Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

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    • Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

      Hallo Forianer,
      Wir meine Kinder ( 33, 25 und 19 ) und ich wissen nicht mehr weiter, auch ist kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
      Kurz zur Vorgeschichte:
      Meine Exfrau ist psychisch krank, steht unter Betreuung einer RAin, und bekommt von mir monatlich 900 Euro Unterhalt und zusätzlich 154 Euro für den Krankenkassenbeitrag. Da sie aber über längere Zeit keine Krankenkassenbeiträge bezahlte, - fehlender Betrag beläuft sich auf über 5000 Euro - , ist sie eine Notfallpatientin.
      Am Freitag, 30 Juli, wurde sie amtlich zu einer Obdachlosen gemacht, denn ein gerichtliches Räumungsurteil wurde vollstreckt. Es ist nicht so, dass meine Exfrau von dieser bevorstehenden Räumungsklage nichts wusste, das und vieles mehr hat sie einfach ignoriert. Als meine Exfrau an dem Nachmittag in ihre Wohnung zurückkehren wollte, war das Türschloss ausgewechselt. Natürlich war Freitag Nachmittag keine Behörde, keine Polizei, sozusagen niemand für diese Angelegenheit zuständig. Die Betreuerin war bereits im Wochenende, Handy abgeschaltet also nicht zu erreichen. So war wieder mein jüngster Sohn (19) in der Pflicht und besorgte ein Zimmer in einer Pension, wo sie aber nicht eintraf. Sondern sie plünderte ihr Konto und zog mit 700 Euro los. Bis zum Mittwoch, den 4. August, in der darauf folgenden Woche war sie verschollen, auch die 700 Euro waren natürlich weg. An diesem Mittwoch nach einem längeren Streit mit den Kindern auf einem öffentlichen Parkplatz auch in der Anwesenheit der Polizei war sie bereit in ein Krankenhaus zu gehen. Welch eine Erleichterung für uns alle. Das zur Vorgeschichte.

      In Briefen der Betreuerin, zuletzt am 11. August, wird immer wieder an mich appelliert, den ausstehenden Betrag an die Krankenkasse zu entrichten, damit eine Anschlussbehandlung mit Heimunterbringung möglich würde.

      Meine Meinung dazu:
      Es gibt die Möglichkeit einer Stundung oder einer Ratenzahlung bei der Krankenkasse, um zu einer normalen medizinischen Versorgung zu gelangen.
      Meine Exfrau ist hoch verschuldet, es liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid vor, da würde doch der Betrag der Krankenkasse in ein Insolvenzverfahren einfließen. Gut das Verfahren ist sicher von längerer Dauer und wird uns auf die Schnelle nicht weiterbringen.
      Mein Sohn (25) befindet sich noch im Studium und wird von mir auch finanziell unterstützt.
      Wäre die Betreuerin an dem Freitag der Vollstreckung des Räumungsurteil zur Verfügung gestanden, so wäre ein Betrag von 700 Euro zur Tilgung bei der Krankenkasse vorhanden gewesen.


      Email meiner Tochter, vom 26. August, an die Betreuerin und deren Antwort ( fettgedruckt) zu den Fragen:

      Sehr geehrte Frau XXX!
      Da - wie Sie wissen-, telefonieren bei mir immer etwas mit Hintergrundgeräuschen belegt ist, wollte ich mich auf diesem Wege nach dem weiteren Vorgehen bzgl. meiner Mutter erkundigen.
      Die behandelnde Ärztin hat mein Bruder telefonisch auch nach mehrmaligen Versuchen leider nicht erreicht und mein Mann erhielt wie vermutet keine Auskunft.
      Zwei Fragen:
      1. Da es nicht möglich ist, 5000,-€ aufzubringen, hatte mein Mann mit der TKK telefoniert. Er erhielt die Auskunft, dass es möglich wäre, Ratenzahlungen für die ausstehenden Beträge zu vereinbaren und meine Mutter ab Begleichen der ersten Rate wieder pflichtversichert wäre. Zudem sei es möglich, auf schriftlichen Antrag hin die verbleibende Summe zu vermindern bzw. sogar zu erlassen. Leider können wir diese Anträge aber nicht stellen, da wir eine Vollmacht bräuchten. Haben Sie in der Richtung vielleicht eine Möglichkeit?
      Nein, da sich die Lage anders darstellt, als Sie ausgehen. Ihre Mutter ist bereits Pflmitglied- aber eines mit austehenden Beiträgen, so dass es nicht um eine Aufnahme geht.

      Natürlich kann Ratenz. vereinbart werden, aber solange ein Rückstand ist,gilt Notfallbehandlung!

      2. Auf eine Aussage des Amtsgerichts hin wollte ich mich auch noch einmal bzgl. der Option einer Privatinsolvenz erkundigen, da die Voraussetzungen bei meiner Mutter laut eines Telefonates mit dem Rechtsbeistand erfüllt wären. Dies ist selbstverständlich keine kurzfristige Lösung, da nicht binnen zwei Wochen erledigt, aber wäre dies nicht eine Möglichkeit für die Zukunft?

