Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

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    • Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo liebe Forum-Nutzer,

      ich habe ein großes Problem.
      Mein Mann und ich leben seit dem 02. Januar 2010 getrennt und waren gestern
      bei der Scheidungsanwältin um eine Scheidung im Januar 2011 anzustreben.
      Unsere Steuerklassen sind 4/4, da wir in 2010 zusammen veranlagt werden
      wollen.
      Nun hat uns die Anwältin eröffnet, dass wir mit diesen Angaben erst im Januar 2012
      geschieden werden können. Ihre Erklärungen kann ich leider nicht wiedergeben.
      Es hätte etwas mit unserer Steuerklassenwahl zu tun. Wir müssten unser Getrennt-
      leben durch die Wahl der Steuerklasse dokumentieren.
      Sie machte den Vorschlag, das Trennungsdatum in das letzte Jahr zurückzulegen,
      damit wir Anfang des nächsten Jahres geschieden werden könnten. Da wir ja dann
      nicht mehr zusammen veranlagt werden können, wollte Sie Berechnungen zu einem
      Realsplitting machen, wobei mein Mann Unterhaltszahlungen geltend machen sollte,
      die ich ja meinerseits wieder versteuern müsste.
      Macht das alles wirklich einen Sinn und stimmt es tatsächlich, dass wir erst in 2012
      geschieden werden könnten?

      Im Voraus besten Dank für Eure Hilfe!

      Elvira2409
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Elvira,

      kann die Zeit des getrenntlebens dargelegt werden? Zum Beispiel durch die Meldung bei der Gemeinde des neuen Wohnsitzes vielleicht sogar als getrennt lebend. Auch ein Auszug durch das Anmieten einer Wohnung kann dies belegen. Mich verwundert daher die Aussage der Anwältin. Vor allem, da ihr am 1.1.2010 offiziel noch zusammen gelebt habt, dürft ihr jederzeit die gemeinsame Veranlagung wählen. Bei den Steuerklassen 4/4 habt ihr ja nicht mal was davon zusammen veranlagt zu werden.

      Was wiederum das Realsplitting angeht muss dein Mann, und das sollte er auch schriftlich bestätigen, die Nachteile die Dir entstehen wieder ausgleichen. Insgesamt aber wirkt die Aussage mit diesen Informationen auf mich relativ unseriös. Aber vielleicht hast Du die Aussagen der Anwältin auch falsch interpretiert.

      Gruß
      eP
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Papa,

      unser Getrenntleben ist dokumentiert bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt mit
      -Getrenntlebend seit dem 02.01.2010-
      Was ich nicht verstehen kann ist, dass wir mit diesen Angaben, sie bezog sich
      auf unsere Steuerklassenwahl, erst im Januar 2012 geschieden werden könnten
      und sie aus diesem Grund unser Trennungsdatum zuückverlegen will.

      LG Elvira
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Elvira,

      was meint die Anwältin mit zurückverlegen? Und mit der Dokumentation (anders hatte ich es auch nicht) kannst Du, wenn dein Mann auch damit einverstanden ist, problemlos die Scheidung jetzt einreichen. Wenn Du PKH beantragen musst, dann könnte es sein, dass Du erst Anfang Januar die Scheidung einreichen kannst. Aber ich wüsste nicht, welchen Grund es geben sollte, das die Scheidung nicht geht. Vielleicht verdreht die Anwältin auch nur die Zahlen und meint wir haben Ende 2011. Also sehr komisch auf den ersten Blick.

      Gruß
      eP
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo , erst mal Willkommen in den ISUV Foren.
      Ich hjabs hierher verschoben, weil es thematisch besser hierher passt.

      Wenn Ihr Euch am 2. 1. 2010 getrennt habt, könnt Ihr ab dem 3. 1. 2011 geschieden werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Papa,

      mit Trennungsdatum zurückverlegen ist gemeint im Scheidungsantrag ein früheres
      Datum, in unserem Fall also November 2009, anzugeben. Sie hat explizit gesagt,
      dass wir im Januar 2011 nicht geschieden werden können, sondern erst im
      Januar 2012. Da mir das Ganze auch rätselhaft ist, hoffe ich auf eine(n) Fachfrau(mann), die (der) mit einen Rat gibt, wie ich weiter verfahren kann. Mein Mann
      hat bereits schriftlich den Auftrag zur anwaltlichen Vertretung erteilt.

