Volljährigenunterhalt

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    • Volljährigenunterhalt

      Hallo,
      ich habe eine volljährige Stieftochter und vier eigene Kleinkinder. Ich bin verheiratet und bin berufstätig und meine Frau - Mutter der großen Tochter - arbeitet geringfügig. Jetzt soll meine Frau Barunterhalt für den Großen leisten, kann sie aber nicht. Muss ich jetzt Unterhalt zahlen oder Auskunft über mein Einkommen erteilen?
    • RE: Volljährigenunterhalt

      Hi,

      es ist leider unklar wär DER Voljährige ist. Oder meintest du hier die volljährige Stieftochter ?
      Für Volljährige sind beide Eltern unterhaltspflichtig, allerdings nicht Stiefeltern.

      Das Volljärige Kind ist allerdings unpriviligiert außer es befindet sich noch in der Schule
      (z.B. Abitur).

      Die unpriviligierten Kinder unter 18 gehen vor. Zunächst muss für diese Unterhalt geleistet
      werden. Erhält Sie für die Kinder Unterhalt ?

      Es gibt zu dem Thema eine sehr gute Broschüre "Volljährigunterhalt". Die würde ich Euch
      auf jeden Fall empfehlen.


      Gruss

      Der Michl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von michl ()

    • RE: Volljährigenunterhalt

      Hallo, sorry, das ist "die " Volljährige -Stief-Tochter, die noch bei uns zu Hause lebt und erst nächstes Jahr Abi machen wird. Es ist die Tochter meiner Frau. Die anderen Kinder sind gemeinsame Kinder von ihr und mir und da wir ja verheiratet sind, ist das kein Problem. Meine Frau kann wegen der Kinder aus unserer Ehe nicht mehr Geld verdienen, weil noch nicht alle fremdbetreut werden können, die Jüngste ist erst 1,5 Jahre alt und Kindergartenplatz gibt es erst ab 3J. . Meine Frau kann also wegen eigenen geringen Einkünften nicht Barunterhalt leisten, dann kann wegen der Kleinen ja auch nicht ein fiktives Einkommen von ihr zugrunde gelegt werden. Aber kann dann nicht der Taschengeldanspruch meiner Frau gepfändet werden? LG
    • RE: Volljährigenunterhalt

      Hi, also nochmal. Ich habe eine Frau geheiratet, die eine Tochter in die Ehe mitgebracht hat, die jetzt 18 geworden ist. Mit der (meiner ) Frau habe ich weitere 4 Kinder, das jüngste Kinde ist 1,5. Meine Frau arbeitet selbständig, hat aber nur einen geringen Verdienst. Der Vater der volljährigen Tochter hat den Unterhalt um die Hälfte reduziert, als die Tochter 18 wurde. Den Rest soll jetzt meine Frau zahlen. Die Tochter hat dann Auskunft über das Einkommen der Mutter erteilt und mitgeteilt, dass da ja nix ist und, dass ihr Vater doch leistungsfähig ist, was auch stimmt, und den Betrag, der sich aus der DT ergibt abzgl. Kindergeld leisten könne. Dann kam jetzt das Schreiben an die Tochter, dass Sie die Gehaltsunterlagen auch von mir - Stiefvater - vorlegen soll, denn ich müßte einen Haftungsanteil zahlen?! LG
    • RE: Volljährigenunterhalt

      Hallo Addy,

      Also m.E. geht es folgendermaßen:

      Wenn Tochter 18 Jahre alt ist,dann muss Sie die Einkünfte beider
      Elternteile fordern und es beiden Elternteilen zur Einsicht geben( kann
      natürlich auch über RA gehen).Und muss nachweisen ob Sie in Schule geht oder in Ausbildung ist.


      Ab 18 Jahre sind beide Eltern barunterhaltspflichtig im Verhältnis ihres
      Einkommens.

      Ist die Tochter noch keine 21,dann unterliegen beide Eltern einer
      gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

      Wie alt ist denn die Tochter?

      Also der RA des KV kann m.E. erst mal gar nicht fordern.
      Und von dir kann der RA + deine Stieftochter auch nichts fordern.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Volljährigenunterhalt

      hi,

      m.E. trifft die erhöhte Erwerbsobliegenheit nur noch solange bis die Tochter Abitur macht. Nach Abschluß wird sie unpriviligiert, der selbstbehalt steigt dann für beide Eltern auf
      Euro 1100,- und beiden unterliegen dann nicht mehr der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

      Grüße

      Der Michl
    • RE: Volljährigenunterhalt

      Hallo Addy,

      Deine Frau ist zwar auch barunterhaltspflichtig der Tochter gegenüber,

      aber ihr könnt natürlich einen Betrag für Kost und Logis von der
      Tochter verlangen.( Weil sie ja bei euch wohnt).

      Dieser ist evtl. höher als der Unterhalt den deine Frau ihr zahlen müsste.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • RE: Volljährigenunterhalt

      hallo Addy,

      aufgrund des Alters Eurer gemeinsamen Kinder ist eine Ausweitung der Beruftätigkeit trotz verschärfter Erwerbsobliegenheit nicht zu verlangen.
      Aber....
      das volljährige Kind ist noch privilegiert, weswegen durchaus ein fiktives Einkommen für Haushaltsführung angerechnet werden könnte, vorausgesetzt, Du kannst das bezahlen.
      Das mag der Grund für das Ansinnen des Anwalts sein. Ich halte dieses Ansinnen aber für rechtlich nicht durchsetzbar, während die eigenmächtige Reduzierung des Unterhalts durch den Vater rechtswidrig war. Dem sollte die Tochter schnellstens widersprechen, um nicht rückwirkende Ansprüche zu verlieren.

      Grüße
    • RE: Volljährigenunterhalt

      Hi Max,
      vielen Dank für diese Antwort. Ich werde das mit unserer Großen besprechen. Bislang wurde nie der tatsächlich geschuldete Unterhalt eingefordert und es gibt auch keinen Titel. Meine Frau hat nie das verlangt, was der Tochter zugestanden hätte. Wir werden es wohl auf ein Verfahren ankommen lassen müssen, wenn das so weiter geht. Soviel verdiene ich dann auch nicht... Schönen Abend noch und nochmals danke.