Hallo Forianer,
Wir meine Kinder ( 33, 25 und 19 ) und ich wissen nicht mehr weiter, auch ist kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Exfrau ist psychisch krank, steht unter Betreuung einer RAin, und bekommt von mir monatlich 900 Euro Unterhalt und zusätzlich 154 Euro für den Krankenkassenbeitrag. Da sie aber über längere Zeit keine Krankenkassenbeiträge bezahlte, - fehlender Betrag beläuft sich auf über 5000 Euro - , ist sie eine Notfallpatientin.
Am Freitag, 30 Juli, wurde sie amtlich zu einer Obdachlosen gemacht, denn ein gerichtliches Räumungsurteil wurde vollstreckt. Es ist nicht so, dass meine Exfrau von dieser bevorstehenden Räumungsklage nichts wusste, das und vieles mehr hat sie einfach ignoriert. Als meine Exfrau an dem Nachmittag in ihre Wohnung zurückkehren wollte, war das Türschloss ausgewechselt. Natürlich war Freitag Nachmittag keine Behörde, keine Polizei, sozusagen niemand für diese Angelegenheit zuständig. Die Betreuerin war bereits im Wochenende, Handy abgeschaltet also nicht zu erreichen. So war wieder mein jüngster Sohn (19) in der Pflicht und besorgte ein Zimmer in einer Pension, wo sie aber nicht eintraf. Sondern sie plünderte ihr Konto und zog mit 700 Euro los. Bis zum Mittwoch, den 4. August, in der darauf folgenden Woche war sie verschollen, auch die 700 Euro waren natürlich weg. An diesem Mittwoch nach einem längeren Streit mit den Kindern auf einem öffentlichen Parkplatz auch in der Anwesenheit der Polizei war sie bereit in ein Krankenhaus zu gehen. Welch eine Erleichterung für uns alle. Das zur Vorgeschichte.
In Briefen der Betreuerin, zuletzt am 11. August, wird immer wieder an mich appelliert, den ausstehenden Betrag an die Krankenkasse zu entrichten, damit eine Anschlussbehandlung mit Heimunterbringung möglich würde.
Meine Meinung dazu:
Es gibt die Möglichkeit einer Stundung oder einer Ratenzahlung bei der Krankenkasse, um zu einer normalen medizinischen Versorgung zu gelangen.
Meine Exfrau ist hoch verschuldet, es liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid vor, da würde doch der Betrag der Krankenkasse in ein Insolvenzverfahren einfließen. Gut das Verfahren ist sicher von längerer Dauer und wird uns auf die Schnelle nicht weiterbringen.
Mein Sohn (25) befindet sich noch im Studium und wird von mir auch finanziell unterstützt.
Wäre die Betreuerin an dem Freitag der Vollstreckung des Räumungsurteil zur Verfügung gestanden, so wäre ein Betrag von 700 Euro zur Tilgung bei der Krankenkasse vorhanden gewesen.
Email meiner Tochter, vom 26. August, an die Betreuerin und deren Antwort ( fettgedruckt) zu den Fragen:
Sehr geehrte Frau XXX!
Da - wie Sie wissen-, telefonieren bei mir immer etwas mit Hintergrundgeräuschen belegt ist, wollte ich mich auf diesem Wege nach dem weiteren Vorgehen bzgl. meiner Mutter erkundigen.
Die behandelnde Ärztin hat mein Bruder telefonisch auch nach mehrmaligen Versuchen leider nicht erreicht und mein Mann erhielt wie vermutet keine Auskunft.
Zwei Fragen:
1. Da es nicht möglich ist, 5000,-€ aufzubringen, hatte mein Mann mit der TKK telefoniert. Er erhielt die Auskunft, dass es möglich wäre, Ratenzahlungen für die ausstehenden Beträge zu vereinbaren und meine Mutter ab Begleichen der ersten Rate wieder pflichtversichert wäre. Zudem sei es möglich, auf schriftlichen Antrag hin die verbleibende Summe zu vermindern bzw. sogar zu erlassen. Leider können wir diese Anträge aber nicht stellen, da wir eine Vollmacht bräuchten. Haben Sie in der Richtung vielleicht eine Möglichkeit?
Nein, da sich die Lage anders darstellt, als Sie ausgehen. Ihre Mutter ist bereits Pflmitglied- aber eines mit austehenden Beiträgen, so dass es nicht um eine Aufnahme geht.
Natürlich kann Ratenz. vereinbart werden, aber solange ein Rückstand ist,gilt Notfallbehandlung!
