Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

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    • Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hallo,

      angenommen mein Partner und ich möchten heiraten und uns dann eine Immobilie kaufen. Mein Partner ist geschieden und hat 2 Kids aus erster Ehe und ist diesen gegenüber unterhaltspflichtig. Er verdient weniger als ich. Durch den KU bleibt ihm knapp etwas über dem Selbstbehalt.
      Ich liebe meinen Partner aber ich weiß auch wie hart ich dafür arbeiten musste, um mein heutiges Einkommen zu haben und möchte natürlich nicht, dass seine vorherige Familie davon profitiert. Nachteile haben wir auch so schon genug, aber was toleriert man nicht alles aus Liebe ;).
      Hat jemand einen Rat worauf wir bei der Heirat und dem Immobilienerwerb achten sollten?
      Freue mich über jeden Hinweis und über Erfahrungsberichte :)

      LG
      Solveig

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    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      nochwas....was mir hier gerade beim Lesen der ganzen düsteren, wenn wohl leider auch realistischen Beiträge einfällt.....
      könnten wir vertraglich regeln,dass mein Gehalt nicht für den Unterhalt verwendet werden kann....also auch nicht durch ein Hintertürchen wie Senkung des Selbstbehalts......und was wäre wenn mein Partner arbeitslos werden würde.......ohjeh ist das kompliziert :(
      Ich habe gerade das Gefühl das unser System einer Zweitfamilie nicht wirklich eine faire Chance lässt und fühle mich als ob mir jemand eine Zwangsjacke anzieht............dass ist doch alles nicht fair geregelt...........vom Prinzip dürfen wir nicht heiraten und ich müsste die Finanzierung inkl. Kredit und allem alleine übernehmen aber das Risiko mag ich alleine nicht tragen, dafür verdiene ich wiederum zu wenig........kann mir mal bitte jemand einen Lösungsweg zeigen?

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    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hallo!

      Direkt kann dein Gehalt nicht herangezogen werden, indirekt (Senkung des Selbstbehalts) allerdings schon. Dagegen hilft auch kein Vertrag. Das kann im Übrigen auch passieren, wenn ihr unverheiratet zusammenlebt.

      Wenn du heiratest und dein Mann arbeitslos wird, dann sinkt sein Selbstbehalt sowieso, außerdem führt er dir ja dann den Haushalt, wofür er von dir ein Taschengeld bekommt, welches er für den Unterhalt verwenden muss.

      Heirat und Immobilienkauf sollten also gut überlegt sein. Gerade beim Kauf einer Immobilie würde ich mich sehr gut anwaltlich beraten lassen. Denn gehört das Haus euch beiden und er stirbt, dann erben seine Kinder seine Hälfte. Sollten seine Kinder noch minderjährig sein, dann verwaltet seine Ex das Erbe. Sind vielleicht düstere Gedanken, aber was passiert nicht alles...

      LG
      Zita
    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hi Zita,

      danke für deine Antwort.
      Das ist doch alles total ungerecht. Seine Ex hat wieder einen neuen Partner aber da heißt es nicht, ok die Lebenshaltungskosten sind gesunken und sie hat mit den Kids weniger Bedarf hat, bei uns würde es aber schon angerechnet???? Wo bleibt denn da die Logik???
      Sie lebt mietfrei in einem schönen EFH und wir können jetzt ggf. unter den Umständen einen Hauskauf vergessen? Es sei denn ich sage ok ich übernehme den Kredit alleine??
      Wir führen aufgrund der räuml. Distanz zur Zeit eine WE Beziehung, mein Partner sucht nun bei mir eine neue Stelle. Muss er da zwingend das gleiche verdienen wie bei seinem alten AG? Wie sieht es aus wenn er weniger verdient?
      Ich glaube ich suche morgen erst mal einen Anwalt und hoffe das es da irgendeine Möglichkeit gibt.

      LG
      Solveig
    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hallo Solveig,

      Das ist doch alles total ungerecht. Seine Ex hat wieder einen neuen Partner aber da heißt es nicht, ok die Lebenshaltungskosten sind gesunken...

      das wäre dann ungerecht, wenn nachehelicher Unterhalt gezahlt würde - aber doch nicht bei KU.

      Glaubst du wirklich, es käme deinen LG soviel günstiger, wenn die Kinder bei ihm leben? In dem Fall müsste die Mutter KU zahlen. Selbstverständlich würde auch ihr Selbstbehalt sinken bei neuer Partnerschaft.

      Tatsache ist doch, der betreuende Elternteil beruflich stark eingeschränkt ist. Egal, ob Mann oder Frau.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hallo Solveig,

      Du zahlst keinen KU mit. Und der gesenkte Selbstbehalt sind Einsparungen deines Partners die er nicht hätte, würde er seine eigene Wohnung haben. Alternativ kann er sich ja eine eigene Wohnung suchen und dich immer besuchen kommen. Das Geld was er dadurch an seinen Kindern spart, gibt er dann eben einem fremden Vermieter für diese zusätzliche Wohnung.

      Also bitte akzeptiert einfach, dass die Einsparung des gemeinsamen Wohnens nun auch bei seinen Kindern ankommen darf. Und es ist kein Geld, dass von Dir genommen wird. Im Gegenteil, du sparst an deinen Kosten genauso ein und das kannst Du alleine behalten oder eben zusammen mit deinem Partner verwenden, wie Du möchtest.

      Gruß
      eP
    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hallo Solveig,

      sollte dein Partner einen Job annehmen, der geringer bezahlt ist, als der, den er jetzt hat, dann muss er nach wie vor den titulierten KU bezahlen. Er darf sich durch Jobwechsel nicht mutwillig ärmer machen.

      Was die Senkung des Selbstbehalts angeht, ist es vielleicht nicht ungerecht, wenn man die Einsparungen tatsächlich hat. Oftmals ist das aber nicht so, da man sich mit seinem neuen Partner ja nicht in die Einraum-Wohnung quetscht, die er vorher bewohnt hat.

      Es soll aber auch OLGs geben, die den Selbstbehalt nicht einfach senken, sondern schauen, ob es tatsächlich Einsparungen gibt. Schau doch mal in den Leitlinien eures OLG nach.

      Wenn dein Partner nun umzieht, stellt sich ja auch die Frage nach den Kosten des Umgangs. Da er wegzieht, muss er dafür wohl alleine aufkommen. Oder gibt es keinen Umgang?

      LG
      Zita

      PS: Anwaltliche Beratung kann ich nur dringend empfehlen, obwohl man meistens ernüchtert daraus geht.
    • RE: Zweitehe-Immobilienkauf--1000 Fragen

      Hallo Solveig,

      wie soll denn Dein zukünftiger Mann im Falle eines Falles den Kapitaldienst erbringen, wenn er ein Einkommen kurz über dem Selbstbehalt hat? Da macht doch die Bank gar nicht mit.

      Also kaufe das Haus alleine - vor einer eventuell geplanten Eheschließung. Betreffend der Vererbung solltet Ihr sowieso einen Ehe- und Erbvertrag machen.

      Grüße