Notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung

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    • Notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung

      Hallo zusammen,
      mene Familie quält sich seit Jahren wegen einer Trennung/Scheidung.
      Wir haben eine bereits seit fast 2 Jahren laufende Scheidung zurück gezogen. Zuvor wurde in katastrophaler Weise gestritten, ich schließe mich dabei gar nicht aus. Ich hatte einfach keine Lust und vor allem keine Nerven mehr, dies noch über Jahre so fortzusetzen. Rational kann man das wahrscheinlich gar nicht alles erklären.

      Wir wollten uns evtl sogar wieder annähern, die Streiterei beenden. Damit wenigstens nicht mehr über GELD gestritten werden muss, haben wir durch meinen Anwalt eine gemeinsam Vereinbarung erarbeiten lassen, die dann bei einem gemeinsamen Notartermin beurkundet wurde. Wir leben nach wie vor getrennt, haben praktisch einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Der ZUGEWINN wurde von mir auch schon ausgeglichen, das gemeinsame Haus habe ich übernommen und es wurde eine Grundschuld zu Gunsten meiner (Noch/Wieder) Frau eingetragen. Die zahle ich brav ab. Der Komplex ist soweit geregelt.
      Es wurde vereinbart, dass VERSORGUNSAUSGLEICH zu einem festen Termin in 2008 durchgeführt wird. Die wurde bereits damals vom Gericht so ermittelt, beide hatten die Zahlen auf dem Tisch und die Deutsche Rentenversicherung sagte mir, dass dies durchaus möglich ist, den Endtermin Versorungsausgleich zu einem bestimmten Datum zu fixieren.
      Darüber hinaus habe ich mich verpflichtet, meiner Frau von einer später noch weiterlaufenden Rente der Berufsgenossenschaft ein Drittel unbegrenzt zu zahlen. Auch hier waren wir, auch sie, der Meinung, dass dies keien einseitige Regelung wäre.
      Zu Schluß der UNTERHALT; hier haben wir endlos gestritten, weil meine Frau nicht arbeiten wollte/konnte - wie auch immer. Ich habe resigniert und ihr einen Unterhalt praktisch unbegrent bis zum Renteneintritt zugesichert. Sie erhält rund 2.000 Euro pro Monat + meiner Rate für das Haus (s.o.)

      Ich meine, auch hier ist die Frau sowas von gut versorgt, andere würden sich für sowas die Finger schlecken. Hauptache ich bringe Ruhe in mein Leben.
      Obwohl ich sicher bin, dass sie sehr gut versorgt ist, kommen bei mir Zweifel auf, ob im Falle einer Scheidung diese Urkunde einem Urteil stand hält. Inbesondere deshalb, weil beim Unterhalt die 2000 Euro ein absolute Obergrenze darstellt, egal wie sich mein Einkommen entwicklen wird. Heute hätte sie wohl einen höheren Unterhaltsanspruch. Allerdings wäre dieser vermutlich zeitlich von einem Gericht begrenzt worden?
      Weitere Zweifel habe ich, ob ein Gericht z.B. in 5 oder 8 Jahren, im Falle der Scheidung dann die Begrenzung beim Versorgungsausgleich akzeptiert.

      Der Notar hat zwar eingebaut, dass diese Vereinbarung dem freien Willen beider entspricht, jeder sich der Bedeutung bewußt ist und das Ganze einen richterlichen Urteil Stand halten soll. Aber ich habe auch schon gehört, dass Richter Scheidungsfolgenvereinbarungen (auch teilweise) außer Kraft setzen können. Wahrscheinlich muss dann doch wieder gestritten werden.
      Zur Beziehung selbst noch der Hinweis, dass wir uns beide bewußt sind, dass wir uns das viel Geld sparen könnten und ich mir mein bereits abbezahltes Haus nicht nocheinmal bezahlen müsste, aber: ich pack die Frau einfach niicht mehr.

      Jetzt hab ich viel erzählt in der Hoffnung, die eine oder andere Meinung zu erhalten, was wohl im Falle der Scheidung tatsächlich passieren wird.
      Gibt es für so Etwas Erfahrungen?
      Danke für das Interesse.
      dontnowhy
    • RE: Notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung

      Hallo dontnowhy,

      die Dir von der DRV erteilte Auskunft hinsichtlich der Versorgungsausgleichs ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Wenn es insoweit jemals zu gesetzesänderungen kommt, wäre das neu zu prüfen.

