Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

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    • Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Guten Tag, liebe Forenmitglieder
      ich bin neu hier und habe eine Frage zu dieser Geschichte:

      Junge(16) trifft "Frau" (19).
      Es gibt Sex.
      "Frau" sagt: Ich kann nicht schwanger werden, sagt Onkel Doktor, hatte mal Krankheit(?).
      Junge glaubt und vertraut, da keine Ahnung das zu solcher Diagnose umfangreiche Untersuchung
      nötig wäre, die bei 19jähriger wohl kaum vonnöten. Sex findet ohne Kondom statt.
      "Frau" schwanger.
      Jahre nicht gesehen. Fünf Jahre vergehen.
      Junge erhält Post von Amt, Vaterschaftsanerkennung gefordert.
      Er unternimmt nichts in der Sache, unterschreibt nichts, wird vorgeladen.
      Test wird angeordnet.
      Frage: Junge, noch in Ausbildung, kann natürlich nicht zahlen.
      Was passiert, wenn Ausbildung fertig und Arbeit/Lohn vorhanden, ist klar: es muss gezahlt werden.
      Was ist mit der Zeit, in der die Mutter für das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat?
      Muss das vorgeschossene Geld dann auch von "Vater" zurückgezahlt werden?
      Beispielsweise rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die "Frau" beim Jugendamt
      Unterhaltsvorschuss erstmals beantragte?
      Oder gilt die Zahlungsverpflichtung erst ab dem Tag, an dem junger Mann erstes Geld verdient?

      In "freudiger" Erwartung der Antworten...
      Donna A.
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo Donna A,

      ich will die ganze moralische Sache mal weglassen.

      Unterhalt muss erst ab Forderungsdatum bezahlt werden, wenn der
      Junge zahlungsfähig ist.

      Sollte er nicht zahlungsfähig sein, muss er keinen Unterhalt bezahlen.

      In diesem Falle ist es im übrigen wichtig, z.B. auf dem JA keine entsprechende Urkunde zu unterschreiben. Auch wenn er dazu gedrängt werden sollte !

      Es gibt Fälle, da hat man dem KV erklärt, er müsste Unterhalt zahlen. Da er dies aber im Moment nicht kann, würde das JA in dieser Zeit den Unterhalt bezahlen und er kann den Betrag dann später in Raten abbezahlen.

      Dann wurde dem KV ein entsprechender Titel hingehalten, den er dann unterschreiben soll. KV war froh, da er ja im Moment nicht zahlen kann und es so schön gelöst ist.

      Blöd ist nur, dass in der Zeit in der er nicht zahlt, sich diese Unterhaltsschulden ansammeln und er diese später, wenn er ein entsprechendes Einkommen hat, zurückzahlen muss, da er ja freiwillig den Titel unterschrieben hat.

      Dies wäre aber nicht nötig gewesen, da er keinen Unterhalt zahlen muss, so lange er nicht zahlungsfähig ist.

      Gruß, Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Original von Jack Rhod
      Hallo Donna A,

      ich will die ganze moralische Sache mal weglassen.

      Ja...das wäre ein Endlos-Thema...

      Original von Jack RhodUnterhalt muss erst ab Forderungsdatum bezahlt werden, wenn der
      Junge zahlungsfähig ist.

      Sollte er nicht zahlungsfähig sein, muss er keinen Unterhalt bezahlen.

      Gut. Genau die gleiche Auskunft habe ich heute telefonisch vom Jugendamt erhalten. Das beruhigt schon mal- soweit von irgendeiner "Beruhigung" in dieser Stuation überhaupt die Rede sein kann.

      Original von Jack Rhod
      In diesem Falle ist es im übrigen wichtig, z.B. auf dem JA keine entsprechende Urkunde zu unterschreiben. Auch wenn er dazu gedrängt werden sollte !

      Es gibt Fälle, da hat man dem KV erklärt, er müsste Unterhalt zahlen. Da er dies aber im Moment nicht kann, würde das JA in dieser Zeit den Unterhalt bezahlen und er kann den Betrag dann später in Raten abbezahlen.

      Dann wurde dem KV ein entsprechender Titel hingehalten, den er dann unterschreiben soll. KV war froh, da er ja im Moment nicht zahlen kann und es so schön gelöst ist.

      Miese Trickserei. Ist so etwas denn gestattet? Das ist doch von seiten des Amtes eine unanständige Amtshandlung?

