schon sehr, sehr gut unter diesen Umständen.
    • RE: Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

      Wenn mein einziger, datumsmäßig feststehender sexueller Kontakt mit der Kindsmutter das Kind zur Folge gehabt hätte, so hätte es eine gut siebenmontige Frühgeburt sein müssen, das war es aber nicht.

      fest stand also damals: frühgeburt, ist nicht.

      Wahrscheinlichkeit 1:119 und Nicht-Frühgeburt waren damals der Ausgangspunkt meiner Überzeugung, nicht der Vater sein zu können.

      d.h., du hast also damals, sicher nicht ganz unfroh, das so hingenommen..

      Erst in diesem Jahr habe ich glaubhaft und beweisbar erfahren, daß ich wohl der Vater des Kindes bin.

      also nun doch den 1 treffer im verhältnis zu 119 getroffen und doch keine geburt vor der zeit ?

      Die Kindsmutter gab zu, mindestens einmal in der gesetzl.Empfängniszeit mir beigewohnt zu haben

      jetzt also MINDESTENS einmal kontakt. mindestens impliziert „eher noch öfter“.
      ganz oben sprichst du von einem einzigen, feststehenden kontakt…

      im deiner antwort an wb schreibst du dann:
      Ich habe schriftliche Aufzeichnungen aus jener Zeit, in denen alle meine Begnungen mit der Mutter des Kindes festgefalten wurden. Aufzeichnungen mit Datum und Einzelheiten, an die sich heute niemand mehr erinnern könnte. Das einzige Treffen, daß innerhalb des Empfängniszeitraumes stattfand, war ca. 7 Monate vor der Geburt.

      also nun doch wieder nur einmal.. womit wir wieder bei der geburt vor der zeit sind..
      deine stete betonung dieser umstände wirft die frage auf, wenn es doch nur ein treffen gab, sämtliche wahrscheinlichkeiten dagegen sprechen, weshalb du nun aus dem konstrukt, aus dem lt. deinem ersten post unmöglich sein kann, dass du der kv bist, nun genau das gegenteil erreichen möchtest ?

      ich gestehe, ich blicke hier nicht wirklich durch..

      weiterhin frage ich mich, wie dein „die ganze zeit um das kind gekümmert“ ausgesehen hat, da ja die eheleute zumindest die ersten drei lebensjahre des kindes noch zusammen waren ?

      wie sah das aus ?
      und wann kam es zum abbruch durch die KM ? und warum ? ob weit führen oder nicht, mit halbgaren infos wird niemand was anfangen können.

      für mich sind da immer noch viele widersprüche und ungereimtheiten drin ?
    • RE: Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

      Hallo Citronella, die Ungereimtheiten mögen auch dadurch entstehen, daß ich verkürzen muß und keine Romane erzählen will.
      Aber ich sehe es positiv-konstruktiv, daß Du da hartnäckig bist.
      Ich zitierte, was der Richter die KM beim Haupttermin fragte, nämlich: "Haben Sie mindestens einmal ungeschützten GV in der gesetzlichen Empfängniszeit gehabt." Die KM antwortete mit "Ja".

      In Ihrer schriftlichen Entgegnung hatte die KM behauptet, ausschließlich im Sommer 1999 (Empfängniszeit) einige Male sexuelle Kontakte mit mir gehabt zu haben.
      Ich hatte in meinem Antrag eine sexuelle Beziehung von 1998 bis 2002 mit der KM angegeben. Dem hat sie schriftlich unter Eid widersprochen. Sie hatte wohl nicht mit meinem Archiv gerechnet. Ich hatte mir von 1998 bis 2002 alle Treffen notiert mit Detailangaben, gemeinsame Urlaube waren dabei in Mallorca, Italien usw. wo auf Fotos zu sehen ist, wie wir verliebt - umschlungen am Strand stehen usw. Sie hat also nachweislich unter Eid gelogen. Grund: Sie will sich den Ex aus bestimmten Gründen im Moment gewogen halten.

      Sie ist eine Ausländerin die über 2 Jahre illegal in Deutschland lebte, dann ihren damaligen Unterschlupfgewährer im Ausland heiraten "mußte", um endlich legal hier sein zu können. Das soll kein moralischen Urteil sein, aber da sie bis vor kurzem von Stütze lebte soll nur klargemacht werden: Sie mußte sie sich irgendwie durchbeißen und konnte da nicht immer wählerisch sein.

