Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

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    • Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

      Hallo alle zusammen,

      ist die Kindesmutter verpflichtet, dem getrennt lebenden Kindesvater nach einem Umzug die neue Anschrift mitzuteilen?

      Kann die Kindesmutter nach Heirat eines anderen Mannes, den Nachnamen des Kindes ohne Einwilligung des Kindesvaters in ihren jetzigen Ehenamen ändern lassen, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat? Das Kind trägt bisher den Geburtsnamen der Mutter. Wenn dies möglich sein sollte, ist sie dann verpflichtet, dem Kindesvater diese Veränderung mitzuteilen?

      Vielen Dank.

      Liebe Grüße von der Nordseekrabbe.
    • RE: Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

      Hallöchen,

      ich würde dir empfeheln in einer ruhigen Minute mal gedanklich in die Rolle der Kinder und dann in die Rolle des KV zu schlüpfen. Ist die Fragestellung dann noch okay?
      Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass der KV zumindest wissen möchte, wo der Nachwuchs lebt und wie er heißt.

      LG
      Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Papa von Vieren ()

    • RE: Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

      Huhu,

      @ Papa von Vieren: :]

      ...desweiteren - sofern es keine schwerwiegenden Gründe gibt - warum solche Infos fern halten?

      Getrennt lebende Papas haben nicht nur Pflichten...warum sollte er also nicht wissen dürfen, wo seine Kinder leben?

      Gruß - Mau
      Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß von der Mau :-)))


    • RE: Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

      hui,

      die fragestellung finde ich, auch wenn kind/er deine/n namen haben, grenzwertig..

      ´was ist die intention dahinter? wenngleich das vll. keine grundsätzliche rolle spielt bei deiner konstellation , aber: warum zwingend die einbennennung? kontakt kind/er - kv ?
      was soll diese einbenennung, nicht-mitteilen des wohnortes "bringen" ?

      ich finde den ansatz, sich in die sit. des kv zu versetzen und dann diese fragen zu stellen, mehr als nur gut..

      was du mit deiner vergangenheit anstellst, ist deine sache.. eure kinder haben, trotz asr, ein recht auf ihre wurzel/n, auch wenn sie deinen namen tragen..
      genauso, wie der kv ein recht auf sein/e kind/er hat, sorgerecht hin oder her
    • RE: Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

      Hallo an alle,

      ich möchte klarstellen, dass die von mir gestellten Fragen nicht mich persönlich betreffen, sondern einen sehr guten Freund. Die Fragen habe ich für ihn gestellt. Er befindet sich in der Situation, dass die Kindesmutter ständig umzieht und er die neue Anschrift nur durch Zufall erfährt. Die beiden können überhaupt nicht mehr miteinander reden. Er hat die Befürchtung, dass das gemeinsame Kind den Namen des Stiefvaters bekommen wird und er das auch nur wieder zufällig erfährt.

      Einen schönen Abend noch.

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    • RE: Auskunftsverpflichtung der Kindesmutter?

      Hallo Nordseekrabbe,


      in § 1618 BGB ist die Einbenennung geregelt. Der Umkehrschluß würde für mich bedeuten das die KM das in diesem Fall ohne Einverständnis des KV regeln kann, da sie die elterliche Sorge alleine innehat und das Kind auch nicht den Namen des Vaters trägt.

      Unabhänging davon muss sie m.E. den Vater davon schon informieren, da dieser über alle wichtigen Dinge zu informieren ist. Wenn sie ihn aber auch nicht über Umzüge informiert, steht zu befürchten, dass sie ihn auch nicht über eine evtl. Einbenennung informieren wird.

      Vielleicht sollte der KV die gemeinsame Sorge beantragen - dann dürfte eine Einbenennung ohne sein OK nicht möglich sein.


      LG - Karbon

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      Hafes (1319 - 1389)