Hallo und guten Tag!
Ich habe meine Frage glaube ich hier schon mal gestellt und die Antwort leider verlegt.
Es geht um die Bereinigung meines Einkommens. Folgende Situation stellt sich dar:
2 Kinder, beide 18, beide in Klasse 13, leben bei meiner Ex Frau
Sowohl meine Ex Frau als auch ich sind voll berufstätig.
Ich bin zu 50 % schwerbehindert und erhalte dafür einen Steuerfreibetrag in Höhe von 570 € jährlich. Nach meinen Berechnungen reicht dieser nicht aus, um meine jährlichen Aufwendungen abzudecken. Es handelt sich um einen Fehlbetrag von ca. 80 € mtl.
Diesen habe ich bei der Bereinigung meines Einkommens berücksichtigt.
Das hiesige Jugendamt fragt nun im Rahmen der Beratung junger Erwachsener an, wie ich darauf komme, diesen Betrag abzuziehen.
Nun meine Frage. Ist der Abzug oK? Kann ich vielleicht sogar auf bestehende Rechtsprechnung verweisen?
Viele Grüsse
Ich habe meine Frage glaube ich hier schon mal gestellt und die Antwort leider verlegt.
Es geht um die Bereinigung meines Einkommens. Folgende Situation stellt sich dar:
2 Kinder, beide 18, beide in Klasse 13, leben bei meiner Ex Frau
Sowohl meine Ex Frau als auch ich sind voll berufstätig.
Ich bin zu 50 % schwerbehindert und erhalte dafür einen Steuerfreibetrag in Höhe von 570 € jährlich. Nach meinen Berechnungen reicht dieser nicht aus, um meine jährlichen Aufwendungen abzudecken. Es handelt sich um einen Fehlbetrag von ca. 80 € mtl.
Diesen habe ich bei der Bereinigung meines Einkommens berücksichtigt.
Das hiesige Jugendamt fragt nun im Rahmen der Beratung junger Erwachsener an, wie ich darauf komme, diesen Betrag abzuziehen.
Nun meine Frage. Ist der Abzug oK? Kann ich vielleicht sogar auf bestehende Rechtsprechnung verweisen?
Viele Grüsse