      Durch meine Beweise, mit denen sie offensichtlich nicht rechnete, habe ich sie bei ca. 4 Punkten der unwahren Aussage unter Eid überführt. Also könnte man ihre Aussage, sie hätte mir in Geburtsnähe von meiner Vaterschaft etwas gesagt auch für gelogen halten. Hat den Richter nicht interessiert. KM dürfen offenbar alles, auch folgenlos die Unwahrheit sagen, erstaunlich welchen Bonus sie bei Gericht haben.


      Ich war damals nicht froh, daß ich nicht der Vater war, ich rechnete überhaupt nicht damit. Ich wäre zu diesem Zeitpunkt aber auch nicht sonderlich glücklich gewesen, von einer möglichen Vaterschaft zu erfahren.

      Also nach meinem Aufzeichnungen die ich sehr akurat führte, aber auch mit großer Wahrscheinlichkeit von meinem damaligen Wissen aus, gab es nur einen einzigen Kontakt mit der Kindsmutter im gesetzl. Empfängniszeitraum.


      Sie hatte ihren damaligen Ehemann, arbeitsloser, alkoholabhängiger Handwerker nur deswegen geheiratet, weil sie die Aufenthaltsgenehmigung brauchte. Deswegen ging sie auch fremd damals, ich spreche die Sprache ihres Heimatlandes. Da fühlte sie sich wohler und verstanden, usw. Der Ex-Mann ließ die Familie hungern, sie rief mich immer wieder an, bat mich um dies und das. Was ich halt tat. Als die Kleine zur Welt gekommen war, habe ich mich weiter um sie gekümmert, hatte selber keine eigenen Kinder. Und bei diesem Kümmern um die Kleine habe sie ins Herz geschlosssen. Die Eheleute trennten sich 2003, ich blieb weiter in Rufweite von Kind und KM, sie brauchten auch ständig was.
      Als die Eheleute noch zusammen waren, gab sie an am Wochenende oder auch mal für etwas länger ihrem Ex an zu einer Freundin ihrer Heimatnationalität zu fahren. Die hat dann gelogen wenn ihr Ex mal angerufen hätte.

      Was ich nicht verstehe:
      1. Warum geht die KM ab Anfang 2009 davon aus, daß ich der Vater bin? Sie konnte es vorher nicht wissen. 1:119 und Nichtfrühgeburt lassen diesen Schluß nicht zu.

      Ich vermute sie hatte irgendwann über Blutgruppenzuordnung oder sonstwas Hinweise erhalten, vielleicht sogar einen heimlichen Test gemacht.

      2. Warum beendete sie meinen Umgang mit der Kleinen, als ich Anfang 2009 den Verdacht äußerte, ich könne der Vater sein (verbunden mit der Bitte, uns zusammen zu setzen und die Zukunft zu besprechen).

      3. Mittlerweile reden wir nicht einmal miteinander. Im Moment denke ich, es hat sie gestört, daß mein Verhältnis zum Kind in den letzten Jahren zu gut wurde. Es wollte am Wochenende nach der Schule immer zu mir, weil ich sehr viel unternahm (Schwimmbad, Reisen usw.) Solange ich nur als Freund auftrat, hat sie meine finanziellen und ideellen Zuwendungen für das Kind und sich gerne entgegengenommen. Als ich aber als eventueller Vater auftrat, da wurde ich ihr unbequem. Denke da an Kontrollverlustängste.


