Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

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    • Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Liebe Foris,

      ich würde gerne wieder einmal Eure Meinung zur Sache hören.

      Wir haben in Kürze einen Termin mit dem RA und der Ex meines LG, um über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Zugewinn und Gesamtschuldnerausgleich zu beraten.

      Damit ich überhaupt eine Berechnungsgrundlage habe, habe ich die Gegenseite vor Wochen gebeten, uns Kopien der Unterlagen des ehemaligen gemeinsamen Kontos sowie der Dokumente der früheren künstlerischen Nebentätigkeit meines LG zur Verfügung zu stellen.

      Daraufhin erhielten wir die Antwort, dass es keine solchen Unterlagen gäbe, was wir nicht glauben, denn sie ist in diesen Dingen sehr ordentlich und hat immer alles aufbewahrt und abgeheftet. Somit sind wir nicht in der Lage, irgendwelche Aussagen über das Anfangsvermögen meines LG zu machen, die Aufbewahrungsfristen sind auch schon lange abgelaufen.

      Bei der anstehenden Besprechung würde ich die Ex gerne ein Schriftstück unterzeichnen lassen, in dem sie erklärt, dass sich die Unterlagaen nicht in ihrem Besitz befinden, dass sie nicht weiß, wo sie sind und dass sie uns umgehend in Kenntnis setzt, sollten diese oder Teile davon wieder auftauchen, und zwar bevor sie bei offiziellen Stellen zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung vorgelegt werden.

      Grund dafür ist, dass wir schon zuvor das Problem hatten, dass plötzlich "ausgesuchte" Teile von angeblich nicht vorhandenen Unterlagen bei Gericht vorgelegt wurden und weder wir noch unser RA darauf vorbereitet waren.

      Was meint Ihr, macht das Sinn?

      LG
      bk_ww
    • RE: Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Hallo


      die Aufbewahrungsfristen sind auch schon lange abgelaufen.


      Habt ihr definitiv die Aussage von den Banken und Versicherungen,dass

      keine Kontostände mehr zu ermitteln sind?
      War bei mir noch nach 19 Jahren möglich.

      Bei der anstehenden Besprechung würde ich die Ex gerne ein Schriftstück unterzeichnen lassen, in dem sie erklärt, dass sich die Unterlagaen nicht in ihrem Besitz befinden, dass sie nicht weiß, wo sie sind und dass sie uns umgehend in Kenntnis setzt, sollten diese oder Teile davon wieder auftauchen, und zwar bevor sie bei offiziellen Stellen zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung vorgelegt werden.


      dazu kann man Sie nicht zwingen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • RE: Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Hallo edy,

      danke für Deine Antwort.

      Das mit den Bankunterlagen scheint tatsächlich eine Unmöglichkeit zu sein. Die Bank ist im Ausland, die Aufbewahrungsfrist beträgt dort nur 6 Jahre, was wir brauchen ist ca. 13 Jahre alt.

      Wir sind extra dort hingefahren, haben aber nur ein paar Kontoauszüge bekommen (und ein Vermögen dafür bezahlt), bei denen die Aufbewahrungsfrist gerade abgelaufen war. Aus diesen ergab sich aber interessanterweise, dass Ex wohl gute Gründe dafür hat, die Unterlagen nicht zu finden, es sind nämlich 5-stellige Beträge in unbekannte Kanäle verschwunden.

      Zwingen kann man sie natürlich nicht, irgendetwas zu unterschreiben, aber wo ist das Problem, wenn man kein schlechtes Gewissen hat?

      Ich habe wirklich ein ganz ungutes Gefühl, wie schon in einem anderen Beitrag erwähnt, gibt der RA der Gegenseite das Anfangsvermögen der Ex mit null an, ich habe Belege dafür, dass das nicht stimmt. Es macht absolut keinen Sinn, dass er zu ihrem Nachteil rechnet!

      Besorgte Grüße
      bk_ww
    • RE: Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Hallo


      Habe mal dein anderes Thema "überflogen".

      du schriebst:
      Wenn wir bloß Geld für einen Anwalt hätten! Aber im Moment stopfen wir mit sieben Fingern zehn Löcher.


      Wie sieht es denn mit dem Anspruch auf VKH (PKH) aus?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Hallo edy,

      das mit der PKH ist eine ganz vertrackte Angelegenheit, haben wir nicht bekommen, weil wir theroretisch eine Hypothek auf das Haus aufnehmen könnten. Das machen die Banken aber nicht für "geringfügige" Beträge unter 20 TSD (Kosten für Eintragungen etc.) und die Belastungsgrenze wäre mit einem solchen Betrag weit überschritten.

      Normales Verbraucherdarlehen - vergiss es, mein LG liegt einkommensmäßig unterm Selbstbehalt und daran wird sich aufgrund des Alters der Kinder auch in den nächsten 10 Jahren nichts ändern.

      Und das Haus dafür verkaufen - es dürftte ca. 50 TSD minus Hypothek von 15 TSD wert sein und ist alles, was meinem LG nach mehr als 30 Jahren Arbeit geblieben ist. Wir sind beide um die 50 und werden in diesem Leben keine Chance mehr haben, uns noch einmal etwas gemeinsames aufzubauen. Ich weiß nicht, ob er das psychisch verkraften würde (ich selbst auch nicht besonders gut).

      LG
      bk_ww
    • RE: Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Hallo bk_ww,

      na ja,ob ein RA in diesem Fall überhaupt weiterhelfen könnte?

      Die RA der Gegenseite wird natürlich von einer Unterschrift abraten.

      Wie sieht es mit vererbten Vermögen aus?

      Zuwendungen( Schenkung) von den Eltern während der EHE?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Vermögensauseinandersetzung - angeblich verlorene Belege

      Hallo edy,

      mein LG hat während der Ehe nichts erhalten, seine Ehefrau jedoch diverse Zuwendungen von Eltern und Großeltern. Auch die wurden nicht als Anfangsvermögen im Zugewinn geltend gemacht - das ergibt keinen Sinn.

      Und es gab angeblich noch ein Darlehen der Eltern, allerdings taucht der Betrag nirgendwo auf, ich habe um kurze schriftliche Bestätigung gebeten, mal gespannt, ob da etwas kommt.

      LG
      bk_ww