Angepinnt Sorgerecht ne-Väter

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    • Sorgerecht ne-Väter

      Hallo Zusammen, jetzt komme ich mal dazu was über den Vortrag von Frau MdB Granold zu schreiben. Zur Erinnerung: sie ist Fachanwältin für FR, für ihre Partei in den entsprechenden Bundestags-Ausschüssen.

      Frau Granold hat recht offen über die politischen Strömungen geredet, die für eine Gesetzesänderung die Richtung vorgeben.

      So ist die von ISUV geforderte Regelung "gemeinsame Sorge beider Eltern ab Geburt, bzw. Vaterschaftsfeststellung", derzeit politisch nicht machbar. Und da hierfür ein breiter, überparteilicher Konsens angestrebt wird, sind nicht nur die (m.M. Ultra-) Konservativen (m.M. Katholiken) besonders in der bayrischen Schwesterpartei, sondern auch die Feministinnen (m.M. nicht weniger Ultra) der Opposition zu beachten. Eine äußerst ungewöhnliche "Koalition", ach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel".

      So wird wahrscheinlich doch weiterhin für nicht (miteinander) verheiratete Eltern eine Sorge-Erklärung notwendig sein, um GSR zu erhalten.
      Da das BVerfG "niedere Hürden" verlangt, sind wenige Erleichterungen denkbar.

      Denkbar ist, dass auch eine einseitige Sorge-Erklärung KV zu "GSR" führt, wenn KM nicht (bis zu Termin, noch nicht klar wie lange) Einspruch einlegt.
      Dann wird FamGericht entscheiden.
      Auch nicht klar ist, welche Anforderungen an diese Sorge-Erklärung gestellt werden, ob da schon sofort eine Begründung rein muss.
      Um sofort ab Geburt "GSR" zu haben, muss die Vaterschaft schon während Schwangerschaft anerkannt werden.

      Völlig offen sind noch evtl. Fristen und Kindeswohl Kriterien.

      Es kann aber auch passieren, dass die Zustimmung KM zwingend erforderlich ist, die dann ggf. durch Urteil ersetzt werden kann.

      Gegen die ISUV Forderung spricht außer den schon genannten politischen Gründen die Frage "was wenn KV Sorge-unwillig ist" ? Deshalb wird eine Erklärung KV "ich will" mind. erwartet werden.

      Es wird weitere Beratungen, Diskussionen + Anhörungen dazu geben, ISUV wird dazu eingeladen.

      Was können "wir" (sind das Volk) beitragen, bewirken ?
      Ich denke dass wir den Parteien klar machen können, sollten, dass auch Väter + deren Familien wählen gehen, bei ihrer Wahlentscheidung auch die Haltung der jeweiligen Partei + Kandidaten berücksichtigen.

      Und dies können wir in Leserbriefen, aber auch in den "neuen Medien", den sog. Sozialen Netzwerken, bekunden. Diese werden von den Parteien immer mehr wahrgenommen, einige jüngere Politiker sind dort schon vertreten.
      Unterstützt die ISUV Forderungen, indem Ihr die ISUV Seite auf Facebook "gut findet", auch einzelne Artikel dort. Folgt "joseflinsler" auf Twitter, sendet die ISUV Meldungen an Eure Follower weiter.

      Noch gar nix bekannt ist was mit den sog. "Altfällen" geschehen soll. Einen "Automatismus" wird es garantiert nicht geben, die müssen die Sorge-Erklärung abgeben, ggf. Zustimmung KM einklagen.
      Aber außer dass "das geklärt werden muss" gibt es dazu noch überhaupt nix.
      Deshalb empfiehlt Frau Granold:

      * KM ansprechen, -schreiben,
      * vor JA Sorge-Erklärung ablegen,
      * ggf. Mediation bzw. Beratungsgespräche anbieten, bzw. Bereitschaft dazu bekunden.
      * Auch um zu dokumentieren dass man für elterliche Sorge, Verantwortung übernehmen, bereit ist.
      * ob man Jetzt schon klagen will ist Einzelfall Entscheidung, gut mit Fachanwalt FR besprechen.

      Ich will niemand zu einer Klage auffordern, denke aber dass die Möglichkeiten, die das Urteil den Eltern jetzt schon gibt, genutzt werden sollten.
      Wer weis wie eine "Altfälle - Regelung" aussehen wird, und auch mit vielen Gerichtsprozessen kann man Druck auf die Politik ausüben, den Regierenden kann nicht an einer großen Ausweitung von Prozessen gelegen sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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