      Insolvenzantrag ist immer eine Möglichkeit, aber aus meiner Sicht für ihre Mutter keine vordringliche, da die Wiederherstellung der Gesundheit eigentlich aus meiner Sicht das vordringlichste wäre und darauf aufbauend dann bei Erfolg auch ganz andere Möglichkeiten (Erwerbsfähigkeit, etc.) bestünden.

      Sie hatten auch meinem Bruder gegenüber erwähnt, dass die Zuständigkeit von der Krankenkasse auf das Sozialamt wechseln würde, wenn meine Mutter keine so hohen "Einkünfte" mehr hätte?

      Grds. ja, setzt aber keine Einkünfte oder weniger hohe und vor allem Arbeitsfähigkeit und -willigkeit voraus- an dem einem und oder anderen scheitert es aber bei ihrer Mutter.

      Habe gestern ihre Mutter besucht, die noch bis 14.09. im XXX bleibt- ihr Verhalten mir ggü. ist unverändert. Deshalb habe ich beschlossen, beim AG einen Entlassungsantrag zu stellen, da wir uns in all der Zeit nicht wirklich nahe gekommen sind und dies für die Zukunft nicht mehr zu erwarten ist. Abzuwarten bleibt, ob dem stattgegeben wird und wer dann nachkommt.
      MfG
      Rain
      XXX

      <Ende der Email>

      Toll, jetzt macht sie sich aus dem Staub. In einem Gespräch hat sie uns Anfang des Jahres erklärt, dass mit der Betreuung sehr viel Arbeit verbunden sei und deshalb kaum was verdient wäre. Das ist auch eine Einstellung, dann hätte sie die Betreuung erst gar nicht annehmen sollen!

      Tut mir Leid es ist sehr viel Text geworden. Kann uns vielleicht jemand mit einem guten Rat weiter helfen? Danke im voraus und Grüße Eob
    • RE: Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

      @ Eob,

      kein schöner Sachverhalt. Das ist wirklich eine Zwickmühle. Die KK wird erst wieder voll leisten, wenn die Schulden getilgt sind.

      Hätte sie keinen Unterhalt von dir und müsste ALG II oder HLU oder GSiG beantragen und auch bekommen, dann würden für die Dauer der Hilfegewährung vonder KK voll geleistet werden.

      Inwieweit bist du also wirklich verpflichtet in der Höhe Unterhalt zu leisten?
      Welche Behörde wäre denn für ihren Lebensunterhalt ggf. zuständig (ARGE oder Sozialamt)?
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.
    • RE: Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

      Hallo Tartarus,
      Vielen Dank für deine Antwort.

      Zu deinen Fragen:
      Inwieweit bist du also wirklich verpflichtet in der Höhe Unterhalt zu leisten?

      Das wenn ich wüsste. In Scheidungsprotokoll steht:
      Die Parteien sind des weiteren darüber einig, dass der Unterhalt in Höhe von 900,-- Euro bis jedenfalls 31.12.2005 geschuldet wird. Die Parteien sind darüber einig, dass die Antragstellerin bis einschließlich Dezember 2005 in beliebiger Höhe anrechnungsfrei dazu verdienen kann. Eine Berücksichtigung des Mehrverdienstes erfolgt erst bei der Neuberechnung, die für den all der nachehelichen Unterhalts ab 01.01.2006 zu den dass geltenden tatsächlichen und gesetzlichen Bestimmungen neu vorzunehmen ist.

      Dem steht eine lange Ehedauer von 27 Jahren und eine Erkrankung während der Ehezeit gegenüber.

      Welche Behörde wäre denn für ihren Lebensunterhalt ggf. zuständig (ARGE oder Sozialamt)?

      ARGE wird sicherlich nicht in Frage kommen, da meine Exfrau die Arbeit 2005 geschmissen hat.

      Es ist die Frage, was passiert wenn ich die Unterhaltsleistung einstelle. Wie wird sich dann das Sozialamt verhalten?

      Gruß
      Eob
    • RE: Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

      Hallo Eob,

      wer zuständig wäre, kann ich so nicht sagen. Es kommt darauf an, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Ich vermute mal, dass nicht. Dann wäre die ARGE bzw. Optionskommune zuständig.

      Allerdings hätte sie weder beim ALG II (ARGE) noch bei der Grundsicherung (Sozialamt) Anspruch auf Leistungen. Dafür ist der Unterhalt einfach zu hoch.

      Zu dieser Situation hätte es nie kommen dürfen. Wozu hat deine Exfrau denn eine Betreuerin? Deine Kinder sollten das Gespräch mit dem zuständigen Richter beim Amtsgericht suchen und die Probleme schildern. Ich denke, eine gesetzliche Betreuung ist absolut notwendig - sie sollte dann aber auch funktionieren.

      Die Betreuerin hätte ein Taschengeldkonto einrichten müssen und für die Begleichung der Verbindlichkeiten sorgen müssen. Von dir zu verlangen, dass du die Rückstände bei der Krankenkasse ausgleichst, ist eine Frechheit.

