Trennung, Haus, Kinder

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    • Trennung, Haus, Kinder

      Guten Tag zusammen,

      meine Situation:
      Mein Freund lebt seit Mai (räumlich) in Trennung. Er hat einen neue Arbeitsstelle im Juni angetreten und wohnt nun in der Nähe der Arbeitsstelle. Er hat ein gemeinsames Haus mit seiner Noch-Frau. Seine 2 Kinder 12 und 14 wohnen bei ihr in dem gemeinsamen Haus. Nun soll er Unterhalt zahlen, was er ja einsieht. Nur sieht er nicht ein, dass seine Frau ohne einen Cent zu zahlen in dem Haus wohnt. Er verdient 1550 € und bekommt alle 3 Monate eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 624 €. 150 € Darlehen zahlt er noch für das Haus ab.Laufende Kosten von Miete 390€, Strom 35 € , Fahrtkosten von 13 km täglich zur Arbeitsstelle und 138 € Schulden, die er aufgrund einer Gründung vom Haushalt (Waschmaschine, Möbel) machen musste. Er ist der Meinung, dass er das Haus nicht verkaufen kann, da das Gesetz gegen ihn ist. Dass, das zum Wohl der Kinder nicht gehen soll. Nun kann er sich nicht mal einen Anwalt leisten, der er auch keine Prozesskostenbeihilfe bekommt, weil ja ein Haus als Vermögen da steht. Er ist total verzweifelt, weil er nicht mehr weiter weiß. Einen Anwalt hatte er schon eingeschaltet, der ihn aber nicht richtig beraten hat. Er rechnete ihm aus, dass er nur 98 € Unterhalt zahlen müsste, da sie ja einen Mietvorteil hätte. Dies, wie sich herausstellte aber falsch ist, das dies nur beim Unterhalt gegenüber der Frau gerechnet wird. Sie verdient ca 1300 € Netto im Monat. Mit ihr lässt sich auch nicht reden. Nun hat er natürlich Nachzahlungen zu leisten, aber er weiß nicht woher er das nehmen soll.
      Meine Frage:
      Kann er das Haus verkaufen? Und wie sollte man nun weiter vorgehen. Er zerbricht daran. Auch darf er seine Kinder nicht sehen, da seine Frau alles daran setzt und ihm das Leben zur Hölle macht.
      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und wäre Dankbar.

      MfG Cira
    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Hallo Cira,

      zuerst gilt es geordnet seine Einkünfte die er im Monat hat zu ermitteln. Dazu sollte er auch die monatlichen Anteile aus Weihnachts- und Urlaubsgeld mit einkalkulieren und ganz grob seine Steuererklärung. Hier wird sich für ihn ab 2011 sowieso vermutlich noch die Steuerklasse ändern.

      Dann kann er seine berufsbedingten Ausgaben pauschal mit 5% von seinem Einkommen abziehen. Mit dem verbleibenden (bereinigtem) Einkommen schaut er dann in die Düsseldorfer Tabelle in welche Stufe er käme und geht dann 1 Stufe niedriger (3 Unterhaltsberechtigte).

      Das ganze sollte er schleunigst auf dem Jugendamt titulieren lassen, um hier einem unnötigen Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Dann zieht er den für die Kinder gezahlten Unterhalt vom bereinigten Einkommen ab und zieht noch die Darlehenskosten ab und schaut wie weit er über 1000 € bleibt. Diese Restsumme wird dann grob sein Trennungsunterhalt sein.

      Dies ist jetzt keine exakte Methode, aber es geht erst mal nur um eine grobe Richtung. Inwieweit die Darlehen zur Bereinigung akzeptiert werden ist fraglich. Als nächste Empfehlung würde ich sagen, wenn er zu weit unter 1000 € fällt nach Abzug des KU und anschließend der Darlehen, dann wird es empfehlenswert sein das Hausdarlehen nicht mehr zu bedienen und die Kindsmutter auffordern einem Verkauf zuzustimmen, da sonst die Bank versteigern wird. Und das wäre gegen die eheliche Solidarität.

