Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

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    • Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo wertes ISUV Forum,

      folgendes Problem stellt sich mir.
      Am 30.07.2009 teilte mir meine Ex mit, das sie sich scheiden lassen will. Um in 2009 noch geschieden zu werden haben wir uns ausgedacht das Trennungsdatum zurückzudatieren, also 01.09.2008. Damit alles Rechtens läuft haben wir eine Scheidungsvereinbarung beim Notar ausarbeiten lassen und extra schriftlich miteinander vereinbart eine Zusammenveranlagung für 2009 durchzuführen. Aufgrund der langsam mahlenden Mühlen sind wir am 14.05.2010 geschieden worden, mit der Feststellung das die Trennung am 01.09.2008 stattgefunden hat.

      Ende Februar 2010 habe ich nebenbei erfahren das Sie eine Einzelveranlagung beim hiesigen FA beantragt hat. Sämtlich gütlichen Bitten, Extrazahlungsvorschläge, Mahnungen blieben unbeantwortet, nachträglich der Zusammenveranlagung zuzustimmen. So das eine Klage unabweilich wurde, weil ich sonst fast 3000,-€ nachzahlen muß.

      Ihre Verteidigerin schreibt jetzt das "eine Überlagerung finanzrechtlicher und familienrechtlicher Ansprüche ist grundsätzlich nur noch im Trennungsjahr, hier 2008, gegeben."

      Die Überlagerung in 2009 hat aber stattgefunden (Eheberatung, Konfirmation, Geburtstagsfeiern, gemeinsame Haushalts- und Wirtschaftsführung usw.), wie geht das nach eurer Sicht aus?

      Und was kann ich dem zuständigen Richter sagen, der diese Ehe geschieden hat, ist ja mitlerweile Familiengerichtssache. Denn genau dieser Richter wird uns wieder "richten". Wenn der rausbekommt das wir beim Scheidungstermin "gelogen" haben.
      Ich habe ein Sauschlechtes Gewissen.

      Ich hoffe mein RA ist mir nicht böse, wenn ich mir hier zusätzliche Informationen hole.
      Denn ein guter RA ist nur so gut, wie ihm gut zugespielt wird.

      Freue mich auf zahlreiche Zuschriften.

      Einer mit zu viel Herz
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo ZuvielHerz,

      es ist mit diesen steuerlichen Manipulationen, vor denen ich nur warnen kann, immer wieder das gleiche.

      Wenn Ihr Euch tatsächlich erst im Jahre 2009 getrennt habt, ist zweifelsfrei eine gemeinsame steuerliche Veranlagung möglich. In Eurem Fall liegt das Problem - jedenfalls dann, wenn entweder einer von Euch oder gar beide - PKH bzw. VKH beantragt haben sollte/n - auf einem andren Gebiet.

      Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe setzt neben "Armut" auch eine Erfolgsaussicht voraus. Diese wäre im Zeitpunkt der Beantragung wegen des "getürkten" Trennungsdatums zu diesem Zeitpinkt nicht gegeben. Über die Erfolgsaussicht hättet Ihr dann das Gericht getäuscht und damit den Tatbestand des Betruges zu Lasten der Staatskasse verwirklicht.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo Prinzip,

      hmm, ... irgendwie wird meine Frage nicht richtig beantwortet.

      Was für eine steuerliche Manipulation? Meines Erachtens ist es dem FA sch...egal, wann die Trennung begann. Es gibt ja solche die sich wieder "Versöhnen" und nach einem Jahr wieder das Problem der Trennng haben, hier ist das sogenannte Trennungsjahr unendlich. Aus meiner Sicht ist der Tag der rechtskräftigen Scheidung für das FA wichtig.
      Dann erst ist die mit Steuern bevorzugte Ehe vorbei.

      Aber zu der VKH habe ich eine Frage: Was für eine Erfolgsaussicht? Wir waren getrennt und sind geschieden d.h. 100% Erfolg und meine immer noch leistungsunfähige Ex war/ist die Antragsstellerin für VKH. Wenn ich diesen "Betrug" jetzt erst zur Anzeige bringe, was passiert mir dann, was kostet mich das?
      Ich habe da echt ein schlechtes Gewissen, zumal ich meiner Ex 9000,-€ Fersengeld hinterhergeschmissen habe.

      Danke, für eure Antworten.

      Gruß von einem mit ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo ZuvielHerz,

      es mag ja sein, dass Du das steuerlich anders siehst als ich. Ich kann allerdings für meine Meinung den ganz eindeutiogen Gesetzestxt des EStG`s in Anspruch nehmen.

      Im Übrigen habe ich ausdrücklich darauf hingewiese, dass Ihr eine gemeinsame Veranlagung für das Jahr 2009 selbstverständlich durchführen könnt, wenn Ihr Euch tatsächlich erst 2009 getrennt haben solltet, was zu beweisen wäre.

