Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

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    • Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      Hallo Zusammen,
      Mein Lg zahlt 2600€ Ehegattenunterh. Dann noch für ein anderes Kind 13j. aus einer anderen Bz.
      Jetzt kommt die Tochter20J. aus 1.Ehe und verlangt Unterhalt. Dafür würde mein Lg sonst auch gerne zahlen, aber der Unterh. für die Ex ist es einfach zuviel.
      Meine Frage, wenn wir jetzt heiraten und ich nur noch für ca. 350€ arbeite und zuhause bleibe, weil ich meinem Lg den Rücken frei halten muss, wie würde das Geld aufgeteilt?
      Sie steht wohl an 1.Stelle wegen ehebed.Nacht. Aber wie würde es dann berechnet werden und was ist mit der Tochter?
      Was ist mit der Steuervergünstigung,die man dann hätte?
      Vielen Dank für hilfreiche Tipps

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von doris ()

    • RE: Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      Hi,

      was macht die Tochter. Studiert Sie, geht Sie noch zur Schule, macht Sie eine Ausblidung ?
      Wohnt Sie bei Mama oder hat Sie eine eigene Wohnung.

      Das ist wichtig, wg. Ihres Status. (priviligiert / unprivligiert, Höhe des Unterhalts)

      Gruss

      Der Michl
    • RE: Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      Hallo Michl,
      die Tochter besucht eine BBS. Sie hat ihren Realschulab. bereits 2006 gemacht, danach 2 Jahre BBS ohne Abschluß und dann ein Sozialesjahr.
      Sie lebt noch bei der Mutter und wird jetzt 21J.
      Grüße Doris

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von doris ()

    • RE: Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      Hallo Max,
      wieso meinst Du, daß sie keinen Anspruch hat, vielleicht sagt sie das sie die Schule brauch, um eine bestimmte Ausbildung zu machen. Was genau wissen wir nicht.
      Wie verhält sich das Einkommen, zur EX und mir? Hätte ich dann auch Unterhaltsanspruch und wenn ja zu welchen Anteil? Käme dann nach mir die Tochter?
      Grüße Doris
    • RE: Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      Hallo doris,

      so wie ich Dich verstanden habe, besucht die Tochter derzeit keine Schule und macht auch keine Berufsausbildung.
      Und damit hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenn sie eine Berufsausbildung nachweist, hat sie Anspruch, wenn diese Ausbildung zielstrebig verfolgt wird.
      Angerechnet wir hierbei das volle Kindergeld und das Ausbildungsentgelt.

      Die Mutter ist ebenfalls unterhaltspflichtig. Da sie ja ein Einkommen von 2600 € aus Unterhalt hat, kann sie auch Unterhalt an die volljährige Tochter bezahlen (im Verhältnis beider Einkommen).
      Allerdings steht die Tochter in der Rangstufe auf Platz 4.
      An erster Stelle steht das minderjährige Kind.
      An 2. Stelle kommt niemand, weil die Mutter kein Kind mehr betreut.
      An 3. Stelle würde ich Dich (nach Heirat) und die Exfrau sehen
      An 4. Stelle die Volljährige.
      Wobei zu prüfen ist, ob der Unterhaltsanspruch der Exfrau überhaupt und in welcher Höhe noch besteht.
      Es handelt sich ja wohl um Aufstockungsunterhalt, welcher heute auch nicht mehr bis ans Lebensende bezahlt werden muss.

      Grüße
    • RE: Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      hallo doris, ich bin mit Max gleicher Meinung bis auf :

      Du gibst im Startbeitrag an:
      ich nur noch für ca. 350€ arbeite und zuhause bleibe, weil ich meinem Lg den Rücken frei halten muss,
      da sehe ich keinen Grund für eine Bedürftigkeit für Dich !
      Sehe das eher als "vorsätzlich herbeigeführt" an. Denke das braucht sich Tochter nicht gegenhalten zu lassen, wenn sie denn einen Unterhaltsanspruch hat.

      KV hat ja bisher es auch geschafft ... ohne dass Du ihm "den Rücken frei gehalten" hast.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Neue Unterhaltsberechnung wenn wir heiraten?

      Hallo Wolfgang,

      deshalb hatte ich beide Frauen (Exfrau und neue Ehefrau) gleichberechtigt in Rangstufe 3 nach § 1609 BGB gesteckt:

      "3.Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die keine Kinder betreuen oder bei denen die Ehe erst seit kurzem besteht"

      Grüße
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