      Prinzipiell ist es nunmal immer so, dass dem arbeitenden und somit Unterhaltszahler genug zum eigenen Leben bleiben muss. Und da gilt grob ein Selbstbehalt von 900 € gegenüber den Kindern und 1000 € gegenüber dem Ex Partner. Seine sonstigen Kosten wie Miete etc. sollten mit diesem Rest aber gut gedeckt sein.

      Gruß
      eP
    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Hallo Cira,

      Zunächst zur Frage des Hausverkaufs durch Deinen Partner:

      Die Immobilie kann er allein nicht verkaufen, da nach Deiner Schilderung die Ehefrau Miteigentümerin ist. Eine sogenannte Auseinandersetzungsversteigerung ist zum während des Getrenntlebens ebenfalls nicht möglich sondern allenfalls nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe. Dies ist aber ein langwieriges Verfahren und führt meistens zu Verlusten.

      Nun zur Frage der Unterhaltsberechnung:

      Zunächst ist darauf hinzuweisen, das es richtig ist, dass grundsätzlich ein Wohnvorteil nur gegenüber dem anderen, die Immobilie bewohnenden, Ehegatten geltend gemacht werden kann.

      Allerdings ist folgendes zu berücksichtigen:
      In dem Kindesunterhalt ist ein Wohnkostenanteil enthalten, den die einzelnen Oberlandesgerichte unterschiedlich bewerten. Ich würde hinsichtlich der Kinder von einem Wohnkostenanteil von 20% ausgehen, um den sich der Kindesunterhalt ermäßigen könnte.

      Bezüglich der Ehefrau wäre Folgendes zu beachten:
      Juristisch gesehen gibt es nicht nur den Wohnvorteil, sondern auch - alternativ - einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dieser Anspruch wäre grundsätzlich auch gegeben, wenn ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nicht besteht. Auch dieser Anspruch wäre neuerdings - isoliert - vor dem Familiengericht geltend zu machen. Er bezieht sich allerdings immer nur auf den Miteigentumsanteil Deines Partners.

      Nun aber zu der eigentlichen Unterhaltsberechnung:

      Ich gehe hinsichtlich des Einkommens beider Elternteile einmal von dem von Dir gelieferten Zahlenmaterial aus:

      Einkommen Deiner Partners:
      Monatliches Nettoarbeitseinkommen 1.550,00 €
      Monatliche Berufsunfähigkeitsrente 208,00 €
      Monatliches unbereinigtes Gesamteinkommen 1.758,00 €
      abzüglich:

      Fahrtkosten zur Arbeitsstelle 2 x 13 km a 0,30 € täglich, monatlich 163,80 €
      Hypothekendarlehen für Ehewohnung monatlich 150,00 € 313,80 €
      Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen 1.444,20 €

      Bei der Ehefrau gehe ich von dem von Dir genannten Einkommen aus, da Du Bereinigungspositionen nicht angegeben hast:
      Einkommen Ehefrau monatlich 1.300,00 €
      Bedarf der Kinder:

      Tabellenunterhalt je Kind 426,00 €
      abzüglich hälftiges Kindergeld 92,00 €
      Barbedarf je Kind 334,00 €
      Gesamtbarbedarf für beide Kinder 668,00 €

      Zieht man von dem bereinigten Nettoeinkommen Deines Partner von 1.444,20 €
      den Gesamtbarbedarf beider Kinder mit 664,00 €
      verbleiben ihm nur noch monatlich 776,20 €
      Sein notwendiger Selbstbehalt von derzeit 900,00 €
      ist damit nicht mehr sichergestellt. Es fehlen ihm monatlich 123,80 €
      Insoweit ist von dem Gesamtbarbedarf jeden Kindes die Hälfte mit 61,90 €
      in Abzug zu bringen. Es sind deshalb je Kind wegen teilweiser
      Leistungsunfähigkeit nur jeweils monatlich 272,10 €
      insgesamt also monatlich 544,20 €
      zu zahlen.
      Im verbleibt dann genau der notwendige monatliche Selbstbehalt von 900,00 €

      Ein Abzug der Neuanschaffungen für Hausrat wird sicherlich nicht anerkannt werden. Insoweit wird das Gericht sicherlich auf den Hausratsteilungsanspruch gegen die Ehefrau verweisen.
      Die Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch, da sie gemäß § 1609 BGB unterhaltsrechtlich gegenüber den Kindern nachrangig ist.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Hallo

      Zunächst zur Frage des Hausverkaufs durch Deinen Partner:

      Die Immobilie kann er allein nicht verkaufen, da nach Deiner Schilderung die Ehefrau Miteigentümerin ist. Eine sogenannte Auseinandersetzungsversteigerung ist zum während des Getrenntlebens ebenfalls nicht möglich sondern allenfalls nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe. Dies ist aber ein langwieriges Verfahren und führt meistens zu Verlusten.