      Der Betrug ist durch die Tatsache beründet, dass Ihr durch Angabe eines falschen Trennungsdatums das Gericht getäuscht und dadurch veranlasst habt, eine Vermögensverfügung (VKH-Bewilligung) zu Lasten der Staatskasse vorzunehmen.

      Zu Deinen sonstigen Ausführungen hülle ich mich in "Schweigen".

      MfG
      Prinzip
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo Herz,

      eigentlich ist das alles ganz einfach:

      Was ist Dir lieber: Anzeige wegen Betrugs oder wegen Steuerrhinterziehung? Beides sind sog. Offizialdelikte und werden von der Staatsanwaltschaft automatisch verfolgt.

      Am Schluss wirst Du zu dem Ergebnis kommen: hätte ich nur die 3000 € bezahlt und meinen Mund gehalten.

      Grüße
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo Prinzip, hallo Max,

      danke für eure Ausführungen.
      Ich hatte keine Ahnung das meine Ex, VKH beantragt hatte. Das sie das "Bare" verschweigt, ist/wird hoffentlich nicht mein Problem und ich war bei der Scheidung anwaltlich nicht vertreten.

      Steuerhinterziehung? Da ist noch nichts hinterzogen, gerade deswegen habe ich es schon gemeldet.

      Ich hoffe irgend jemand hat in der Sache, auch mal was positives zu melden.

      Danke Prinzip für den Lichtblick. :)

      Die Hoffnung stirbt zuletzt.

      Gruß ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo , ich denke dass die Antwort von Prinzip eindeutig war. Willst es nur nicht wahrhaben. Zeigen auch Deine verzweifelten Bemühungen das mit pseudorechtlichen Argumenten rumzubiegen.

      Wenn Ihr Beide das richtige Trennungsdatum angegeben hättet, dann hätte Ex kein PKH bekommen weil die Erfolgsaussichten = 0 gewesen wären.

      Zur Steuersache: eine gemeinsame Veranlagung gibt es nur, wenn beide Eheleute den Antrag unterschreiben. Auch Ehepaare können, dürfen sich einzeln veranlagen lassen. Und mit der Unterschrift wird auch bestätigt, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Was bei Euch ja nicht der Fall ist.
      Da ist Ex wohl von ihrer RA gut beraten worden, wird sich nun hüten nochmal falsche Angaben zu machen.

      Versöhnung gibt es, und 1 im Jahr reicht auch um für dieses Jahr, trotz sonstiger Trennung, dass die gemeinsame Steuererklärung gültig ist. Aber die muss auch stattgefunden haben. Und erfordert dann gewisse - steuerliche - Voraussetzungen, die auch abgefragt werden, nix mit "Bett" dabei.
      So eine Versöhnung unterbricht das Trennungsjahr. d.h., man muss nicht "von vorne anfangen, sondern macht mit Stand vor Versöhnung weiter. Oder die Versöhnung hat Erfolg.
      Kein Richter wird Ex zur Zustimmung verurteilen wenn keine Versöhnung bewiesen werden kann.

      Es gibt da kein "Rosinenpicken", Du musst schon "den ganzen Kuchen essen".

      Was mich ja interessieren würde, kann Richter die Scheidung für ungültig erklären, wenn H. diese Terminmauschelei zugibt ? Denn das damalige Urteil ist ja unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen.

      hoffe mein RA ist mir nicht böse, wenn ich mir hier zusätzliche Informationen hole.
      sicher nicht. Was hat er Dir denn geraten ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Hallo WB,

      ich glaube ich muß erst mal etwas klärendes Schreiben.

      Im Februar 2009 hatten wir eine "Versöhnung" die mich zu einer Eheberatung trieb, die besuchten wir auch, nach 3x brach sie den Seelenstriptease ab. Die ganzen folgenden Geburtstage und Familienfeiern besuchten wir gemeinsam oder richteten sie aus. Die Krönung des ersten Halbjahres war die Konfirmation ihrer jüngsten Tochter aus erster Ehe. Im Juni 09 hat sie wieder eine Arbeit als Helferin für 6 Monate gefunden. Am 30.07.09 sagte sie das sie sich scheiden lassen will, ist dann im Sep. 2009 zu einem Anwalt gerannt, hat die Steuerkarten geändert und ein Schriftstück vom Amt mitgebracht das sie seit dem 01.09.2009 (tatsächlich 2009!!!) dauernt getrennt lebt. Da wir in 2009 noch geschieden werden wollten, hatte ich zugestimmt 1 Jahr zurückzudatieren (Emotional war ich zu geladen = Hirn-Malfunction)
      Am 31.10.2009 ist sie dann ausgezogen. Im Oktober kam auch ein Brief in dem der RA ihr zugestellt wurde. Ja und, dachte ich mir, ist ja ihrer. PKH beantragt oder nicht war mir schnuppe. Geschieden am 14.05.2010

      Jetzt erst ist der Streit über die Steuer ausgebrochen, weil sie sich der Zusammenveranlagung entzieht und eine Einzelveranlagung für 2009 beantragt hat.