      Original von Jack Rhod
      Blöd ist nur, dass in der Zeit in der er nicht zahlt, sich diese Unterhaltsschulden ansammeln und er diese später, wenn er ein entsprechendes Einkommen hat, zurückzahlen muss, da er ja freiwillig den Titel unterschrieben hat.

      Dies wäre aber nicht nötig gewesen, da er keinen Unterhalt zahlen muss, so lange er nicht zahlungsfähig ist.

      Gruß, Jack

      Keine Sorge. Ich habe von Anfang an dazu geraten und dafür gesorgt, das nichts unterschrieben/anerkannt wurde.
      Statt dessen hatte ich ein Schreiben aufgesetzt, das er nichts anerkennen würde, was nicht bewiesen sei.
      Also wurde er vor Gericht geladen, und nun wird ein Vaterschaftstest angeordnet. Sollte die "Frau" nicht doch in weiteren Betten unterwegs gewesen sein, dürfte der Test wohl "positiv" ausfallen.

      Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antwort.
      LG Donna A
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo Donna A., erst mal Willkommen in den ISUV Foren.
      Die "Schuld" nicht nur bei KM suchen, der junge Mann hatte genauso seinen Anteil daran ! Sei Froh dass er sich keine schlimme Krankheit eingefangen hat, Sex mit Unbekannten ohne entsprechenden Schutz ist nunmal gefährlich.

      Und zur Aufklärung, Vorbereitung junger Menschen aufs Leben, gehört m.M. auch die Botschaft dass sich auch Ärzte irren können.

      Ein Kind hat Anspruch auf Unterhalt ab seiner Geburt. Auch wenn Mann erst später von seiner Vaterschaft erfährt. Dann kann "derjenige" der bislang (evtl. auch irrtümlich) für den KU aufgekommen ist, diesen vom KV zurück fordern.
      Dabei ist es unerheblich "wie" das Kind entstanden ist.

      Allerdings gehört zum Unterhalt immer nicht nur ein/e Berechtigte/r, sondern auch ein/e leistungsfähige/r Verpflichtete/r.
      Und das ist ein junger Mensch bis zum Abschluß Berufsausbildung i.d.R. nicht, kommt aber auch auf's Azubigehalt an. .
      Es kommt allerdings auch darauf an, ob die Ausbildung zügig betrieben wurde.

      Hier ist es also erst mal wichtig dass der Lebens- + Ausbildungsweg seitdem nachvollziehbar ist. Es kann auch eine Rolle spielen dass KV bislang nichts von seiner Vaterschaft wußte.

      Aber spätestens ab "Sicherheit" werden strenge Anforderungen an die "Zügigkeit + Zielstrebigkeit" gestellt werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo Donna,

      bitte beachte aber auch bei der Sache mit dem "nichts anerkennen", dass das nun angestrengte gerichtliche Beweisverfahren der Vaterschaft Geld kostet. Sollte sich herausstellen, dass er nicht der Vater ist, ist alles OK. Aber wenn herauskommt das er der Vater IST, dann sind die zu erwartenden Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten gar nichts im Vergleich zu möglichen Unterhaltsrückständen. Soweit ich erinnere kostet so ein Gutachten zwischen 4000 und 5000€ und die Gerichtskassen sind wenig nachgiebig wenn man das nicht zahlt.

      Gibt es eine Möglichkeit das Kind vorher unauffällig "in Augenschein" zu nehmen? Möglicherweise sieht es ja so ähnlich, dass ihr euch das Verfahren sparen könnt?
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo,

      angenommen, der Auszubildende ist doch der Vater. Da er als Azubi höchstwahrscheinlich unter dem Selbstbehalt liegt, werden da nicht die Großeltern väterlicher und mütterlicher Seite zum Unterhalt herangezogen?

      Gruß
      Magdalena

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Magdalena ()

    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Original von Wolfgang Becker
      Hallo Donna A., erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Herzlichen Dank für das Willkommen und vielen Dank für die Antwort.
      Original von Wolfgang BeckerDie "Schuld" nicht nur bei KM suchen, der junge Mann hatte genauso seinen Anteil daran !

