Liebe Foris,
ich würde gerne wieder einmal Eure Meinung zur Sache hören.
Wir haben in Kürze einen Termin mit dem RA und der Ex meines LG, um über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Zugewinn und Gesamtschuldnerausgleich zu beraten.
Damit ich überhaupt eine Berechnungsgrundlage habe, habe ich die Gegenseite vor Wochen gebeten, uns Kopien der Unterlagen des ehemaligen gemeinsamen Kontos sowie der Dokumente der früheren künstlerischen Nebentätigkeit meines LG zur Verfügung zu stellen.
Daraufhin erhielten wir die Antwort, dass es keine solchen Unterlagen gäbe, was wir nicht glauben, denn sie ist in diesen Dingen sehr ordentlich und hat immer alles aufbewahrt und abgeheftet. Somit sind wir nicht in der Lage, irgendwelche Aussagen über das Anfangsvermögen meines LG zu machen, die Aufbewahrungsfristen sind auch schon lange abgelaufen.
Bei der anstehenden Besprechung würde ich die Ex gerne ein Schriftstück unterzeichnen lassen, in dem sie erklärt, dass sich die Unterlagaen nicht in ihrem Besitz befinden, dass sie nicht weiß, wo sie sind und dass sie uns umgehend in Kenntnis setzt, sollten diese oder Teile davon wieder auftauchen, und zwar bevor sie bei offiziellen Stellen zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung vorgelegt werden.
Grund dafür ist, dass wir schon zuvor das Problem hatten, dass plötzlich "ausgesuchte" Teile von angeblich nicht vorhandenen Unterlagen bei Gericht vorgelegt wurden und weder wir noch unser RA darauf vorbereitet waren.
Was meint Ihr, macht das Sinn?
LG
bk_ww
ich würde gerne wieder einmal Eure Meinung zur Sache hören.
Wir haben in Kürze einen Termin mit dem RA und der Ex meines LG, um über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Zugewinn und Gesamtschuldnerausgleich zu beraten.
Damit ich überhaupt eine Berechnungsgrundlage habe, habe ich die Gegenseite vor Wochen gebeten, uns Kopien der Unterlagen des ehemaligen gemeinsamen Kontos sowie der Dokumente der früheren künstlerischen Nebentätigkeit meines LG zur Verfügung zu stellen.
Daraufhin erhielten wir die Antwort, dass es keine solchen Unterlagen gäbe, was wir nicht glauben, denn sie ist in diesen Dingen sehr ordentlich und hat immer alles aufbewahrt und abgeheftet. Somit sind wir nicht in der Lage, irgendwelche Aussagen über das Anfangsvermögen meines LG zu machen, die Aufbewahrungsfristen sind auch schon lange abgelaufen.
Bei der anstehenden Besprechung würde ich die Ex gerne ein Schriftstück unterzeichnen lassen, in dem sie erklärt, dass sich die Unterlagaen nicht in ihrem Besitz befinden, dass sie nicht weiß, wo sie sind und dass sie uns umgehend in Kenntnis setzt, sollten diese oder Teile davon wieder auftauchen, und zwar bevor sie bei offiziellen Stellen zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung vorgelegt werden.
Grund dafür ist, dass wir schon zuvor das Problem hatten, dass plötzlich "ausgesuchte" Teile von angeblich nicht vorhandenen Unterlagen bei Gericht vorgelegt wurden und weder wir noch unser RA darauf vorbereitet waren.
Was meint Ihr, macht das Sinn?
LG
bk_ww