      Das Problem klärt jetzt mein RA, Seine Aussage: Die Sachlage ist eindeutig, inkl. Beweisen, Verträgen und Zeugenaussagen etc.

      Gruß von einem, der zuviel Herz gab.
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • RE: Vordatierung Trennungsdatum vs. Zusammenveranlagung

      Ach H., jetzt willst Du "normales Eheleben" als "Versöhnung" verkaufen.

      Um Dir den Beitrag von Max in Erinnerung zu rufen: rechne mal mit 3 Monatsnetto für uneidliche Falschaussage vor Gericht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo,

      mich würde mal interessieren wie das denn ausgegangen ist ?

      In meinem Fall haben wir auch die Trennung zurück datiert wegen dem Trennungsjahr. Jedoch hat sich das eh so lang hin gezogen das wir das gar nicht mehr hätten machen müssen, aber haben beide dann vor Gericht ja, Datum stimmt, gesagt.

      Problem, im Jahr 2013 haben wir noch komplett zusammen gewohnt. Von einer Trennung war erst im Dezemper 2013 die Rede.
      Vor Gericht gesagt haben wir aber Anfang 2013.

      Der Zusammenveranlagung wurde durch Druck meines RA von ihr zugestimmt. So sparte ich bei der Steuererklärung ca 5200 Euro .

      Sie zog vor Gericht und wollte nun Ihren Teil von mit wieder haben. Ca 3200 Euro !
      Und jetzt kommts, da wir ja seit Anfang 2013 getrennt lebten .

      Scheinbar interessierte es dem Gericht nicht das wir noch zusammen lebten. Sogar Kontennachweise von unserem gemeinsamen Konto, Urlaubsbilder ect waren dem Richter egal.

      Soll heißen, meine Ex hatte freude an dem "Lügendatum" obwohl wir den Steuervorteil noch gemeinsam nutzten. Ich habe das Ding verloren.

      Ich kann nur jedem Raten sowas wie Rückdatierungen ect sein zu lassen. Es geht hinterher nur ums Geld. BlingBling...Aufstehen und zu sagen "mein Ex Mann hat recht mit dem Datum, wir klagen nicht" wird nicht kommen wenn der jeweils andere Nur Money sieht.
    • @890rtl

      Moin,

      es ist schon schwer sich nach all den Jahren wieder an alles zu erinnern und sich hier wieder einzuloggen. :)

      Nichts desto trotz möchte ich dir auf deine Frage antworten.

      Für mich ist das ganze Positiv ausgegangen, ich habe gewonnen. Muß aber jedem abraten eine Vordatierung durchzuführen.

      Meine damalige hat es genauso abgezogen wie du beschrieben und erlebt hast. Ich sollte auch über 3000,-€ nachzahlen, mit dem kleinen Unterschied das wir einen Vertrag gemäß GbR geschlossen haben, das wir in dem Jahr der tatsächlichen Trennung, also 2009, eine steuerliche Zusammenveranlagung beantragen, dieser war auch bindent. Ich rief sofort bei dem Finanzamt an und habe alle Steuerkontobewegungen einfrieren lassen.
      Ich wunderte mich wie zuvorkommend und hilfsbereit Steuerbeamte in dieser Sache waren. Dem Finanzamt waren auch die Beweise wichtig, gemeinsame Bilder, gemeinsames Konto etc. und interessierte die Vordatierung nicht die Bohne.
      Außerdem ist die Ex verpflichtet in dem Jahr der tatsächlichen Trennung, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn dem anderen Partner dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht.
      Als alles geklärt war, wurde das Steuerguthaben vom Finanzamt 1:1 geteilt und an jeden einzelnen ausgezahlt.

      Auch bei uns dauerte es ewig bist der Scheidungstermin angesetzt wurde, d.h. Vordatierung war sinnlos. Zu dem zögerlichen "Ja" beim Trennungsdatum, rümpfte der Richter zwar die Nase aber schied die Ehe trotzdem, ihm war die Steuer auch schei...egal. Wir hatten die notarielle Scheidungsvereinbarung! Das heißt wir hatten uns außergerichtlich geeinigt. Äußerst wichtig für ein "günstige" Scheidung.

      Gruß von einem mit immer noch ...
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph
    • schaut meinen anderen Beitrag "3 vom EX, ein Haus und 1 gemeinsames Kind, jetzt Scheidung"
      Als Anhang habe ich dort formlos den Wortlaut einer notariellen Scheidungsvereinbarung.

      Ihr müßt sie natürlich in ein entsprechendes Format bringen.
      Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
      Lineaus griech. Philosoph