      Ich habe am nächsten Dienstag einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Am Haupttermin am Amtsgericht hatte ich noch keine rechtsanwaltliche Unterstützung.
      Was ich durch das Urteil aus der letzten Woche weiß ist, daß durch die nichtvorhandene sozio-familiäre Beziehung Kind - gesetzl. Vater und der festgestellte Kontakt mit der KM mit mir in der Empfängniszeit 2 Punkte für meinen Antrag der Vaterschaftsfeststellung sprechen.
      Es geht nur noch um die Frage der Frist.
      Dazu meinte Wolfgang Becker, daß die statistische Wahrscheinlichkeit keine Rolle spiele sondern daß ein sexueller Kontakt automatisch eine Vaterschaftsvermutung nach sich ziehe, wenn ich ihn richtig verstanden habe.
      Nach meiner Vorstellung kann ein Gesetz aber von niemandem Unmögliches verlangen. Wenn die statistische Unwahrscheinlichkeit 1:100.000 wäre für meine Vaterschaft als Beispiel, werde ich doch niemals nach der Geburt des betreffenden Kindes die Anerkennung meine Vaterschaft nachsuchen. Das ist fern jeder Realität.
      Sonst müßte ich jedem, der mir gegenübersteht und in die Manteltasche greift, aus Notwehr angreifen dürfen. es hätte ja sein können, daß er eine Pistole hätte ziehen wollen.

      § 1600b Abs. 1 BGB spricht davon, daß die Frist erst beginnt, wenn demjenigen die Umstände bekannt werden.

      Daß ein sexueller Kontakt alleine automatisch die Vaterschaftsvermutung nach sich ziehen muß, würde vielleicht dem Gericht einen Komfortvorteil bringen, aber zu meinen Lasten. Es gibt aber auch Urteile, daß die Gerichte es sich nicht zu leicht machen dürfen wegen der Folgenschwere, die eine abgelaufene Ausschlußfrist in so einem Fall mit sich bringt.

      Wie ich schon erwähnte, ein Gesetz darf nichts Unmögliches verlangen, gegen alle Logik und vernünftige Verhaltensweisen.
      Ich wettere nicht alleine. Es fordern viele daß die existierende Fristenregelung geändert werden muß.
      Denn die wurde mit Hinblick auf eine bestehende Kind - gesetzl.Vater - Beziehung ausgelegt, die geschützt werden soll vor einem "Eindringling", dem nichtehelichen Vater.

      In meinem Fall lebt das Kind aber schon seit 7 Jahren getrennt vom gesetzl.Vater. Die Beziehung von mir zum Kind ist besser als die vom Kind zum gesetzlichen Vater. Zu einem alkoholabhängigen Arbeitslosen. In einem solchen Fall würde eine abgelaufene Frist in krassem Widerspruch zum Kindsinteresse stehen.

      Am nächsten Dienstag, wie gesagt, werde ich mit einem Rechtsanwalt über den Gang zum OLG reden.


      Trotzdem bedanke ich mich ganz herzlich über jeden Kommentar. Auch kritische Beiträge sind willkommen. Es auch gut zu wissen, daß etwas von außerhalb ungereimt wirkt. Bin also weiterhin für jedes Posting dankbar und würde, wenn erwünscht, auch vom Fortgang der Angelegenheit berichten.
    • RE: Nichtehelicher Vater droht Kind für immer zu verlieren

      Ich möchte noch mal zusammenfassen dürfen:

      Mein Verfahren vor dem Amtsgericht war schnell und eindeutig verloren.
      Als nichtehelicher, putativer Vater reicht es aus einmal in der Empfängniszeit des Kindes sexuellen Kontakt mit der KM gehabt zu haben.
      Wann innerhalb der 119 Tage ist egal. Einmal reicht, fertig.

      Dann sagt § 1600b Abs. 1 BGB, daß die Frist erst beginnt, wenn dem Anfechtenden die Umstände der Vaterschaft bekannt werden. Ich verstand da was ganz anderes darunter.

      Die Kenntnis von der Geburt des Kindes reicht aber aus für mich. Will und kann ich auch heute noch nicht akzeptieren. Für wen werden Gesetzestexte gemacht? Für Bürger oder für Juristen?

      Habe es dann noch mal vor dem zutreff. OLG versucht, bekam dann aber von denen schnell den ökonomischen Hinweis, ich solle es bleiben lassen um meine finanzielle Resourcen zu schonen, ich hätte keine Chancen.

