DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

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    • DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo zusammen,

      aus gut informierter Quelle habe ich erfahren, dass die Selbstbehaltssätze zum 01.01. auf 950,00 € für Erwerbstätige angehoben werden sollen. Bei nichtberufstätigen soll es jedoch bei 770,00 € bleiben.

      Einige OLG's sind damit aber wohl nicht einverstanden.

      Was wirklich neu sein dürfte... Umgangskosten, die nicht mit dem hälftigen Kindergeld abgegolten sind, sollen berücksichtigt werden.

      Außerdem wird wohl eine neue DDT rauskommen, bei der auch die Bedarfskontrollbeträge dem neuen Selbstbehaltssatz angepasst werden.

      Nicht 100 %ig, aber meine Quelle lag diesbezüglich nur sehr selten falsch.

      Gruß,
      Beistand79

      Edit: Wort hinzugefügt. mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      danke

      Bei berufstätigen soll es jedoch bei 770,00 € bleiben.
      da hast Du sicherlich ein "nicht" vergessen :D

      kannst Du mit "Ändern" innerhalb 1 Stunde korrigieren.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Original von Beistand79

      Was wirklich neu sein dürfte... Umgangskosten, die nicht mit dem hälftigen Kindergeld abgegolten sind, sollen berücksichtigt werden.



      Wie ist das gemeint? Steuerrechtlich? Oder einkommensmindernd bei der Unterhaltsberechnung?

      Gruß
      euridike
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo Beistand79,

      Selbstbehalt und Umgangskosten sind doch nur Augenwicherei. Ich habe nach Abzug des KU (Zahlbetrag) für meine 4 Kinder von meinem bereinigten Netto gerade den Selbstbehalt und somit im Grunde auch kein Geld für denn Umgang mit meinen Kindern (387km einfache Entfernung keine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort, also Jugendherberge) somit fließt mein Umgangsgeld direkt in den KU.
      Sogesehen müsste der Selbstbehalt deutlicher angehoben werden, damit auch die Barunterhaltspflichtigen am unteren Selbstbehalt einen Umgang ausüben können bzw. was ich gerechter fände sollten Fahrt- und Unterkunftskosten für "auswärtige" Unterhaltszahler steuerlich absetztbar sein genau wie auch bei verheirateten Ehepaaren mit entferntem Arbeitsplatz.

      Gruß Excalibur.
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo Excalibur,

      da ist ja der Punkt von Beistand79 mit den Umgangskosten. Dein Selbstbehalt wird um die den hälftigen Kindesunterhalt übersteigenden Kosten erhöht. D.h. wenn du hohe Kosten hast, wirst Du vermeintlich schneller mit einer Mangelfallberechnung berücksichtigt. Zumindest hab ich es jetzt mal so verstanden.

      @euridike: die Leitlinien der OLGs können kaum auf das Steuerrecht Einfluß nehmen. Von daher zweiteres von Dir gefragtes.

      Gruß
      eP
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Guten Morgen,

      was diese Änderungen dann entgültig bringen, werden wir mal abwarten, wenn dann das gejammer des VAMV wieder losgeht.
      Ich kann mir vorstellen dann im Januar eine Pressemitteilung rausgeht" Ohje noch mehr ARME Kinder die jetzt weniger Unterhalt bekommen" weil Papa nicht genug verdient.
      Auf die Klagewelle wegen Abänderung bin ich mal gespannt.
      Wobei man auch mal Überdenken sollte, als die Einkommensstufe auf 10 reduziert wurden, hat man eh den niedrigeren Selbstbehalt gewählt aber den höhern KU. Man kann also Argumentieren, das der Selbstbehalt gekürzt wurde, 950€ dürfte nach der Ku Erhöhung von 13% gar nicht ausreichen um wieder ein Gleichgewicht herzustellen.

      gruß Samba
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Original von Wolfgang Becker
      danke

      Bei berufstätigen soll es jedoch bei 770,00 € bleiben.
      da hast Du sicherlich ein "nicht" vergessen :D

      kannst Du mit "Ändern" innerhalb 1 Stunde korrigieren.


      Hallo WB,

      ja, habe tatsächlich das "nicht" vergessen ;)
      Zum editieren war es leider schon zu spät.

      @ Rest

      Wenn ich das richtig verstanden habe sollen die Umgangskosten, welche das angerechnete hälftige Kindergeld übersteigen, einkommensmindernd berücksichtigt werden.

