Hallo,
Ich bin Vater eines nichteheliches Kindes.
Mithilfe des Urteils vom Bundesverfassungsgericht habe ich versucht, die Mutter zu einer freiwilligen Übertragung der elterlichen Sorge zu überzeugen, damit wir die gemeinsame Sorge ausüben. Die Mutter bleibt stur, sie will das nicht. Ich bleibe auch stur mit meinem Wunsch.
Ich möchte wissen, was die nächsten Schritte sind. Ich habe gelesen, dass man einen Antrag für die gemeinsame Sorge beim Familiengericht abgeben soll. Es gibt unterschiedliche Muster dazu.
Hat jemand Empfehlungen, was drinnen stehen soll, ausser dass man sich die gemeinsame Sorge wünscht und diese dem Kindeswohl entspricht? Wird der Antrag später relevant?
Was passiert dann? Gibt es eine Anhörung im Gericht? Hilft es, einen Fachanwalt dabei zu haben?
Ist es hilfreich, davor oder parallel mit dem Jugendamt das Thema anzusprechen?
Danke und Gruß!
PS. Obwohl ich dies woanders angesprochen habe, wollte es bei einem neuen Thema diskutieren, weil die Situation sich geändert hat und der Titel vom alten Thema nicht mehr richtig ist.
Ich bin Vater eines nichteheliches Kindes.
Mithilfe des Urteils vom Bundesverfassungsgericht habe ich versucht, die Mutter zu einer freiwilligen Übertragung der elterlichen Sorge zu überzeugen, damit wir die gemeinsame Sorge ausüben. Die Mutter bleibt stur, sie will das nicht. Ich bleibe auch stur mit meinem Wunsch.
Ich möchte wissen, was die nächsten Schritte sind. Ich habe gelesen, dass man einen Antrag für die gemeinsame Sorge beim Familiengericht abgeben soll. Es gibt unterschiedliche Muster dazu.
Hat jemand Empfehlungen, was drinnen stehen soll, ausser dass man sich die gemeinsame Sorge wünscht und diese dem Kindeswohl entspricht? Wird der Antrag später relevant?
Was passiert dann? Gibt es eine Anhörung im Gericht? Hilft es, einen Fachanwalt dabei zu haben?
Ist es hilfreich, davor oder parallel mit dem Jugendamt das Thema anzusprechen?
Danke und Gruß!
PS. Obwohl ich dies woanders angesprochen habe, wollte es bei einem neuen Thema diskutieren, weil die Situation sich geändert hat und der Titel vom alten Thema nicht mehr richtig ist.
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wart
wart