Scheidungsfolgevereinbarung -- Fragen --

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Scheidungsfolgevereinbarung -- Fragen --

      Hallo,

      ich habe eine Frage zur Scheidungsfolgevereinbarung.

      Wir wuerden gern die unten aufgefuehrte Vereinbarung aufsetzen lassen aufsetzen lassen.

      Denkt Ihr, hier muesste noch was ergaenzt bzw. herausgelassen werden?

      Fragen hierzu:
      Unser aeltester Sohn wird 21 d.J., macht seine Ausbildung in D und lebt bei der Grossmutter (ist aber mit beiden Elternteilen so abgesprochen). Muss er trotzdem irgendwie hier aufgefuehrt werden?

      Der juengere Sohn lebt bei mir und ich bin mir nicht ganz sicher mit dem Text bezueglich des 18. Lebensjahres und/oder auch mit dem Kindergeld. Denn beide Elternteile leben in Canada (mit neuen LG) und das Kindergeld ist nicht mit dem aus D zu vergleichen.

      Wir sind uns in allen Punkten einig, aber wuerden halt gern alles schon so vorbereitet wissen, dass wir uns einen Notar in D suchen, ohne grosse Hindernisse, da es uns nicht moeglich ist, einfach mal eben nach D zu fliegen.

      Mein Mann fraegt ebenso nach, ob denn die Moeglichkeit auch besteht, diese Erklaerung schriftlich (z.B. von mir, denn hier ist es z.B. so, dass man eine eidesstattliche Versicherung etc. immer selbst schreibt und dann unter Eid schwoert/unterschreibt und dann bei einem hiesigen Notar beglaubigen laesst, in dem Fall von meinem Mann und mir unterschrieben wird) und anschliessend ins deutsche uebersetzenl laesst(ist sehr viel billiger und schneller..
      Ich hoffe, ich konnte mich einigermassen verstaendlich ausdrucken.

      LG
      Marion

      _________________________________________________

      Scheidungsfolgenvereinbarung


      Vorbemerkung:
      Wir sind uns unstrittig einig, dass für unsere Ehe das Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Die Ehefrau wird den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Der Ehemann stimmt dem Antrag zu. Für den Fall der rechtskräftigen Ehescheidung regeln wir Folgendes:

      Das gemeinsame Girokonto ist bereits zum 01.08.2009 hälftig zwischen den Parteien geteilt worden.

      Über die Aufteilung des Hausrates besteht Einigkeit, er hat bereits im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden.

      Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Sorgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die gemeinsamen Kindern XXX XXX, geb. 15.12.1989 und XXX XXX, geb. 29.01.1994, von beiden Elternteilen gemeinsam wahrgenommen wird. Die Parteien stimmen darüber ein, dass das Kind XXX XXX seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter hat.

      Der Vater zahlt monatlich im Voraus, entsprechend dem Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle, für das Kind XXX XXX (XXX?????)?? einen monatlichen Kindesunterhalt abzüglich hälftigen Kindergeldes (Canada) zu Händen der Mutter. Die Zahlung des Kindesunterhaltes endet mit der Erreichung der Volljährigkeit (18 J) des jeweiligen Kindes. Danach findet eine Neufestsetzung des Kindesunterhaltes gemäss der gesetzlichen Grundlagen mit dem jeweiligen volljährigen Kind statt. (was habe ich dann hier zu beachten??????)

      Die Parteien verpflichten sich, für den Umgang zwischen den Kindern und dem Vater einvernehmliche Regelungen unter Berücksichtigung der Belange der Kinder zu finden.

      Der Versorgungsausgleich soll gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.

      Die Parteien verzichten gegenseitig auf Unterhalt.

      Ab dem heutigen Tag wird die Zugewinngemeinschaft aufgehoben und Gütertrennung vereinbart.