      Mußte meinen Frust rauslassen und habe meine Aufgabe vor dem OLG mit einem bitterbösen, aber natürlich völlig wirkungslosen Begleitschreiben garniert. Im Internet habe ich ja mitgekriegt, daß viele Juristen grundsätzlich auch den unehelichen Vater nicht abgefeimten, verantwortungslosen Lustmolch wahrnehmen sondern als Mensch der genau so um sein Kind leidet oder sich mit ihm freut wie ein gesetzlicher, biologischer Vater.
      Mich hat in den Beschlüssen dieser Hinweis auf Palandt aufgeregt. Haben Richter keine eigene Meinung? Muß unbedingt immer ohne eigene Meinungsbildung nur Vorgekautes in die Urteile einfließen?

      Was für mich aber fast das Deprimierenste war: Mich beratende Rechtsanwälte (beim Amtsgericht nur sideline-Beratung) waren nicht der Lage, die entscheidenden Knackpunkte herauszuarbeiten.

      Bei der Anfechtung durch den unehelichen Vater geht es nur um 3 Punkte:
      1. Soziofamiliäre Bindung Kind - Gesetzl. Vater - - war nicht gegeben
      2. Sex. Kontakt Unehel. Vater - KM - - war gegeben
      : 1 und 2 sprachen also für mich
      3. Frist 2 Jahre, nachdem für unehel. Vater Umstände bekannt werden

      Ein Rechtsanwalt, der gekonnt und gewollt hätte, hätte Punkt 1 und2 in 5 Minuten geklärt, mir gesagt daß sie zu meinen Gunsten sprächen.
      Bei Punkt 3 hätte er möglicherweise den 12,5 Kg schweren Palandt aus dem Regal zerren müssen. Er hätte also 15 min mit Nachschlagen und etwas Herumsuchen aufwenden müssen, um mir zu sagen: "Herr ..., Sie erfuhren also in etwa und zeitnah von der Geburt des Kindes? Dann sparen Sie sich Ihr Geld für ein Verfahren!"

      Der Richter nämlich beim Amtsgericht fragte genau nach diesem Punkt. Und ich war nicht vorbereitet. Habe dann etwas unglücklich geantwortet, die Frage nicht richtig verstanden, und weg war meine Chance.

      Frage: Der Richter war vorher bestens präpariert. Hat genau die drei kritischen Punkte abgefragt. Wußte genau was er tat. Ließ nach außen natürlich, wie so üblich, nicht erkennen daß die Entscheidung bereits gefallen war. Damit keine der Parteien vielleicht einen Wutanfall bekommt oder in Freudenschreie ausbricht.
      Warum wußte der Richter bestens Bescheid? Warum ließen mich die Rechtsanwälte (fürs OLG mußte ich natürlich einen verfahrenbeteiligten RA nehmen) orientierungslos?

      Kann es sein, daß das Rechtsanwaltswesen fundamental daran krankt, daß der Rechtsanwalt gar nicht die Knackpunkte herausfiltern will, die für seinen Klienten relevant sind? Weil er sonst 50 % aller möglichen Klienten mangels Erfolgsaussicht gleich wieder nach Hause schicken müßte? Mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen für ihn?
      Ich hatte mir ja schon extra Familienanwälte herausgesucht. Ich werde den Verdacht nicht los, daß den RAen generell auch die Funktion einer sozialen Auffangstation zuerkannt wird, jeder wird erst mal getröstet. Klugerweise wird dann, wenn zutreffend, meistens schon beim Erstgespräch gesagt, wenn es nicht so rosig aussieht. Aber der Zusatz, "wir können es durchaus mal versuchen, ganz ohne Chancen sind wir nicht" läßt dann kaum einen Klienten davon Abstand nehmen, den RA mit dem Verfahrensvertretung zu beauftragen.

      Also, die RA trösten, muntern auf, bringen das Anliegen des Klienten in eine gerichtlich anerkannte Form, fertig. Dem Richter wird das so rübergeschoben.
      Der Richter ist Teil des Theaterstückes, läßt die Parteien sich heiser reden, achtet aber unauffällig genau darauf die Knackpunkte geklärt zu haben, was nur wenige Minuten dauert und offenbar von den Parteien gar nicht bemerkt wird. Weil die sich auf emotionalen Nebenschauplätzen irgendwas gegenseitig an die Köpfe werfen.