      Nun zur Frage der Unterhaltsberechnung:

      Zunächst ist darauf hinzuweisen, das es richtig ist, dass grundsätzlich ein Wohnvorteil nur gegenüber dem anderen, die Immobilie bewohnenden, Ehegatten geltend gemacht werden kann.

      Allerdings ist folgendes zu berücksichtigen:
      In dem Kindesunterhalt ist ein Wohnkostenanteil enthalten, den die einzelnen Oberlandesgerichte unterschiedlich bewerten. Ich würde hinsichtlich der Kinder von einem Wohnkostenanteil von 20% ausgehen, um den sich der Kindesunterhalt ermäßigen könnte.

      Bezüglich der Ehefrau wäre Folgendes zu beachten:
      Juristisch gesehen gibt es nicht nur den Wohnvorteil, sondern auch - alternativ - einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Dieser Anspruch wäre grundsätzlich auch gegeben, wenn ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nicht besteht. Auch dieser Anspruch wäre neuerdings - isoliert - vor dem Familiengericht geltend zu machen. Er bezieht sich allerdings immer nur auf den Miteigentumsanteil Deines Partners.

      Nun aber zu der eigentlichen Unterhaltsberechnung:

      Ich gehe hinsichtlich des Einkommens beider Elternteile einmal von dem von Dir gelieferten Zahlenmaterial aus:

      Einkommen Deiner Partners:
      Monatliches Nettoarbeitseinkommen 1.550,00 €
      Monatliche Berufsunfähigkeitsrente 208,00 €
      Monatliches unbereinigtes Gesamteinkommen 1.758,00 €
      abzüglich:

      Fahrtkosten zur Arbeitsstelle 2 x 13 km a 0,30 € täglich, monatlich 163,80 €
      Hypothekendarlehen für Ehewohnung monatlich 150,00 € 313,80 €
      Bereinigtes monatliches Nettoeinkommen 1.444,20 €

      Bei der Ehefrau gehe ich von dem von Dir genannten Einkommen aus, da Du Bereinigungspositionen nicht angegeben hast:
      Einkommen Ehefrau monatlich 1.300,00 €
      Bedarf der Kinder:

      Tabellenunterhalt je Kind 426,00 €
      abzüglich hälftiges Kindergeld 92,00 €
      Barbedarf je Kind 334,00 €
      Gesamtbarbedarf für beide Kinder 668,00 €

      Zieht man von dem bereinigten Nettoeinkommen Deines Partner von 1.444,20 €
      den Gesamtbarbedarf beider Kinder mit 664,00 €
      verbleiben ihm nur noch monatlich 776,20 €
      Sein notwendiger Selbstbehalt von derzeit 900,00 €
      ist damit nicht mehr sichergestellt. Es fehlen ihm monatlich 123,80 €
      Insoweit ist von dem Gesamtbarbedarf jeden Kindes die Hälfte mit 61,90 €
      in Abzug zu bringen. Es sind deshalb je Kind wegen teilweiser
      Leistungsunfähigkeit nur jeweils monatlich 272,10 €
      insgesamt also monatlich 544,20 €
      zu zahlen.
      Im verbleibt dann genau der notwendige monatliche Selbstbehalt von 900,00 €

      Ein Abzug der Neuanschaffungen für Hausrat wird sicherlich nicht anerkannt werden. Insoweit wird das Gericht sicherlich auf den Hausratsteilungsanspruch gegen die Ehefrau verweisen.
      Die Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch, da sie gemäß § 1609 BGB unterhaltsrechtlich gegenüber den Kindern nachrangig ist.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Vielen Dank für die Antwort.