      Was die Unterhaltsregelung betrifft, so kann nach neuer Gesetzeslage sowohl eine zeitliche Befristung (Laufzeit) als auch eine Begrenzung der Höhe nach vorgeniommen bzw. vereinbart werden. Dies gilt allerdings nur für den nachehelichen (Nachscheidungsunterhalt) Unterhalt. Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Allerdings - wo kein Kläger, da auch kein Richter. Hier käme es auf die genaue Formulierung an.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung

      Hallo Prinzip,
      hab noch ein kurzes Dankeschön vergessen.
      Also ich/wir haben bereits einen Vertrag beim Notar unterschieben.
      Dabei ist auch bereits das Haus auf mich und die Grudnschuld eingetragen.
      Ich zahle auch das Haus in Raten bei der NOCH-Frau ab.
      Auch der Trennungsunterhalt ist fixiert, ein nachehelicher Unterhalt für den Fall einer späteren Scheidung ist auf eine Maximalhöhe festgelegt.
      Ich zahle diese Obergrenze solange ich ein bestimtes Mindesteinkommen habe. Weiter ist auch der Versorgungsunterhalt vereinbart.

      Meine Sorge oder Unruhe entsteht aus der Frage, ob ein Scheidungsrichter in einigen Jahren diese Vereinbarung kassiert, weil die Unterhaltsbegrenzung nach oben festgeschieben ist.
      Ich zahle ohne Urteil praktisch zeitlich unbegrenzt, ich pack die Streiterei nicht und nach 28 Jahen war meinen Frau mit Attesten plötzlich so krank, dass ein Gutachten bevorstand. Ich hatte nicht mehr die Nerven das abzuwarten, auch der regelmäßige Striptease zu meinen Zahlen wollte ich nicht länger. Ich habe das so entwürdigend empfunden. Der gegnerische Anwalt hatte jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis >zur Vermeidung gerichtlicher Geltendmachung< gespickt. Da wurde ich hingestellt wie ein Gauner, obwohl ich wirklich alles und vollsltändig vorgelegt hatte.
      Deine Info zum Versorgungsausgleich sehe ich auch so.

      Insgesamt war ich der Meinung, ich zahle lieber jetzt und bis zur Altersrente (bin 52) diesen kalkulierbaren Festbetrag.
      Erhöhungen bleiben bei mir, das sollte mir einen Spielraum geben.
      Andererseits ist meine Frau, denke ich, gut versorgt, sie muss nicht mehr arbeiten gehen, hat insgesamt Zugewinn (mit Haus und bar dann über 150 TE ).
      Ich habe meinen Fall schon früher hier ausführlich mit Zahlen geschildert.
      Sorry, wieder zu viel geschieben.

      Danke auch für weitere Meinungen
      LG dontnowhy
    • RE: Notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung

      Hallo dontnowhy,

      natürlich kann man niemals vorhersagen, ob und ggf. wie sich Gesetz und Rechtsprechung in Zukunft entwickeln. man muss immer bedenken, dass Grundlage der jeweiligen Vereinbarung eine Prognose ist und es liegt in der Natur der Sache, dass Prognosen richtig aber auchg falsch sein können.

      Gleichwohl gehe ich davon aus, dass das eine Vereinbarung,. wie Ihr sie getroffen habt, auch in Zukunft Bestand haben wird. Hast Du allerdings bei der Festschreibung des zu zahlenden Unterhalts auch Dein Arbeitsplatzrisiko berücksichtigt?

      Was meinst Du mit dem Wort "Versorgungsunterhalt" ? Ist damit eventuell der sogenannte "Vorsorgeunterhalt, also Beitrage für die Altersversorgung, oder der "Versergunsgsausgleich" gemeint ?

      Ich vermute im Übrigen, dass Deine Frau im Rahmen der sogenannten "Familienversicherung" bei Dir derzeit kostenfrei zur Krankenversicherung mitversichert ist. Sollte dies der Fall sein, musst Du unbedingt daran denken, dass eine derartige "Mitversicherung" endet, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Sie muss sich dann selbst versichern.

      Ein weiterer Punkt der in derartigen Fällen häufig übersehen wird, ist folgender:

      Wenn Deine Frau keine versicherungspflichtige Tätigkeit vor dem 55. Lebensjahr aufnimmt, hat sie später keine Möglichkeit, in die kostengünstige Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden. Hier sollte unbedingt Rückfrage bei Deiner Krankenversicherung gehalten werden.

      Soweit Du beamter sein solltest, ist zu bedenken, dass in diesem Falle die Beihilfeberechtigung Deiner Frau mit Rechtskarft der Scheidung entfällt.

      MfG
      Prinzip
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