      RAe, die schon beim ersten Beratungsgespräch ganz kurz und bündig, genau wie der Richter, messerscharf analysieren können und Klartext reden, scheint es für Normalsterbliche nicht zu geben, die sich Kachelmann-Anwälte nicht leisten können.

      Entschuldigung, der Frust mußte raus, aber ich denke mit meiner Erfahrung bin ich nicht allein.


      Herr Becker meinte, ein Versuch über das Umgangsrecht wäre in meinem Fall nicht ganz aussichtslos.
      Die KM kann immer noch nicht richtig Deutsch, die Leistungen des Kindes in der Schule sind dadurch offensichtlich sehr geschmälert, die Noten im 5-Minuten-vor Hochwasser-Bereich. Der gesetzliche Vater, von dem die KM seit jetzt 8 Jahren getrennt ist, kann als alkoholabhängiger, meist arbeitsloser Maurer mit einem Umgangsrecht von 1 mal im Monat auch keinen Beitrag für die Verbesserung der späteren Chancen des Kindes leisten.

      Könnte ich als nachgewiesener Vater des Kindes nicht doch gerichtlicherseits aus dem Grund, ihm enorm bessere Chancen für sein künftiges Leben bieten zu können, ein Umgangsrecht wie ich es 2000-2009 von der KM bekam, eingeräumt bekommen?


      Nachtrag: An sich gibt es das nicht, daß der gesetzliche Vater des Kindes trotz meines Anfechtungsverfahrens immer noch keinen Verdacht schöpft. Da habe ich mich total verkalkuliert.
      Er wird als sehr schlichtes Gemüt bezeichnet, der einfach Vogel Stauß spielt und es nicht wahrhaben will, zudem von der KM "eingewickelt" wird.

      In meiner Not habe ich nun in den letzten Tagen dem gesetzlichen Vater und der KM sowie dem Kind Briefe zugeschickt, in denen meine Vaterschaft unmißverständlich bewiesen wird. (Damit es irgendwie weitergeht, ansonsten rührte sich monatelang niemand mehr). Mit ganz netten Begleittexten und dem Wunsch zusammen eine Lösung zu finden.
      Und siehe da, oh Wunder, endlich eine Reaktion der KM! Heute ruft mich die KM an und schreit wütend in ihrer heimischen Sprache 30 Minuten lang Beleidigungen auf meinen Anrufbeantworter, die ich alle verstehe weil ich die Sprache spreche. Ich habe ja dem Kind schon 2009 gesagt, daß ich wohl sein Vater bin, für alle Beteiligten ist es also nur eine endgültige Klarstellung, eine Informierung. Ist doch so? Oder habe ich eine Unkorrektheit begangen? Ich hoffe nicht.

      Irgendwie muß der gesetzliche Vater nach Monaten meines Bemühens jetzt nun doch reagiert haben, endlich aufgewacht sein. Kann sein, daß er heute am Freitag ohnehin wegen des monatlichen Umganges die 35 Km zum Ort von Kind und KM gefahren wurde (er hat kein Führerschein mehr) und herumgebrüllt hat, vielleicht sogar unten auf der Straße, weil ihn die KM nicht ins Haus lassen wollte. Diese Herumbrüllerei vor dem Haus der KM wäre nichts Neues. Und dann brüllt die KM mir ins Telefon. Richtig verletzend, so als wenn das Einlullen und Ruhigstellen des gesetzl. Vaters in Gefahr geriete.
      Aber den gesetzl. Vater mißtrauisch zu machen ist taktisch gesehen meine einzige aussichtsreichere, wenn auch außergerichtliche Chance. Der Schwachpunkt auf der Gegenseite.

      Insofern wäre ein Verfahren wegen Umgang trotzdem recht, würde ihn aus seiner Deckung herausziehen. Leute aus meiner Umgebung aber sagen mir schon, ich provoziere den gesetzl. Vater, so daß er irgenwann mit dem Knüppel vor meiner Tür steht. Aber was soll ich machen? Die KM ist härter als eine Betonmauer von 3 Metern. Ich möchte einfach mein Kind wieder um mich haben. Es soll auch gerne den gesetzl. Vater wie bisher besuchen. Dem wäre wohl auch egal, wenn das Kind mich besuchen würde. Aber der KM nicht. Nur an die komme ich nicht ran.