      Gruß,
      Beistand79
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo eP,

      aber genau das ist doch mein Dilemma. Bei mir ist schon der 1. Euro für den Umgang über dem hälftigen Kindergeld da ich dieses ja garnicht zur Verfügung habe.

      Einfache Rechnung für 1 Besuch im Monat
      - Fahrtkosten (387km * 2 * 0,3€) = 232,20€
      - Unterkunft für 2 Übernachtungen + Verpflegung = 135,80€
      macht genau das hälftige Kindergeld und somit keine Erhöhung.

      Nur kann ich meinen Umgang nicht warnehmen, da ich die obigen Kosten mit meinem Selbstbehalt von 900€ garnicht aufbringen kann.

      Gruß Excalibur
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Original von Beistand79
      Wenn ich das richtig verstanden habe sollen die Umgangskosten, welche das angerechnete hälftige Kindergeld übersteigen, einkommensmindernd berücksichtigt werden.


      Hallo,

      nützt denen, die am Selbstbehalt sind auch nicht, da diese dann Mangelfall werden mit dem ganzen Rattenschwanz (zusätzliche Arbeitsstelle, keine Anrechnung von Altersrückstellungen usw.). Am Ende bleibt es für diese Gruppe alles beim Alten. X(
      Da haben nur welche was von, die dadurch eventuell sogar noch eine Stufe tiefer rutschen.

      Gruß Excalibur
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Was die Änderung des Selbstbehalt angeht hat mich meine Quelle schonmal nicht enttäuscht.

      Jetzt ist es offiziell:

      olg-duesseldorf.nrw.de/presse/…ferenz_neue_Tab/index.php

      familienrecht-deutschland.de/U…tlinien_2010/Neue_Seite_1

      Hinsichtlich der Umgangskosten liegen mir noch keine weiteren Informationen vor. Ich vermute jedoch, dass diese Neuregelung im Rahmen der Änderung der jeweiligen Leitlinien zur Düsseldorfter Tabelle erfolgen wird.

      Gruß,
      Beistand79
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo
      Also Ich bin einfach der Ansicht,das man für 360€ keine Wohnung bekommt.Wenn der Mann alleine lebt vieleicht.Aber in einer Zweitfamilie mit neuen Kindern geht es gar nicht.Auch wenn neue Ehefrau auf 400€ arbeitet,bleibt nichts über ehr ein minus.
      Und das heißt man muß am besten mit 4 Personen auf 36 qm leben,um klar zu kommen.Bei 10€ qm warm Miete.(Strom braucht ja keiner)
      Ich bin einfach der Ansicht,das 2 Familien fast gar nichts bleibt.Haben eh jüngere Kinder die weniger bekommen,als die aus der ersten Ehe.SO ist es mit der Berechnung nach Steuerklasse 3 bei neuer heirat.Bleibt dem Mann auch nicht mehr,und neue Ehefrau bekommt durch die heirat gar nichts geht leer aus.
      Haben auch nur Vorteile die Kinder.
      Und das sogar mehr die Kinder aus erster Ehe.
      Und ich glaube nicht,das die 50€ das alles verbessern.

      Gruß Teufel
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo zusammen,

      das OLG Düsseldorf hat die neuen Selbstbehaltssätze ja von der Hartz IV-Gesetzgebung abhängig gemacht.

      So wie es aussieht wird es mit diesem Gesetzt nichts bis zum 01.01.2011. Was heißt das für die Düsseldorfer Tabelle bzw. die Selbstbehaltssätze?

      LG
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      hallo thodie,

      meines Wissens sollte doch am 17.12. darüber im Bundestag abgestimmt bzw. zugstimmt weden.

      Bei den Terminen für den 17.12 Bundestag/rat habe ich nichts dergleichen gefunden.
      Nur dass am 17.12 im Bundesrat erneut über die H4 Sätze abgestimmt werden soll.
      Soweit ich dass gelesen habe.

      gruss
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo Hoffnung,

      ja, über das Gesetz wird morgen im Bundesrat abgestimmt. Es wird sich aber keine Mehrheit dafür finden. Das ist schon klar.

      Insofern muss wahrscheinlich der Vermittlungsausschuss ran und einen Kompromis erarbeiten, über den dann im Bundestag erneut abgestimmt werden muss. Das kann nicht mehr bis 01.01.2011 klappen.