      LG Elvira
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Wolfgang,

      danke für die Begrüßung. Diese Informationen hatte ich auch und bin jetzt ratlos,
      nach unserem Besuch bei der Rechtsanwältin. Wir können also am 03.01.2011
      geschieden werden, egal was für eine Steuerklasse wir gewählt haben? Das Eine
      hat auch meiner Meinung nach nichts mit dem anderen zu tun, oder was sagst Du
      dazu? Ob es sehr teuer wird, wenn wir jetzt die Anwältin wechseln, oder wie
      sollten wir weiter verfahren?

      LG Elvira
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Elvira,

      mein Kollege Wolfgang hat absolut recht.

      Wohl wissend, dass das oft gemacht wird,behaupte ich, dass sich die Anwältin mit ihrem Vorschlag auf dünnem Eis bewegt. Die virtuelle Vorverlegung des Trennungsdatums um einen schnelleren Scheidungstermin zu bekommen ist Prozessbetrug.

      Die Aussage, dass der Steuerklassenwechsel zur Dokumentation des Trennungsdatums notwendig ist, ist falsch.
      Eigentlich benötigt man zunächst einmal gar keine Dokumentation des Termins. Die Aussage beider Scheidungswilligen zu Protokoll reicht zunächst. Wenn der Richter keine Zweifel hat, bleibts auch dabei.

      Der Vorschlag der Anwältin kostet Euch Geld, denn durch die Vorverlegung wäre eine gemeinsame Veranlagung im Jahr 2010 nicht mehr möglich.

      Nun hat uns die Anwältin eröffnet, dass wir mit diesen Angaben erst im Januar 2012 geschieden werden können.

      Diese Aussage halte ich für kompletten Unsinn. Es kann frühestens ein Jahr nach der Trennung geschieden werden, das ist Fakt. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

      Zum Thema Dokumentation des Trennungszeitpunkts:
      Da eine Trennung auch innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden kann und von den Gerichten anerkannt wird, ist natürlich auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt im Streitfall hilfreich, aber nicht notwendig. Bei der Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung müssen ein paar Dinge beachtet werden, die bei räumlicher Trennung selbstverständlich sind, aber das ist ja nicht Euer Thema.

      Zum Schuss noch:
      Das Finanzamt könnte natürlich die Nase rümpfen, wenn es tatsächlich nur ein Tag des Zusammenlebens im Kalenderjahr 2010 war, rechtlich ist das aber sauber. Bei mir hat das FA nie nachgefragt und hat auch nie das Scheidungsurteil verlangt.

      Grüße
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Max,

      ich habe gerade eben die Anwältin erreicht um mir ihr über die ganze Sache nochmal
      zu sprechen und sie hat mir nochmal erklärt, warum sie das Datum zurück verlegen
      will. Und zwar sagt sie, dass die Finanzämter jetzt viel strenger wären und es sein
      könnte, dass wir im Jahr 2010 nicht mehr zusammen veranlagt werden könnten,
      weil es sich ja nur um den einen Tag Zusammenleben handelt. Ich habe aber bereits
      vor ein paar Wochen mit einer Finanzbeamtin gesprochen, die mir diese Zusammen-
      veranlagung bestätigte.

      Außerdem hat sie schon wieder mit der Steuerklassenwahl angefangen. Nachdem
      ich ihr jedoch sagte, dass das schlichtweg falsch ist und ich mich bereits im Forum
      ausgetauscht hätte, ruderte sie zurück und meinte: "Wenn Sie die Zurückdatierung
      nicht wollen, dann reiche ich den Scheidungsantrag ein und wir warten ab, was
      passiert." Von dem ursprünglich erwähnten Datum 2012 hat sie gar nichts mehr
      gesagt. Ich weiß nicht, ob ich ihr überhaupt noch vertrauen kann und ob sie uns
      jetzt durch falsche Anträge und evtll überhöhte Rechnungen schaden kann.

      LG Elvira
    • RE: Dokumentation des Getrenntlebens durch Steuerklassenwahl

      Hallo Elvira,

      das mit der erhöhten Rechnung glaube ich nicht. Allerdings glaube ich nicht, dass Familienrecht und Steuerrecht das Schwerpunktthema dieser Anwältin ist.
      Auch wenn Ihr keinen Streit habt, halte ich es für besser, eine(n) Fachanwalt (-anwältin) für Familienrecht zu suchen.

      Grüße
    • Benutzer online 1

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