      Tja...hm...das ist sicher richtig.
      Allerdings gibt es Augen/Ohrenzeugen im Umfeld, die die KM kennen.
      Die Auskünfte der Personen über die KM sind nicht positiv,
      Ein Vorsatz von ihrer Seite betreff "nicht schwanger werden können"
      ist nicht auszuschliessen.
      Aber nichts davon kann bewiesen werden, und könnte es das,
      so wird es dem jungen Mann nichts nützen.

      Original von Wolfgang BeckerSei Froh dass er sich keine schlimme Krankheit eingefangen hat, Sex mit Unbekannten ohne entsprechenden Schutz ist nunmal gefährlich.

      Ja, darüber bin ich froh.


      Original von Wolfgang BeckerEin Kind hat Anspruch auf Unterhalt ab seiner Geburt. Auch wenn Mann erst später von seiner Vaterschaft erfährt. Dann kann "derjenige" der bislang (evtl. auch irrtümlich) für den KU aufgekommen ist, diesen vom KV zurück fordern.
      Dabei ist es unerheblich "wie" das Kind entstanden ist.

      :(

      Original von Wolfgang BeckerAllerdings gehört zum Unterhalt immer nicht nur ein/e Berechtigte/r, sondern auch ein/e leistungsfähige/r Verpflichtete/r.
      Und das ist ein junger Mensch bis zum Abschluß Berufsausbildung i.d.R. nicht, kommt aber auch auf's Azubigehalt an. .
      Es kommt allerdings auch darauf an, ob die Ausbildung zügig betrieben wurde.

      Hier ist es also erst mal wichtig dass der Lebens- + Ausbildungsweg seitdem nachvollziehbar ist. Es kann auch eine Rolle spielen dass KV bislang nichts von seiner Vaterschaft wußte.

      Azubigehalt sehr gering, Gesamteinkünfte incl. Alimente und Kindergeld
      unter Hartz4 Satz. Von daher nicht leistungsfähig.
      Original von Wolfgang BeckerAber spätestens ab "Sicherheit" werden strenge Anforderungen an die "Zügigkeit + Zielstrebigkeit" gestellt werden.

      Ja, davon habe ich schon gehört bzw. gelesen.

      Wäre es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um mehr Sicherheit zu bekommen?
      Es gibt so viel widersprüchliche Auskünfte...einer erzählt, man müsse die Prozeßkosten und die Anwaltskosten zurückzahlen, ein anderer meint,
      das müsse man nicht. Nähme man nun den Rat eines Anwaltes in Anspruch, so würden die Kosten sich noch weiter erhöhen?

      Der junge Mann ist ohnehin zur Zeit am Boden zerstört, da er in seinem Beruf niemals größere Summen verdienen wird, und seine Zukunft aufgrund der auf ihn zukommenden Zahlungsverpflichtungen nun dunkel aussieht.

      LG Donna A
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo Donna,

      die Geschichte rührt mich an. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten hätte, wenn mit 16 mich ein 19jähriges Mädchen (sage jetzt mal nicht "Frau") gewollt hätte. Eine 19jährige sollte eigentlich reifer sein als ein 16jähriger, der ja noch voll in der Pubertät ist. Das nur zum Verständnis, in der Sache ist es zu spät.

      Wer natürlich überhaupt nicht gefragt wurde, ist das Kind. Von der Mutter wohl nicht wirklich gewollt, Vater erstmal unbekannt.

      Wenn er tatsächlich der Vater ist und eventuelle Unterhaltsfragen geklärt sind - wie geht es dann weiter? Nur Trauer wegen Unterhaltsverpflichtung, so verständlich das ist? Was macht das mit ihm, dass er vielleicht seit 5 Jahren Vater ist und das Kind nicht hat aufwachsen sehen? Ich habe nicht mitbekommen, wie mein Kind die ersten Worte gesprochen hat (war im Ausland arbeiten), darüber bin ich heute noch traurig. Ich verstehe, dass dein Sohn das jetzt nicht fühlt, mit 21 und bei der Ungewissheit, in der er lebt. Vielleicht ist es gut, wenn ihr später da noch mal in Ruhe hinseht.

      Vielleicht gibt es ja auch dann einen positiven Weg nach vorne, wenn er tatsächlich der Vater ist.

      Gruß Prosop
    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Original von Wolfgang Becker
      Ein Kind hat Anspruch auf Unterhalt ab seiner Geburt. Auch wenn Mann erst später von seiner Vaterschaft erfährt. Dann kann "derjenige" der bislang (evtl. auch irrtümlich) für den KU aufgekommen ist, diesen vom KV zurück fordern.
      Dabei ist es unerheblich "wie" das Kind entstanden ist.