2. Auf eine Aussage des Amtsgerichts hin wollte ich mich auch noch einmal bzgl. der Option einer Privatinsolvenz erkundigen, da die Voraussetzungen bei meiner Mutter laut eines Telefonates mit dem Rechtsbeistand erfüllt wären. Dies ist selbstverständlich keine kurzfristige Lösung, da nicht binnen zwei Wochen erledigt, aber wäre dies nicht eine Möglichkeit für die Zukunft?
Insolvenzantrag ist immer eine Möglichkeit, aber aus meiner Sicht für ihre Mutter keine vordringliche, da die Wiederherstellung der Gesundheit eigentlich aus meiner Sicht das vordringlichste wäre und darauf aufbauend dann bei Erfolg auch ganz andere Möglichkeiten (Erwerbsfähigkeit, etc.) bestünden.
Sie hatten auch meinem Bruder gegenüber erwähnt, dass die Zuständigkeit von der Krankenkasse auf das Sozialamt wechseln würde, wenn meine Mutter keine so hohen "Einkünfte" mehr hätte?
Grds. ja, setzt aber keine Einkünfte oder weniger hohe und vor allem Arbeitsfähigkeit und -willigkeit voraus- an dem einem und oder anderen scheitert es aber bei ihrer Mutter.
Habe gestern ihre Mutter besucht, die noch bis 14.09. im XXX bleibt- ihr Verhalten mir ggü. ist unverändert. Deshalb habe ich beschlossen, beim AG einen Entlassungsantrag zu stellen, da wir uns in all der Zeit nicht wirklich nahe gekommen sind und dies für die Zukunft nicht mehr zu erwarten ist. Abzuwarten bleibt, ob dem stattgegeben wird und wer dann nachkommt.
MfG
Rain
XXX
<Ende der Email>
Toll, jetzt macht sie sich aus dem Staub. In einem Gespräch hat sie uns Anfang des Jahres erklärt, dass mit der Betreuung sehr viel Arbeit verbunden sei und deshalb kaum was verdient wäre. Das ist auch eine Einstellung, dann hätte sie die Betreuung erst gar nicht annehmen sollen!
Tut mir Leid es ist sehr viel Text geworden. Kann uns vielleicht jemand mit einem guten Rat weiter helfen? Danke im voraus und Grüße Eob
Wir meine Kinder ( 33, 25 und 19 ) und ich wissen nicht mehr weiter, auch ist kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Exfrau ist psychisch krank, steht unter Betreuung einer RAin, und bekommt von mir monatlich 900 Euro Unterhalt und zusätzlich 154 Euro für den Krankenkassenbeitrag. Da sie aber über längere Zeit keine Krankenkassenbeiträge bezahlte, - fehlender Betrag beläuft sich auf über 5000 Euro - , ist sie eine Notfallpatientin.
Am Freitag, 30 Juli, wurde sie amtlich zu einer Obdachlosen gemacht, denn ein gerichtliches Räumungsurteil wurde vollstreckt. Es ist nicht so, dass meine Exfrau von dieser bevorstehenden Räumungsklage nichts wusste, das und vieles mehr hat sie einfach ignoriert. Als meine Exfrau an dem Nachmittag in ihre Wohnung zurückkehren wollte, war das Türschloss ausgewechselt. Natürlich war Freitag Nachmittag keine Behörde, keine Polizei, sozusagen niemand für diese Angelegenheit zuständig. Die Betreuerin war bereits im Wochenende, Handy abgeschaltet also nicht zu erreichen. So war wieder mein jüngster Sohn (19) in der Pflicht und besorgte ein Zimmer in einer Pension, wo sie aber nicht eintraf. Sondern sie plünderte ihr Konto und zog mit 700 Euro los. Bis zum Mittwoch, den 4. August, in der darauf folgenden Woche war sie verschollen, auch die 700 Euro waren natürlich weg. An diesem Mittwoch nach einem längeren Streit mit den Kindern auf einem öffentlichen Parkplatz auch in der Anwesenheit der Polizei war sie bereit in ein Krankenhaus zu gehen. Welch eine Erleichterung für uns alle. Das zur Vorgeschichte.
In Briefen der Betreuerin, zuletzt am 11. August, wird immer wieder an mich appelliert, den ausstehenden Betrag an die Krankenkasse zu entrichten, damit eine Anschlussbehandlung mit Heimunterbringung möglich würde.
Meine Meinung dazu:
Es gibt die Möglichkeit einer Stundung oder einer Ratenzahlung bei der Krankenkasse, um zu einer normalen medizinischen Versorgung zu gelangen.