      Interessant wird es zudem, da die Oposition ja höhere Hartz IV-Sätze fordert. Folgt man der Logik des OLG Düsseldorf zu der Tabelle, dann müsste bei einer weiteren Anhebung der Hartz IV Sätze (SPD fordert 400 EUR) auch der Selbstbehalt nochmal erhöht werden.

      Hier nochmal das Zitat des OLG Düsseldorf:

      "Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten am 17.12.2010 zustimmen wird."

      LG

      Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Thodie ()

    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Ganz genau Thodie- das wars dann mit den 50€.
      Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle war von dem heutigen Bundesratstermin abhängig.
      Mich würde jetzt aber wirklich mal brennend interessiern, was passiert, wenn das Gesetz nun eventuell im Februar (frühester Termin) in welch auch immer geänderter Form in Kraft tritt.
      Da das Bundesgericht ja eine Änderung ab 1.1.2011 verlangt hat, bekommen Bezieher von Sozialleistungen dann die Beträge wahrscheinlich rückwirkend ab dem 1.1.. Wie kann ich aber als Unterhaltsleistender dann rückwirkend den Betrag verändern?
      Demnach müßte ich nun doch die Unterhaltsempfänger schriftlich dazu informieren, das ich ab Januar 2011 nur unter "Vorbehalt" Zahlungen leiste.

      Bitte kommt nun nicht auf die Idee, mich zu verbessern, das der Unterhaltszahler gar kein Recht dazu hat eigenmächtig seine Zahlungen zu verändern- ich wollte hier nur die Ironie der Situation schildern.

      Es ist wie sonst auch immer, hier wurde wieder einmal ein Ansatz der Düsseldorfer Richter gemacht Recht zu vermitteln, ohne die Situation richtig zu betrachten.
      Alle denen, denen eine neue Berechnung innerhalb der kommenden Wochen ansteht wünsche ich wirklich von Herzen viel Erfolg mit dieser Situation zu einem Ergebnis zu kommen.
      Wer glaubt das Unterhaltsrecht Recht ist glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo Denker,

      dafür können doch die Düsseldorfer Richterr nix. Der Bundesregierung war vom Verfassungsgericht aufgegeben, eine (verfassungsgemäße) Neuregelung an den Start zu bringen.

      Was soll man dazu sagen? Sie haben's halt vergeigt. Und es ist keine Überraschung, die Verhältnisse im Bundesrat sind seit langer Zeit klar. Musste man diese 'Reform' wirklich so knapp verabschieden?

      Gruß
      Susanne
    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Original von Susanne
      dafür können doch die Düsseldorfer Richterr nix.


      Da muss ich jetzt aber deutlich widersprechen. Dafür können die Düsseldorfer Richter sehr wohl was. Die Tabelle ist kein Gesetzt! Weshalb haben die Düsseldorfer Richter den Selbstbehalt in ihrer Richtlinie von der Verabschiedung dieses Gesetzes abhängig gemacht? Beim Unterhalt war das doch auch kein Problem.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thodie ()

    • RE: DDT ab 01.01.2011 / Änderungen

      Hallo Susanne,
      wenn ich mich recht entsinne, hat auch der ISUV die Praxis angemahnt, Selbstbehalte hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Von daher ist der Vorwurf zumindest im Ansatz richtig.

      Unsere Politiker haben sich insgesamt heute ein großes Armutszeugnis ausgestellt, denn es waren einige Monate Zeit um ein vom BVG kritisiertes Gesetz nach zu bessern. Wer so in der freien Wirtschaft arbeiten würde, der würde zurecht seinen Job verlieren.

      Insgesamt bleibt da ein fader Beigeschmack, denn ich kann sicherlich nachvollziehen, das das neue Gesetz in der Form (mit allen eingefügten zusätzlichen Unterpunkten) so nicht akzeptiert werden konnte.
      Nun entsteht aber im Januar (nach heutigem Standpunkt) ein nahezu rechtsfreier Raum der von einer ganzen Menge Einzelfallbetrachtungen abhängt. Sei es die Auslegung der einzelnen Richter zum SB oder zum SGB.

      Das sage ich mittlerweile bewußt als jemand der 5 Kinder zu ernähren hat und mittlerweile trotz aller Freibeträge gut 1/3 des Bruttolohnes nur für Steuern und Sozialabgaben abgeben muß.
      Wer glaubt das Unterhaltsrecht Recht ist glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten