Guten Tag, liebe Forenmitglieder
ich bin neu hier und habe eine Frage zu dieser Geschichte:
Junge(16) trifft "Frau" (19).
Es gibt Sex.
"Frau" sagt: Ich kann nicht schwanger werden, sagt Onkel Doktor, hatte mal Krankheit(?).
Junge glaubt und vertraut, da keine Ahnung das zu solcher Diagnose umfangreiche Untersuchung
nötig wäre, die bei 19jähriger wohl kaum vonnöten. Sex findet ohne Kondom statt.
"Frau" schwanger.
Jahre nicht gesehen. Fünf Jahre vergehen.
Junge erhält Post von Amt, Vaterschaftsanerkennung gefordert.
Er unternimmt nichts in der Sache, unterschreibt nichts, wird vorgeladen.
Test wird angeordnet.
Frage: Junge, noch in Ausbildung, kann natürlich nicht zahlen.
Was passiert, wenn Ausbildung fertig und Arbeit/Lohn vorhanden, ist klar: es muss gezahlt werden.
Was ist mit der Zeit, in der die Mutter für das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat?
Muss das vorgeschossene Geld dann auch von "Vater" zurückgezahlt werden?
Beispielsweise rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die "Frau" beim Jugendamt
Unterhaltsvorschuss erstmals beantragte?
Oder gilt die Zahlungsverpflichtung erst ab dem Tag, an dem junger Mann erstes Geld verdient?
In "freudiger" Erwartung der Antworten...
Donna A.
ich bin neu hier und habe eine Frage zu dieser Geschichte:
Junge(16) trifft "Frau" (19).
Es gibt Sex.
"Frau" sagt: Ich kann nicht schwanger werden, sagt Onkel Doktor, hatte mal Krankheit(?).
Junge glaubt und vertraut, da keine Ahnung das zu solcher Diagnose umfangreiche Untersuchung
nötig wäre, die bei 19jähriger wohl kaum vonnöten. Sex findet ohne Kondom statt.
"Frau" schwanger.
Jahre nicht gesehen. Fünf Jahre vergehen.
Junge erhält Post von Amt, Vaterschaftsanerkennung gefordert.
Er unternimmt nichts in der Sache, unterschreibt nichts, wird vorgeladen.
Test wird angeordnet.
Frage: Junge, noch in Ausbildung, kann natürlich nicht zahlen.
Was passiert, wenn Ausbildung fertig und Arbeit/Lohn vorhanden, ist klar: es muss gezahlt werden.
Was ist mit der Zeit, in der die Mutter für das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten hat?
Muss das vorgeschossene Geld dann auch von "Vater" zurückgezahlt werden?
Beispielsweise rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die "Frau" beim Jugendamt
Unterhaltsvorschuss erstmals beantragte?
Oder gilt die Zahlungsverpflichtung erst ab dem Tag, an dem junger Mann erstes Geld verdient?
In "freudiger" Erwartung der Antworten...
Donna A.