Meine Exfrau ist hoch verschuldet, es liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid vor, da würde doch der Betrag der Krankenkasse in ein Insolvenzverfahren einfließen. Gut das Verfahren ist sicher von längerer Dauer und wird uns auf die Schnelle nicht weiterbringen.
Mein Sohn (25) befindet sich noch im Studium und wird von mir auch finanziell unterstützt.
Wäre die Betreuerin an dem Freitag der Vollstreckung des Räumungsurteil zur Verfügung gestanden, so wäre ein Betrag von 700 Euro zur Tilgung bei der Krankenkasse vorhanden gewesen.
Email meiner Tochter, vom 26. August, an die Betreuerin und deren Antwort ( fettgedruckt) zu den Fragen:
Sehr geehrte Frau XXX!
Da - wie Sie wissen-, telefonieren bei mir immer etwas mit Hintergrundgeräuschen belegt ist, wollte ich mich auf diesem Wege nach dem weiteren Vorgehen bzgl. meiner Mutter erkundigen.
Die behandelnde Ärztin hat mein Bruder telefonisch auch nach mehrmaligen Versuchen leider nicht erreicht und mein Mann erhielt wie vermutet keine Auskunft.
Zwei Fragen:
1. Da es nicht möglich ist, 5000,-€ aufzubringen, hatte mein Mann mit der TKK telefoniert. Er erhielt die Auskunft, dass es möglich wäre, Ratenzahlungen für die ausstehenden Beträge zu vereinbaren und meine Mutter ab Begleichen der ersten Rate wieder pflichtversichert wäre. Zudem sei es möglich, auf schriftlichen Antrag hin die verbleibende Summe zu vermindern bzw. sogar zu erlassen. Leider können wir diese Anträge aber nicht stellen, da wir eine Vollmacht bräuchten. Haben Sie in der Richtung vielleicht eine Möglichkeit?
Nein, da sich die Lage anders darstellt, als Sie ausgehen. Ihre Mutter ist bereits Pflmitglied- aber eines mit austehenden Beiträgen, so dass es nicht um eine Aufnahme geht.
Natürlich kann Ratenz. vereinbart werden, aber solange ein Rückstand ist,gilt Notfallbehandlung!
2. Auf eine Aussage des Amtsgerichts hin wollte ich mich auch noch einmal bzgl. der Option einer Privatinsolvenz erkundigen, da die Voraussetzungen bei meiner Mutter laut eines Telefonates mit dem Rechtsbeistand erfüllt wären. Dies ist selbstverständlich keine kurzfristige Lösung, da nicht binnen zwei Wochen erledigt, aber wäre dies nicht eine Möglichkeit für die Zukunft?
Insolvenzantrag ist immer eine Möglichkeit, aber aus meiner Sicht für ihre Mutter keine vordringliche, da die Wiederherstellung der Gesundheit eigentlich aus meiner Sicht das vordringlichste wäre und darauf aufbauend dann bei Erfolg auch ganz andere Möglichkeiten (Erwerbsfähigkeit, etc.) bestünden.
Sie hatten auch meinem Bruder gegenüber erwähnt, dass die Zuständigkeit von der Krankenkasse auf das Sozialamt wechseln würde, wenn meine Mutter keine so hohen "Einkünfte" mehr hätte?
Grds. ja, setzt aber keine Einkünfte oder weniger hohe und vor allem Arbeitsfähigkeit und -willigkeit voraus- an dem einem und oder anderen scheitert es aber bei ihrer Mutter.
Habe gestern ihre Mutter besucht, die noch bis 14.09. im XXX bleibt- ihr Verhalten mir ggü. ist unverändert. Deshalb habe ich beschlossen, beim AG einen Entlassungsantrag zu stellen, da wir uns in all der Zeit nicht wirklich nahe gekommen sind und dies für die Zukunft nicht mehr zu erwarten ist. Abzuwarten bleibt, ob dem stattgegeben wird und wer dann nachkommt.
MfG
Rain
XXX
<Ende der Email>
Toll, jetzt macht sie sich aus dem Staub. In einem Gespräch hat sie uns Anfang des Jahres erklärt, dass mit der Betreuung sehr viel Arbeit verbunden sei und deshalb kaum was verdient wäre. Das ist auch eine Einstellung, dann hätte sie die Betreuung erst gar nicht annehmen sollen!
Tut mir Leid es ist sehr viel Text geworden. Kann uns vielleicht jemand mit einem guten Rat weiter helfen? Danke im voraus und Grüße Eob