Hausrat Teilung ?

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    • Hausrat Teilung ?

      Liebe Gemeinde ich brauche erneut euren Rat,

      der Fall sieht so aus:
      Meine Freundin steht die Scheidung bevor, es wurden folgende Dinge in der Ehe angeschafft - Auto (Versicherung wurde vom Ehemann bezahlt, Auto läuft auf den Namen des Ehemanns, von welchem Konto die Versicherung abging weiss ich grad nicht), Bausparvertrag (wurde vom gemeinsamen Konto bedient) jede Menge DVD´s (200+) ein neuer Fernseher.

      Laut dem Anwalt meiner Freundin gehört der Wagen ihm und sie hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung da er die Versicherung bezahlt hat.
      Der Bausparvertrag sollte auf einen Bekannten übertragen werden um den Kredit für den Wagen komplett zu tilgen (war ein Privatkredit Restschuld 2000.- momentaner Wert des Wagens ca. 8000.-).

      Die DVD Sammlung + den neuen Fernseher hat er kassiert in einer Nacht und Nebelaktion - er hatte noch einen Wohnungsschlüssel und hat sich eben bedient als sie nicht zu hause war.

      Was mich wundert ist, das sie keinerlei Ansprüche geltend machen kann obwohl diese Dinge in der Ehe angeschafft wurden. Spielt es wirklich eine Rolle wessen Name im Kaufvertrag steht oder wer die Versicherung bezahlt hat ? Wenn es Schulden gibt muss doch auch der Ehepartner gerade stehen oder nicht ?

      Wäre für eine qualifizierte Aussage dankbar.
      So long vielen Dank schonmal für´s lesen : )
    • RE: Hausrat Teilung ?

      Hallo Arbeiter,

      Original von Arbeiter
      Was mich wundert ist, das sie keinerlei Ansprüche geltend machen kann obwohl diese Dinge in der Ehe angeschafft wurden. Spielt es wirklich eine Rolle wessen Name im Kaufvertrag steht oder wer die Versicherung bezahlt hat ? Wenn es Schulden gibt muss doch auch der Ehepartner gerade stehen oder nicht ?


      Wenn diese Dinge in der Ehe angeschafft wurden fallen sie unter den Zugewinn. Wenn deine Freundin die Dinge glaubwürdig vortragen kann, kann Sie damit den Zugewinn ihres Ex etwas in die Höhe treiben. Gerade der Restwert Wagen 8000,- abzüglich der 2000,- Restdarlehen ist meiner Auffassung nach sicher Zugewinn. Allerdings müssen einfach alle Posten verrechnet sein bevor man von einem Zugewinn reden kann.

      Ist aber nicht wirklich ein einfaches Thema und wenn ihr Anwalt meint da bekommt sie nichts, dann meint er eventuell die Dinge, die ihr Ex hat. Da ist gerade beim Auto schon so, dass durch das Zahlen der Raten und das Zulassen des Autos auf ihn, er auch den besseren Stand vor Gericht hätte, sofern deine Freundin keine dringenden Gründe vorlegen kann, die zeigen, dass sie auf das Auto angewiesen ist. Und "haben will" ist kein dringender Grund in den meisten Fällen.

      Und für die Schulden des anderen mit einstehen müssen, ist bedingt war. Gewisse Anschaffung des gemeinsamen Lebens ist es richtig. Aber bei Luxusgütern die ohne Wissen des Partners angeschafft wurden, kann diese Haftung auch wegfallen. Man haftet nämlich nicht grundsätzlich für Schulden des Partners in der Ehe.

      Solltet ihr die Aussagen ihres Anwalts anzweifeln, wäre auch eine alternative Anwaltsauskunft sinnvoll. Allerdings erst mal sicherstellen, dass ihr den Anwalt richtig verstanden habt.

      Gruß
      EinPapa