      Also wenn ich das richtig verstanden habe muss er Trennungsunterhalt trotz seine Frau verdient zahlen?
      Wenn ich von dieser Rechnung ausgehe (Steuer bekommt er so wie es aussieht nichts zurück, 13. Monatsgehalt mal aussenvor gelassen, da er einen befristeten Arbeitsvertrag hat und er zum Zeitpunkt des 13. Gehalts noch in Probearbeit ist. Laut Vertrag)
      Dann bleiben nach Abzug des KU 1090 € übrig (BZU-Rente schon miteingerechnet) -150 € Hausdarlehen = 940 € also 40 € Trennungsunterhalt, obwohl sie in dem Haus wohnt
      (Mietwert insgesamt 750€)
      Eine Zustimmung wird sie nicht geben, da sie alles daran setzt ihn zu ruinieren, obwohl er alles versucht hatte die Ehe zu retten und sie nicht wollte. Wie kann man das dieser Frau dann klar machen, und mit ihr vernüftig reden?

      MfG Cira

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Cira ()

    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Hallo Cira,

      entschuldige bitte. Das hatte ich überlesen, dass sie deutlich über 1000 € verdient. In diesem Falle wird er nach Abzug der Kindesunterhalte sehr wahrscheinlich weniger haben als 1300 € und somit ihr vermutlich kaum noch was zahlen müssen. Aber exakt kann ich dir das jetzt nicht beantworten.

      Gruß
      eP


      Edit: vor allem wird ihr das Mietfrei wohnen noch als Einkommen angerechnet. Allerdings nicht auf das Haus angewendet sondern auf eine angemessene Wohnung für sich und die beiden Kinder. Also vielleicht nochmal 400 € je nach Wohnort mehr oder weniger. Damit ist Unterhalt für sie sicherlich hinfällig. Nur der Kindesunterhalt bleibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EinPapa ()

    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Hallo Cira,

      das wird das schwierigste. Man kann ihr nur klarmachen, dass durch eine Zwangsversteigerung (also wenn er nicht mehr zahlt und sie es nicht von sich aus übernimmt), der Zugewinn drastisch geschmälert wird und sie davon genauso Schaden trägt wie er. Aber wie es um den Zugewinn im allgemeinen aussieht ist schwer zu sagen. Da sie keinen Unterhaltsanspruch hat kann man ihr auch diesen nicht streitig machen mit der Begründung die eheliche Solidarität (oder heißt es sogar nacheheliche?) nicht eingehalten zu haben.

      Bietet ihr doch an, dass Haus komplett zu übernehmen und auf sich überschreiben zu lassen und das Darlehen auf sie komplett zu übertragen. Dann kann sie im Haus bleiben. Ansonsten habe ich nur noch von einer Möglichkeit der hälftigen Versteigerung gehört. Aber da kenne ich mich nicht wirklich aus, vor allem über die Nachteile.

      Und wenn jemand nicht reden will dann geht sowieso meistens nichts. Wegen der Kinder würde ich im übrigen zu einer sofortigen Umgangsklage raten. Da sollte er gar nicht lange rumspielen, eine letzte Anfrage mit Frist 1 Woche und dann ab zum Gericht sollte keine Bereitschaft da sein. Da dauert dass dann auch seine Zeit wenn sie blockiert. Das kenne ich leider aus Erfahrung.

      Gruß
      eP
    • RE: Trennung, Haus, Kinder

      Ich kann nur nochmals Danke sagen.
      Ich werde das meinem Freund weiterleiten.
      Und hoffe, dass er dann die Kraft aufbringt zu Handeln, ich werde ihm auf jeden Fall helfen, wo ich kann. Klar ist mir, dass er zahlen muss und ihm auch.
      Mir geht es nicht ums Geld, sondern, dass er endlich etwas Ruhe findet, deshalb habe ich das unternommen. Ich kann nicht ansehen wie er daran zerbricht.
      Ist schon ungerecht, dass Väter so behandelt werden. Ich habe meine Erfahrung auch machen müssen, nur war die Sachlage bei mir anderst. Und es fiel mir nicht leicht mein Recht durchzuboxen. Ich habe immer noch ein schlechtes Gewissen, damit muss ich leben. Aber dass jemand sich so quer stellt, der wenigstens "gut" verdient ist schon hart.
      Danke nochmals

      Gruß Cira