wieviel unterhalt für 16 jährige tochter

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    • wieviel unterhalt für 16 jährige tochter

      hallo, ich hoffe das mir jemand helfen kann.
      ich lebe in scheidung und habe eine 16 jährige tochter, welche sich in ausbildung befindet. sie bekommt etwa 220 euro bafög. meine noch- ehefrau verdient etwa 500 euro netto plus zusätzlich 600 euro pflegegeld für unsere 2 jährige pflegetochter. Ich verdiene 1200 euro netto. wieviel unterhalt müßte ich an meine tochter zahlen und muß ich auch unterhalt an meine frau zahlen? wenn ja, wieviel?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schnuppermaus1 ()

    • RE: wieviel unterhalt für 16 jährige tochter

      Hi,

      zunächst geht Deine Tochter vor.
      Von den 1200 Euro gehen bei dir noch 5% berufsbedingte Aufwendungen ab.
      d.h. Euro 60,-. Euro 900,- sind dir zu belassen, d.h.
      für Unterhalt stehen Euro 1200 - 60 - 900 = Euro 240 zur Verfügung.

      Der Unterhalt für deine Tochter beträgt bei Deiner Einkommensstufe (bis Euro 1500 bereinigtes Nettoeinkommen) euro 426,- (da ist bereits das hälftige Kindergeld abgezogen.

      Das Einkommen Deiner Tochter wird hier abgezogen, d.h.

      Euro 426,- - 220 = 206,-

      D.h. der Bedarf Deiner Tochter ist, wenn sie im Haushalt Deiner Frau lebt:
      Euro 206,-

      Evtl. hat Deine Tochter noch einen zusätzlichen Bedarf für Ausbildung in Höhe von Euro 90,-

      Frage: Lebt Deine Tochter im Haushalt Deiner Noch-Frau ?

      Wie der zusätzliche Bedarf für Ausbildung anzusetzen weiss ich leider nicht, und frage einfach mal in die Runde....

      Wie wäre hierfür die Haftungsquote beider Eltern ?

      Ein wenig Licht bringend, aber dennoch noch nicht abschliessend.

      Gruss

      Der Michl.
    • RE: wieviel unterhalt für 16 jährige tochter

      hallo,

      Euro 426,- - 220 = 206,-


      Nein, wie beim Vater die berufsbedingten Aufwendungen vom Einkommen abgesetzt werden, so sind es beim Kind pauschal 90,- für Ausbildubgsbedarf.

      Also 426,- - 130,- (220 - 90) = 296,- Bedarf der Tochter.

      Also ein Mangelfall und diesen Annahmen. Wären die 240,- zu zahlen.

      Anmerk.

      Die pauschalen 60,- berufsbedingter Aufwand beim KV sind nur absetzbar, wenn die LL des zuständigen OLG das hergeben. Es gibt da auch anderslautende LL.

      z.B. OLG Stuttgart
      10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens
      angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen
      darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet
      werden.


      Beim Kind kann es beim Ausbildungsgeld auch ggf. Abweichungen geben.

      10.2.3 Bei einem Auszubildenden sind i.d.R. 90 € als ausbildungsbedingter Aufwand abzuziehen.


      Wie wäre hierfür die Haftungsquote beider Eltern ?


      M.E. gibt es da keine Haftungsquote. Es handelt sich um einen notwendigen Bedarf des Kindes, den es aus seinem Einkommen auch decken kann.
      Es bleibt also bis zum 18. Geburtstag bei der alleinigen Barunterhaltspflicht des KV.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.