      Hallo WB,

      kann ich aus meiner Praxiserfahrung nicht 100 % so stehen lassen...

      Gerichte urteilen unter diesen Umständen auch schonmal aus, dass der Unterhalt erst ab Inverzugsetzung bzw. Rechtshängigkeit gefordert werden kann.

      Ist bei uns (und wir fallen je nach Wohnort unserer Klienten in 2 versch. Amtsgerichtsbezirke) schon mehrfach so vorgekommen.

      Begründung war dann auch, dass der Vater vorher nichts vom Kind wissen konnte und die Mutter wissentlich die Angaben über den leiblichen Vater verschwiegen hat.

      Aber es kommt natürlich auch immer auf das jeweilige Gericht bzw. den Richter bzw. die Tagesform des Richters an...

      @ Donna

      Erstmal nicht verrückt machen lassen, sondern abwarten was tatsächlich passiert, bzw. ob der junge Mann denn auch tatsächlich der Vater ist.

      Und das Horrorszenario welches "TakeThat" hier malt ist so auch schonmal nicht zutreffend. Gerichtskosten unter diesen Umständen, selbst wenn RA zu bezahlen ist, liegen DEUTLICH unter der von ihm genannten Summe. Auch das Gutachten ist wesentlich günstiger (ich schätze jetzt mal so 800,00 € bis 1.000 €) als von ihm genannt.

      Was den UH bzw. die Leistungsfähigkeit angeht... Auch hier kommt es auf die genauen Umstände des Falls an. Du hast ja schon geschrieben, dass er Azubi ist. Während der Zeit als Auszubildender würde ich zum Beispiel schonmal von einer Unterhaltsforderung absehen, aber da ist wohl jedes Jugendamt etwas anders drauf. Wichtig ist, dass er stets bemüht ist seinen Unterhaltspflichten auch nachkommen zu können. Dann drücken die Ämter auch schonmal eher ein Auge zu, wenn dann mal nicht gezahlt werden kann.

      Gruß,
      Beistand79

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Beistand79 ()

    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo Donna, hier sind eine ganze Menge an wichtigen Infos offen.
      • warum wurde der Junge erst jetzt, nach 5 Jahren, als Vater benannt ?

      • galt bisher jemand anderes als Vater ?

      • woher kam die 5 Jahre der Unterhalt fürs Kind ?

      Erst dann kann man wirklich sinnvolle Antworten geben.

      Ein RA ist immer dann sinnvoll, bei Prozess sogar notwendig, wenn es um rechtliche Fragen geht. Dieses Forum hier ist nicht dazu da, RA zu ersetzen, sondern zu ergänzen, aus den Erfahrungen anderer zu lernen. RA muss man erst mal selbst bezahlen, es sei denn es gibnt ein Anrecht auf P(V)KH bzw. B(eratungs)KH. Könnte hier gegeben sein. Allerdings hat der junge Mann wohl einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, kann auch RA-Kosten beinhalten.

      Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage zahlt der ermittelte Vater alle Kosten. Deshalb kann es schon sinnvoll sein, abzuklären ob man eine sog. DNA - Analyse nicht einvernehmlich, privat in Auftrag gibt und dann nach deren Ergebnis anerkennt oder nicht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Ab wann Alimente zahlen müssen? Vater Azubi

      Hallo Donna,

      in dem "Antrag auf Feststellung der Vaterschaft" (seit 1.9.09 ist dies keine Klage mehr) steht mögicherweise, ob und ab wann gleichzeitig auch Unterhalt verlangt wird. Der Antrag müsste spätestens mit der Terminladung Euch zugegangen sein. Dies könnte auch weiterhelfen.

      Die Kostenfrage ist eine Ermessensentscheidung, muss also nicht zu 100% dem Vater aufgelegt werden. Bei einer Vaterschaftsfeststellung nach 5 Jahren würde ich sogar sagen "darf" nicht zu 100% dem Vater auferlegt werden, da er sicherlich nicht alleine Schuld an dem nun notwendigen Verfahren hat.

      Gerade wegen den Kosten/Folgekosten ist zumindest eine Beratung bei einem Anwalt empfehlenswert.