Hallo wertes ISUV Forum,
folgendes Problem stellt sich mir.
Am 30.07.2009 teilte mir meine Ex mit, das sie sich scheiden lassen will. Um in 2009 noch geschieden zu werden haben wir uns ausgedacht das Trennungsdatum zurückzudatieren, also 01.09.2008. Damit alles Rechtens läuft haben wir eine Scheidungsvereinbarung beim Notar ausarbeiten lassen und extra schriftlich miteinander vereinbart eine Zusammenveranlagung für 2009 durchzuführen. Aufgrund der langsam mahlenden Mühlen sind wir am 14.05.2010 geschieden worden, mit der Feststellung das die Trennung am 01.09.2008 stattgefunden hat.
Ende Februar 2010 habe ich nebenbei erfahren das Sie eine Einzelveranlagung beim hiesigen FA beantragt hat. Sämtlich gütlichen Bitten, Extrazahlungsvorschläge, Mahnungen blieben unbeantwortet, nachträglich der Zusammenveranlagung zuzustimmen. So das eine Klage unabweilich wurde, weil ich sonst fast 3000,-€ nachzahlen muß.
Ihre Verteidigerin schreibt jetzt das "eine Überlagerung finanzrechtlicher und familienrechtlicher Ansprüche ist grundsätzlich nur noch im Trennungsjahr, hier 2008, gegeben."
Die Überlagerung in 2009 hat aber stattgefunden (Eheberatung, Konfirmation, Geburtstagsfeiern, gemeinsame Haushalts- und Wirtschaftsführung usw.), wie geht das nach eurer Sicht aus?
Und was kann ich dem zuständigen Richter sagen, der diese Ehe geschieden hat, ist ja mitlerweile Familiengerichtssache. Denn genau dieser Richter wird uns wieder "richten". Wenn der rausbekommt das wir beim Scheidungstermin "gelogen" haben.
Ich habe ein Sauschlechtes Gewissen.
Ich hoffe mein RA ist mir nicht böse, wenn ich mir hier zusätzliche Informationen hole.
Denn ein guter RA ist nur so gut, wie ihm gut zugespielt wird.
Freue mich auf zahlreiche Zuschriften.
Einer mit zu viel Herz
folgendes Problem stellt sich mir.
Am 30.07.2009 teilte mir meine Ex mit, das sie sich scheiden lassen will. Um in 2009 noch geschieden zu werden haben wir uns ausgedacht das Trennungsdatum zurückzudatieren, also 01.09.2008. Damit alles Rechtens läuft haben wir eine Scheidungsvereinbarung beim Notar ausarbeiten lassen und extra schriftlich miteinander vereinbart eine Zusammenveranlagung für 2009 durchzuführen. Aufgrund der langsam mahlenden Mühlen sind wir am 14.05.2010 geschieden worden, mit der Feststellung das die Trennung am 01.09.2008 stattgefunden hat.
Ende Februar 2010 habe ich nebenbei erfahren das Sie eine Einzelveranlagung beim hiesigen FA beantragt hat. Sämtlich gütlichen Bitten, Extrazahlungsvorschläge, Mahnungen blieben unbeantwortet, nachträglich der Zusammenveranlagung zuzustimmen. So das eine Klage unabweilich wurde, weil ich sonst fast 3000,-€ nachzahlen muß.
Ihre Verteidigerin schreibt jetzt das "eine Überlagerung finanzrechtlicher und familienrechtlicher Ansprüche ist grundsätzlich nur noch im Trennungsjahr, hier 2008, gegeben."
Die Überlagerung in 2009 hat aber stattgefunden (Eheberatung, Konfirmation, Geburtstagsfeiern, gemeinsame Haushalts- und Wirtschaftsführung usw.), wie geht das nach eurer Sicht aus?
Und was kann ich dem zuständigen Richter sagen, der diese Ehe geschieden hat, ist ja mitlerweile Familiengerichtssache. Denn genau dieser Richter wird uns wieder "richten". Wenn der rausbekommt das wir beim Scheidungstermin "gelogen" haben.
Ich habe ein Sauschlechtes Gewissen.
Ich hoffe mein RA ist mir nicht böse, wenn ich mir hier zusätzliche Informationen hole.
Denn ein guter RA ist nur so gut, wie ihm gut zugespielt wird.
Freue mich auf zahlreiche Zuschriften.
Einer mit zu viel Herz
Nicht Wollen ist ein Grund, nicht können nur ein Vorwand.
Lineaus griech. Philosoph
Lineaus griech. Philosoph