Kindergeld ---->Zählkind

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    • Kindergeld ---->Zählkind

      Hallo liebes Forum,
      ich habe einmal eine Frage betreffend Kindergeld und "Zählkind".

      Ich bezog zur Zeit Kindergeld für

      - 2 Kinder aus vorheriger Ehe
      - 1 Kind aus neue Ehe
      - 1 Siefkind (Kindergeld hat mir meine Frau überschrieben (Zählkind))

      Meine Sieftochter ist 20 Jahre alt und nun ausgezogen, um auf eigenen Füssen zu stehen. Ab 01.09 fängt sie ein freies soziales Jahr an.
      Da die finanzielle Entschädigung für das soziale Jahr nicht ausreicht, unterstützen wir sie finanziell.Weiterhin bekommt sie Unterhalt von ihren Vater.

      Bei der jetzigen Prüfung der Familienkasse ist diese der Meinung, das uns, bzw der Mutter das Kindergeld nicht mehr zusteht, sondern meine Stieftochter dieses selbst beantragen müsse. Desweiteren würde natürlich für uns auch das "Zählkind wegfallen.

      Ich habe da leichte Zweifel, das uns die Familienkasse richtig informiert hat und bin natürlich dankbar für Eure Meinung.

      Gruss
      Nordlicht1
    • RE: Kindergeld ---->Zählkind

      hallo , ist beim Familienministerium erläutert.

      --> bmfsfj.de/BMFSFJ/Engagementpolitik/fsj-foej.html
      u.a. Während ihres Einsatzes erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt, können aber auch durch Geldersatzleistungen erstattet werden.

      also kein Unterhaltsanspruch.

      und zum KG: Darüber hinaus besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, das Gesamteinkommen eines Kindes über 18 Jahre übersteigt die festgelegten Einkommensgrenzen.
      besagt jetzt aber nicht wer das KG bekommt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindergeld ---->Zählkind

      Hallo Nordlicht,

      ich bekomme für meine beiden (Hessen) das KG sowohl für das Kind, dass noch zu Hause wohnt, als auch für das was eine eigene Wohnung hat.

      Der Antrag auf dirket auszahlen kann das Kind meines Wissens nur stellen wenn es das Kindergeld unbegründet nicht ausgezahlt bekommt (habe mal irgendwo eine Entscheidung gesehen, wo es mit der Begründung nicht weitergeben wurde, dass verschiedene Versicherungen und Sonstiges für das Kind von dem Geld bezahlt werden ... - das KG ist ja nachwievor eine Steuererstattung für die Eltern - und dem Kind von der KG Kasse Abgelehnt wurde das KG dirket zu bekommen)

      Ich hatte mal nachgefragt, da derjenige der KG Berechtigter ist auch ggf. für Rückzahlungen zu haften hat, sogar wenn er das KG nicht selber bekommt.

      Gruß
      Mietzi
    • RE: Kindergeld ---->Zählkind

      Hallo Nordlicht,

      mir ist die Situation bei euch noch nicht ganz klar. Einerseits lese ich aus deinem Beitrag, dass du bzw. ihr bisher das Kindergeld bezogen habt. Andererseits bezeichnest du deine Stieftochter als 'Zählkind'. Eines von beiden geht nur. Entweder ist sie Zahlkind oder Zählkind.

      Leben alle 4 Kinder bei euch?

      Wenn sie Zahlkind ist, kann sie es auch bleiben. Ein eigener Hausstand spielt m.E. keine Rolle (tut es bei Studenten ja auch nicht). Wenn allerdings kein Unterhalt gezahlt wird (weil z.B. die Vergütung für das FSJ ausreichend ist), kann die Tochter auf Antrag das Kindergeld selbst bekommen.

      Dieser Antrag wäre in eurem Fall jedoch nicht ratsam, da er nur finanzielle Nachteile bringen würde.

      Gruß
      Susanne
    • Mein Kenntnisstand zur Berücksichtigung von Kindern ist - aufgrund eigener aktueller Streitproblematik und nach Auskunft der beteiligten Familienkassen folgender:
      Das KG kann für alle im Haushalt lebenden Kinder auf eine Person gebündelt übertragen werden. Ich kann das KG also auch für die in meinem Haushalt lebenden Stiefkinder beantragen.
      Für volljährige, nicht im Haushalt lebende Kinder (z.B. mit eigener Wohnung) kann nur ein leiblicher Elternteil das KG beantragen, nicht ein Stiefelternteil. Die leiblichen Eltern müssen dann festelgen, wer das KG bekommen soll.
      Gezählt werden alle Kinder des KG-Empfängers.
      Solange für meinen Sohn aus erster Ehe (lebt bei der Mutter) KG (an die Mutter) gezahlt wurde, zählte er auch bei mir als Zählkind. Meine Stieftochter (lebte bei uns) war das älteste Kind im Haushalt und demnach Kind 2. Meine drei Kids aus meiner zweiten Ehe (leben bei mir) waren dann Kinder 3, 4 und 5.
      Fällt der KG-Anspruch für ein Kind (z.B. Kind 2) weg, werden aus den Kindern 3 bis 5 dann Kinder 2 bis 4.
      Dass volljährige Kinder mit eigener Wohnung das KG selbst beantragen können, ist nur in Ausnahmefällen (besser: "Härtefällen") möglich.