      Es sollte jetzt trotz fehlender Bedürftigkeit ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Es kann vielleicht ein Darlehen gewährt werden. Die Rückzahlung ist ja bei 900 Euro durchaus möglich. Deine Kinder sollten das in Angriff nehmen. Du wirst wahrscheinlich nichts ausrichten können.

      Das Sozialamt müsste auch - darlehensweise - die Krankenkosten übernehmen, wenn keine Versicherung besteht. Daran kann ja niemand ein Interesse haben. Deswegen denke ich, wird man lieber in die Vorleistung gehen, wenn die Rückzahlung verbindlich geregelt ist. Deine Exfrau könne die Unterhaltsleistungen an das Sozialamt abtreten. Sie bekäme dann nur noch das, was zum Leben unbedingt erforderlich ist (Hartz IV-Satz).

      Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Kraft. Es ist schon bitter, sich in dem Alter um solche Dinge kümmern zu müssen.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

      @ Eob,

      Das wenn ich wüsste. In Scheidungsprotokoll steht:
      Die Parteien sind des weiteren darüber einig, dass der Unterhalt in Höhe von 900,-- Euro bis jedenfalls 31.12.2005 geschuldet wird. Die Parteien sind darüber einig, dass die Antragstellerin bis einschließlich Dezember 2005 in beliebiger Höhe anrechnungsfrei dazu verdienen kann. Eine Berücksichtigung des Mehrverdienstes erfolgt erst bei der Neuberechnung, die für den all der nachehelichen Unterhalts ab 01.01.2006 zu den dass geltenden tatsächlichen und gesetzlichen Bestimmungen neu vorzunehmen ist.


      Es ist also überhaupt nicht klar, in welcher Höhe du Unterhalt zu zahlen hast. Ab 2006 hätte eine Neuberechnung erfolgen müssen. Ab diesen Zeitpunkt hätte "die EX" der Erwerbsobliegenheit unterlegen. Es wäre also in deinem ureignen Interesse, das jetzt nachzuholen.

      In würde mich mit der Betreuerin (RAin) ins Benehmen setzen. Sie selbst hatte ja auch schon erkannt und aufgezeigt, dass der hohe von dir gezahlte Unterhalt ein Problem in dieser Situation ist.
      Der Unterhalt wird eingestellt. Die Ex muss ALG II oder HLU oder GSiG beantragen. Das weis die RAin am besten, wer zuständig ist. Damit übernimmt die zuständige Behörde auch die Versicherung und die Notfallregelung gilt nicht mehr, trotz bestehender Schuld. Damit ist das Hauptproblem vorerst geklärt. Sie bekommt wieder volle KV-Leistungen.

      Die nun leistende Behörde wird vorrangige Unterhaltsansprüche prüfen und ggf. von dir fordern. Aber sie kann max das fordern, was sie ausgegeben hat. Das ist schon mal weniger als deine 900,-.

      Du akzeptierst die Forderung oder du lässt es auf eine Klage ankommen und hast somit eine Neuberechnung deiner Unterhaltspflicht.
      Auf jeden Fall würde ich Geld in die Gebühr für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht stecken und mir aufzeigen lassen, wieviel Unterhalt hier noch max/min zu zahlen ist.
      Das Ergebnis dieser Beratung kannst du ja der Unterhaltsforderung der entspr. Behörde entgegenhalten. Ggf. kann man sich einigen und zahlt dann den verhandelten Betrag.

      ARGE wird sicherlich nicht in Frage kommen, da meine Exfrau die Arbeit 2005 geschmissen hat.


      So einfach ist es nicht. Solange keine Erwerbsunfähigkeit (EU) unter 3h durch die ARGE (oder andere) festgestellt wurde, ist diese zuständig, denn es gilt der Grundsatz - Erwerbsfähig = ALG II - . Wenn die EU bereits feststeht oder eben durch ARGE festgestellt wird, gibt es entweder GSIG (bei dauerhafter EU) oder HLU durch das Sozialamt. GSIG hat den Vorteil, das Unterhalt erst bei Einkommen von > 100.000/Jahr gefordert wird.
      Aber den Behördenlauf muss ja die Betreuerin machen und nicht du. Das sollte dich also nicht abschrecken.

      Unabhängig der Leistungen für den Lebensunterhalt sollte man bei dem Erkrankungsbild/bei der Behinderung auch beim Sozialamt vorsprechen und Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Nur medizinische Behandlungen erachte ich als zu wenig. Vermutlich ist vielleicht so gar eine vorübergehnede stationäre Eingliederungshilfe angezeigt, um die Teilhabefähigkeit wieder herzustellen.
      Gruß Tartarus

      Sum ergo cogito – Wenn ich nun schon da bin,
      muß ich meine Zeit auch mit Denken verbringen.

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    • RE: Psych. kranke Exfrau hat nur med. Notversorgung

      Hallo Susanne, Tartarus,
      vielen Dank für euere Antworten.
      Mittlerweile habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Er hat mir empfohlen die Unterhaltszahlung sofort einzustellen. Das werde ich ab sofort umsetzen.
      Gruß
      Eob